Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 9 (16.12.1908)
- Date
- 1908-12-16
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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166 Der jüdische Student. datiert. Seit mehr als 12 Jahren wird den -Juden zufolge dieses Beschlusses die Ehre abgesprochen, werden sie allen anderen Nationalitäten gegenüber für inferior und .satisfaktionsunfähig erklärt. Die jüdischen Akademiker haben damals die ganze Zeit hindurch verachtungsvoll geschwiegen. Nur wenn die Gegner im Gefühle ihrer Ueberzähl sie provozierten, haben sie den Weg der Ehrennotwehr betreten und alle diejenigen gezüchtigt, die frech ihre Ehre antasten. Sie haben es hierbei ängstlich vermieden, den Kampf auf die Alma mater zu tragen, und niemand kann ihnen den Vorwurf machen, dass sie den heiligen Ernst des Studiums und des akademischen Betriebes jemals gestört haben. Doch der Uebermut der „Kulturträger" empfand schon diese Regungen der Notwehr als Anmassung. Die vielen Fälle von Züchtigungen der Beleidiger, die in der letzten Zeit vorkamen, wurden dem Eigendünkel der deutschnationalen Studenten unerträglich. Auch in dem konkreten Falle „Allemama" contra ,,Kadimah" -und in anderen Fällen schafften sich jüdisch-nationale Studenten die entsprechende und einzig mögliche Genugtuung ausserhalb des akademischen Bodens. Die Gegner aber überfielen mit Mannesmut und Mannes stolz in Horden einzelne, ahnungslose, aus den Vorlesungen kommende jüdische Studenten und misshandelten dieselben bis sie blutüberströmt am Boden liegen blieben. Und dies alles geschah auf einem Boden, der, wie zahlreiche Relegationen in früheren Jahren beweisen, seit jeher als akademischer gilt. Montau, den 9. November, hat Herr Kanzleidirektor Dr. o' v. Blumauer, der selbst einer Verbindung angehört, die Juden keine Satisfaktion gibt, diesen Boden für nichtakademisch erklärt. Nach seiner Auffassung ist jener Boden, auf welchem Juden durch Deutschnationale täglich misshandelt werden, nicht akademisch. Die Polizei hingegen verweigerte ein Einschreiten, mit der Begründung, dass der Ort akademischen Charakter trage. Die jüdischen Studenten wurden also von beiden Seiten für vogelfrei erklärt, eine Behörde hat der anderen die Verpflichtung zum Schutze zugeschoben. Die einzige Massregel, die getroffen wurde, war ein Farbenverbot für die akademische Verbindung „Kadimah". Sollte uns der Schutz der akademischen Behörden in unserer gerechten Sache nicht in wirkungsvoller Weise zuteilwerden, so sind wir zu einem Schritte gedrängt, den wir zwar sonst perhorreszieren, zu dem wir aber in der Not, in welcher sich allenthalben unser' jüdisches Volk und seine Akademiker befinden, gezwungen sind: zur Selbstwehr der Desperados. Die jüdisch-nationale Wiener Studentenschaft.