Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 5-6 (17.9.1908)
- Date
- 1908-09-17
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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106 Der jüdische Student. Das konnte ja eine andere Berliner Studentenvereinigung, wie auch bereits mehrfach berichtet (II 32 III 55 IV 75), nicht gerade von sich behaupten. Die Auflösung der hiesigen freien Studentenschaft ist ein schwerer Eingriff in die akademische Freiheit, und als solcher fordert dieser Gewaltakt auch unseren schärfsten Protest heraus, den meiner Meinung nach zunächst keine tendenziösen Rücksichten oder gar Gefühle der Schadenfreude in seiner Echtheit und Kraft abschwächen dürften. Man muss auch unbedingt dem neuen programmatischen Namen zustimmen, den der allerseits mit erfreulicher Lebendigkeit aufgenommene Kampf gegen veraltete Studentenreglements nunmehr erhält: „Für die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Studenten!" Eine grosse Akademikerversammlung, an der auch einige Parlamentarier teilnahmen, beschäftigte sich am 22. 7. intensif mit dem ganzen System, das in seinen bureaukratisch-reaktionären Tendenzen den Studenten wie einen Unmündigen behandele und nicht wie ein vollberechtigtes Mitglied der bürgerlichen Gesellschart. Der Geist der Unterdrückung jeder Meinungsfreiheit beherrsche eben auch das Vereins- und Versammlungsrecht der Studirenden, das zu einem Minderrecht herabsinke. Der moderne Student sei reif genug, auf seine Privilegien als Akademiker, die im Grunde nur in einer milderen Beurteilung und Bestrafung von einzelnen Vergehen gegen die Gesetze über den Zweikampf nnd bei anderen Exzessen gegen die öffentliche Ordnung beständen (z. B. Abbüssung einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Wochen im Universitätskarzer u. dgl.), auf diese Kinkerlitzchen der Eitelkeit also gern zu verzichten, wenn er dafür die staatsbürgerliche Freiheit und Gleichberechtigung erwerben könne. Die Tendenz dieses durchaus politischen Kampfes fasste man in folgender Resolution zusammen: „Die allgemeine Akademikerversammlung protestiert gegen die Bevormundung und Beschränkung des Vereins^ und Versammlungsrechts, die durch die Vorschriften für Studierende in Verbindung mit der Disziplinargerichtsbarkeit aus dem Jahre 1879 festgelegt sind. Sie beschliesst, in einer Petition an das Abgeordnetenhaus um staatsbürgerliche Gleichberechtigung mit allen Altersgenossen unter etwaigem Verzicht auf Sondervergünstigungen einzukommen.11 Das alles ist sehr vernünftig, und man kann diesen Bemühungen beim Abgeordnetenhaus (auch der Reichstag wird übrigens für die Stellung der Studenten im Reich überhaupt in Frage kommen) nur Erfolg wünschen. Und dies umsomehr, als Ende Juli nach berühmtem Muster auch in Münster i. W. die dortige Gruppe des „Deutschen Akademischen Freibundes" vom Universitätsrichter, offenbar einem Abklatsch des Herrn Daude, reichlich schikaniert wurde. Auch in diesem Fall, über den das B. T. vom 28. 7. ausführlich berichtete, interessiert uns nicht der Freibund als solcher — denn wir Juden haben nichts als Assimilationswut bei ihm zu erwarten —, sondern nur die Uebergriffe, die sich von