Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 5-6 (17.9.1908)
- Date
- 1908-09-17
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3537599-3537654-3537659--0959-3539043- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der jüdische Student. 105 zweiten Abschnittes eines Lehrplanes für Fuxensttmden, der in Nr. 7 der A. B. besprochen wird. Das ist natürlich gar nicht so verwunderlich und widerspruchsvoll, wie es dem antiantisemitischen Briefkastenonkel wohl scheinen mag. Ebenso wenig braucht man sich aufregen, wenn, wie folgende Notiz besagt, die Anfang August durch eine grosse Zahl jüdischer Blätter ging, einem V. D. St. die gröbsten Verstösse gegen die Universitätsstatuten nachgesehen werden. Die Notiz lautet: Anlässlich des zehnjährigen Todestages des Fürsten Bismarck wollten auch die Berliner Studenten eine Gedächtnisfeier veranstalten. Man plante eine grosse Kundgebung mit Fackelzug und Auffahrt am Bismarckdenkmal. Zu der Feier sollten möglichst alle Berliner Studenten herangezogen werden. Aber schon bei den Vorbereitungen kam es zu dem üblichen Krach zwischen den farbentragenden Korporationen und den „schwarzen" Vereinen. Daraufhin machten die Herren von der ,,Couleur" eine eigene Feier und liessen die schwarzen Organisationen unter sich. Diese wollten nun .ebenfalls nicht zurückstehen und beschlossen, eine eigene Feier in Szene zu setzen. Die Vertreter von etwa 50 schwarzen Korporationen wurden zusammengetrommelt, und der antisemitische Verein Deutscher Studenten fühlte sich berufen, die Sache in die Hand zu nehmen. Der Erfolg war grossartig. Bei dieser Führerschaft verzichtete die Mehrzahl der schwarzen Korporationen überhaupt auf eine Bismarckfeier. Ganze 21 Korporationen scharten sich um den V. D. St. und zogen unter dessen Anführung nach dem Bismarckdenkmal. Dieser Zug von 22 Wagen machte die „grosse Kundgebung" der Berliner Studenten für Bismarck aus. Die Festrede hielt ein Herr vom V. D. St., ein stud. geod. von der Landwirtschaftlichen Hochschule. Dieser Studierende der Landwirtschaftlichen Hochschule gehört also dem V. D. St. an der Universität an, denn an der Landwirtschaftlichen Hochschule gibt es keinen V. D. St. Nun ist aber den Korporationen an der Universität streng verboten, Studierende anderer Hochschulen aufzunehmen. Verschiedene Vereine sind erst in letzter Zeit wegen Nichtbeachtung dieses Verbots aufgelöst worden. Der Verein Deutscher Studenten darf sich aber über die Bestimmungen hinwegsetzen. Er ist ja das Schosskind der Universitätsbehörden. Freilich, es handelt sich um eine Ehrung Bismarcks, also um eine streng nationale Tat, und darin musste man den K. V. unterstützen, der ja auch jüngst wieder seine vaterländische Gesinnung durch den ansehnlichen Beitrag von 1000 M zur Nationalspende für den Grafen Zeppelin bewiesen hat. Erst kürzlich hatte übrigens der Berliner V. D. St.', wie in Heft II 32 berichtet wurde, das Glück, ebenfalls anlässlich einer Bismarkfeier, die milde Hand der vorgesetzten akademischen Behörde zu verspüren.