Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Student · 1909-03-19 · Heft 12 (19.3.1909) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
5 (1908-1909)
Issue
Heft 12 (19.3.1909)
Date
1909-03-19
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3537599-3537654-3537664--1121-3539142
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der jüdische Student. 261 unter der Bedingung freilich: Landau sollte in Freiburg gegen Meyer antreten, was er früher verweigert hatte und was der Ausgangspunkt der ganzen Affaire gewesen war. Um auf keinen Fall den Vorwurf aufkommen zu lassen, dass die Forderung Landaus ein Scheinmanöver war, andererseits um den früher vertretenen Standpunkt zu wahren, liess Landau auf unsere Anordnung durch seinen Kartellträger, einen ihm befreundeten Burschenschafter, der Ghibellinia mitteilen, er sei nach wie vor der Meinung, mit Recht das Nachziehen Meyers verlangen zu können, habe aber keinen Grund, nachdem er zur Austragung der Chargiertenpartien sowieso in Freiburg anwesend sein müsse, bei dieser Gelegenheit nicht auch die Partie gegen Meyer auszupauken, und zwar nach Austragung der Suite, die allein ihn zur Reise nach Freiburg nötige. Dies wurde vom F. W. der Ghibellinia aeeeptiert, nachträglich desavouierte der Convent der Ghibellinia den F. W. und verlangte die Austragung der Partie gegen M. zuerst; hierzu war sie, wenn man von Anstandsgründcn absieht, formell berechtigt nach dr:m Grundsatz, dass Partien in der Reihenfolge zu steigen haben, in der sie contrahiert sind. Da Landau nun schon auf die Annahme seiner ursprünglichen Bedingung hin nach Freiburg gereist war, lag ihm daran, selbst unter den veränderten Verhältnissen anzutreten, um selbst die schwächste Möglichkeit für Vorwürfe der Kneiferei zu vermeiden, und er nahm die Bedingung an, nachdem er vorher das private Einverständnis von Rosenkranz telephonisch erhalten hatte; selbst wenn dies nicht richtig war, wird dadurch unsere Stellung \ or der Oeffentkchkeit kaum schlechter, die der Ghibellinia sicher nicht besser. Das Weitere wird sich zwischen dem Präsidium des B. J. C. und dem K. C. abspielen. An die im K. C. präsidierende „Rheno-Silesia" in Bonn ist bereits ein Brief abgegangen, der sie über alle Vorgänge unterrichtet und um Beantwortung folgender 2 Fragen ersucht: I. Wie stellt sich der K. C. zu dem Vorgehen der Ghibellinia, zu der Tatsache der Verrufserklärung einer jüdischen Verbindung durch eine K. C.-Verbindung? II. Wie denkt sich der K. C. das zukünftige Verhältnis zwischen K. C. und B. J. C., da der B. J. C. auf Grund seines engen Kartells die Vorgänge in Freiburg nicht nur als eine lokale Differenz betrachten kann? Die Rheno-Silesia scheint den Ernst der Sachlage bereits zu spüren, sie hat uns umgehend mitgeteilt, dass sie unseren Brief an die Ghibellinia zur Rückäusserung gesandt hat und die ganze Angelegenheit dem K. C. unterbreiten wird. Erhalten wir keine entsprechende Genugtuung und keine bindenden Erklärungen für

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.