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Der jüdische Student · 1909-03-19 · Heft 12 (19.3.1909) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
5 (1908-1909)
Issue
Heft 12 (19.3.1909)
Date
1909-03-19
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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260 Der jüdische Student Dass wir dem V. J. St. Freiburg zu solchem Vorgehen gegen die Ghibellinia rieten, hatte folgenden Grund. Wir waren uns schon seit langem klar, dass es einmal zu einem Kampfe mit dem K. C. kommen müsse, der neue Zwist mit der Ghibellinia, welcher wir im November eine Lektion in jüdischer Gesinnung erteilt zu haben hofften, konnte der Ausgangspunkt dazu werden. In diesem Kampfe aber brauchen wir vor allen Dingen die Sympathien der jüdischen Oeffentlichkeit. Den jüdischen Mensurgegnern und vor allem den Gegnern von Mensuren zwischen Juden hatten wir bereits im November gezeigt, dass wir nicht mensursüchtig sind und mit Rücksicht auf die jüdische Sache sogar unseren eigenen korporativen Stolz zurückzudrängen wissen. .Jetzt aber hiess es, sich auch die Sympathien der noch in strengen Satisfaktionsanschauungen Erzogenen erwerben. Das konnten wir nur durch möglichst schneidiges studentisches Vorgehen tun. Es durfte 'bei niemandem der Verdacht entstehen, dass wir vor dem Säbel kneifen wollten. Darum also sollte der herausfordernde Brief an die Ghibellinia abgesandt werden, der sie eventuell veranlassen konnte, die Verrufserklärung zurückzunehmen, um wegen der Beleidigungen, die in dem Briefe enthalten waren, den V. J. St. Freiburg zu fordern. Der V. J. St Freiburg milderte den Brief ab und fügte (dies hatten wir ihm freigestellt) entsprechend Freiburger Ortsbrauch eine Gegenverrufserklärung an. Der Brief wurde von der Ghibellinia uneröffnet zurückgeschickt. Die Ghibellinia versandte am folgenden Tage die Mitteilung von der Verrufserklärung des V. J. St. an alle Verbindungen. Infolgedessen war auch der V. J. St. gezwungen — was ursprünglich vermieden werden sollte, denn was gehen die nichtjüdische Oeffentlichkeit unsere Kämpfe an —. seinerseits unter ausführlicher Darstellung des Sachverhalts die Freiburger studentischen Corporationen über den Fall und die Verrufserklärung der Ghibellinia zu unterrichten. Damit war für den V. J. St. Freiburg der Fall erledigt. Uns aber schien die Möglichkeit zu schneidigem Vorgehen gegen die Ghibellinia genommen zu sein. Und doch mussten wir den in Satisfaktionsanschauungen aufgewachsenen Juden (vor allem vielen A. H. A. H. des K. C. die mit dem K. C. gespannt stehen und mit uns sympathisieren) zeigen, dass wir die studentischen Consequenzen der Angelegenheit nicht scheuten. Es gab nur noch eine Möglichkeit dazu. Bbr. Landau musste formell aus dem V. J. St. Freiburg austreten und als Privatmann der Ghibellinia wegen des Vorwurfes der Kneiferei, den sie gegen ihn in der Verrufserklärung erhoben hatte, eine Chargiertenforderung übersenden. Dies geschah trotz des Widerstandes des V. J. St. Freiburg, der meinte, dass die Ghibellinia die Forderung Landaus nicht annehmen würde, da er auch nach dem Austritt aus dem V. J. St Freiburg mit diesem im Verruf sei, und dass die Forderung eine Blamage sei. Die Forderung Landaus wurde von der Ghibellinia sofort angenommen,

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