Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 7-8 (25.11.1908)
- Date
- 1908-11-25
- Page
- [Seite] (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Der jüdische Student. 130 Schritts und die bösen Minister als deren Hinderer hingestellt. Diese gemeinhin lange geteilte und insbesondere von der liberalen Presse eifrig verbreitete Ansicht ist aber leider unrichtig. Den aufmerksamen Beobachtern kann man keinen Sand mehr in die Augen streuen, damit sie die judenfeindliche Gesinnung der Professoren bei Vorschlägen oder Berufungen nicht wahrnehmen. Das Fl T., das sich seit einigen Jahren der Rechte der Juden wie des wahrhaften Fortschritts in erfeulicher Weise wieder annimmt, schreibt unter dem 22. Oktober in einem „Das Berufungsrecht der Fakultäten" überschriebenen Leitartikel über die Zurücksetzung tüchtiger Juden in den medizinischen Fakultäten. Ich zitiere hiervon: Nehmen wir uns das letzte Personalverzeichnis der Berliner medizinischen Fakultät vor. Danach haben wir: 19 Ordinarien (0 Juden); 11 ordentliche Honorarprofessoren (3 Juden); 43 Extraordinarien (0 Juden); 113 Privatdozenten (44 Juden). Ist wirklich unter so vielen jüdischen Dozenten keiner, der eine Stelle als Ordinarius ausfüllen konnte? Verlieren "diese Männer im Gegensatz zu ihren christlichen Kollegen nach längerer Tätigkeit als Privatdezent ihre Fähigkeiten? Spricht nicht ferner gegen die Annahme, dass unter den Juden niemand zum medizinischen Ordinarius qualifiziert ist, wenn der jüdische Professor M...i im selben Augenblick Direktor der medizinischen Klinik in Or. wird, wo er in schon vorgerücktem Alter seinen väterlichen Glauben abschwört und zum Christentum übertritt? Nach dem angeführten Material wird wohl niemaud mehr daran zweifeln, dass unter den deutschen jüdischen Medizinern wie in den siebziger Jahren so auch später stets Männer waren, denen ein Ordinariat zum Nutzen für die Studierenden, zur Förderung der Wissenschaft hätte anvertraut werden dürfen. Wer trägt nun die Schuld, dass auch in diesem Punkt wieder einmal eine schwere Verletzung der Verfassung vorliegt, die den Genuss der staatsbürgerlichen Rechte unabhängig von der Konfession gemacht wissen will? Die Fakultäten oder die Regierungen? Da die meisten diesbezüglichen Verhandlungen sehr vertraulich geführt werden, ist es im speziellen Fall natürlich sehr schwer, hier den Schuldigen zu ermitteln. Aber einige wertvolle allgemeine Anhaltspunkte haben wir doch. Erstens: Von den 20 medizinischen Fakultäten haben 14 keinen einzigen jüdischen Privatdozenten. Dass dies ein Zufall ist, wird wohl kein Verständiger glauben. So viel ist aber sicher, dass die Regierungen auf diesen Zustand ohne jeden tinfluss sind; es sind ausschliesslich die Fakultäten hierfür verantwortlich. Zweitens: Der Ernennung zum Ordinarius geht bekanntlich stets der Vorschlag der Fakultät voraus, und diese Vorschlagslisten werden fast immer offiziell oder offiziös bekannt. Wir fragen nun, wann hat in den letzten Jahrzehnten eine medizinische Fakultät in Deutschland einen Juden überhaupt auf die Vorschlags-