Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 7-8 (25.11.1908)
- Date
- 1908-11-25
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3537599-3537654-3537660--0993-3539112- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
138 Der jüdische Student. Justizminister geraten und, als er dafür ganz hilflos war, diese Eingabe als sein alter Lehrer für ihn im eigenen Namen gemacht und in der Eingabe darauf hingewiesen, dass ich als Mitglied der Prüfungskommission, die unmittelbar dem Justizminister untersteht, den Betreffenden auch geprüft hätte. Seine Anstellung ist denn auch erfolgt, wenn er auch, statt nach Frankfurt am Main zu kommen, nach Königsberg gehen musste und im ganzen etwa fünf Monate für seine Laufbahn verloren hat. Als ich nun im Frühjahr 1907, mittlerweile längst Ordinarius und damals gerade Dekan, aus politischem Anlass in Berlin w eilte, ging ich nichtsahnend in das Ministerium, Liess mich bei dem Universitätsreferenten Herrn Geheimen Oberregierungsrat Dr. Elster melden und begann ihm vorzutragen, dass meine persönlichen Bemühungen, in Marburg das öffentliche Recht zu pflegen, an den in dieser Beziehung kläglichen Zuständen unserer Seniinarbibliothek scheitern müssten. Wir hätten nur eine Auflage von Labands Staatsrecht von 1882 (f), und einen Kommentar zur Reichsgew erbeerdnung hätten wir überhaupt nicht. Kaum hatte ich zwei Sätze gesprochen, als Herr Elster mich in schroffer Weise unterbrach: ,,Was soll das Ganze, was versprechen Sie sich von dieser Unterredung?" Ich wurde auf den Weg der schriftlichen Eingabe durch den Kurator verwiesen, es wurde mir aber gleichzeitig eröffnet, dass auf einen Erfolg dieser Eingabe kaum zu rechnen sei, da kaum für irgendeine Seminarbibliothek so viel geschehen sei, wie für die unser ige. Tatsächlich habe ich dann auch auf diese Eingabe verzichtet. Dann aber kam Herr Elster sehr bald auf die Angelegenheit meines jüdischen Schülers zu sprechen, überhäufte mich mit Vorwürfen, wie ich es wagen könne, mich an den Jnstizministcr zu wenden, und sagte dabei wörtlich: „W a s geht Sie überhaupt dieser Rechtskandidat an, mischen Sie sich nicht in Angelegenheiten, die Sie nichts angehen! Die Sache schwebt noch, und Sie werden dafür noch eine disziplinarische Bestrafung erhalten." Herr Prof. Schücking ist später disziplinarisch mit Ausschluss aus der Prüfungskommission für die erste juristische Prüfung bestraft worden. Diese Bestrafung erfolgte allerdings angeblich aus einem anderen Grunde. In Jena fand am 28. und 29. September der zweite deutsche Hochschullehrertag statt, auf dem die freiheitliche Forschung und Lehre nachdrücklich vertreten wurde. Dieser Kongress wurde bezeichnender Weise ausschliesslich von ausserpreussischen Professoren beschickt. Prof. Alfred Weber-Heidelberg sprach gegen die programmatische Ausschliessungvon Juden bei der Besetzung der ordentlichen Lehrstühle. Auf einem anderen Kongresse, dem im August in Berlin stattgehabten der Historiker, forderte aus diesen und ähnlichen Gründen Prof. Kaufmann-Breslau das Berufungsrecht der Fakultäten. Hierbei wurden diese als das Muster aller Freiheitlichkeit und alles Fort-