Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 4 (30.7.1908)
- Date
- 1908-07-30
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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80 Der jüdische Student. Schon wird eine Einschränkung der Zahl der jüdischen Advokaten gefordert, die damit begründet wird, dass in St. Petersburg von den 1514 vereidigten Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsgehilfen über die Hälfte dem Judentum angehörten, nämlich 718. (M. A. vom 15. 7.) Der Justizminister Schtschuglowitoff hat soeben dem Beschlüsse des Warschauer Gerichtshofes, zehn Rechtsanwaltsgehilfen jüdischen Glaubens für die Advokatur zu verzeichnen, die Bestätigung versagt. Die gesamte Presse stellt fest, das ein solcher Fall in 15 Jahren nicht mehr vorgekommen sei. (M. A. v. 3. 6. 08;) Petersburg. Die RUSSK. SL. gibt eine amtliche Mitteilung wieder, wonach im Petersburger Polytechnikum-Institut in die volkswirtschaftliche, metallurgische und elektromechanische Abteilung in diesem Jahre Personen mosaischen Bekenntnisses nicht aufgenommen weiden. In allen übrigen Abteilungen aber dürfen nicht mehr als 15 Personen Aufnahme finden. 'Kiew. Dem HAJUT ging aus Kiew die Nachricht zu, dass vom Kiewer Polytechnikum in diesem Jahre gar keine Juden aufgenommen werden sollen. Dem Gesetz zufolge hat das Polytechnikum das Recht höchstens 15 Prozent Juden aufzunehmen, während sich daselbst gegenwärtig bereits 30 Prozent jüdische Studenten befinden sollen. ( J. R. No. 29.) Man sieht, die russische Regierung weiss das jüdische Volk an seiner empfindsamsten Stelle zu treffen: sie entzieht seiner Intelligenz jede Nahrung. Sie fürchtet offenbar diese Intelligenz mehr ab die ihrer anderen aufrührerischen Untertanen. Ihre stete Handlungsweise lässt überhaupt erkennen, dass sie das jüdische Volk als ein besonders zu behandelndes und demnach besonderes anerkannt. Auch eine österreichische Behörde, nämlich der Senat der Wiener Universität, hat, wie die verschiedenen Blätter längst gemeldet, die jüdische Nationalität anerkannt. (Vgl. auch diese Zeitschrift, II 1, S. 8 f.) Der nur kolportierte Ausdruck „anerkannt" ist gegenüber einer geschichtlichen Tatsache nicht ganz am Platze. Tatsächlich hat auch der Senat der Wiener Hochschule nichts weiter getan als geduldet, dass jüdische Studenten sich als Deutsche jüdischer Nationalität" haben eintragen lassen. Diese durch die Eintragnng bewiesene demonstrative Betonung der jüdischen Nationalität kann man im schlimmsten Falle als unwichtig — keineswegs als unrichtig — belächeln. Diese Temperamentsäusserung genügt aber einem Artikelschreiber in No. 12 des 2. Jahrganges des „März" nicht, vielmehr bezetert er das Ereignis in einem „Deutsche jüdische Nation" überschriebenen Aufsatz, der unsere Beachtung mehr durch die Zeitschrift, die ihn abdruckt, als durch seinen Wert herausfordert. Der Verfasser (Stefan Grossmann) vermerkt zunächst die besprochene Tatsache (ohne sich allerdings das offenbar grosse Ver-