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Der jüdische Student · 1907-11-01 · Heft 8 (November 1907) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
4 (1907-1908)
Issue
Heft 8 (November 1907)
Date
1907-11-01
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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204 Der jüdische Student. und Anlagen des Einzelnen getroffen werden. Und die älteren Bundesbrüder, wohl auch einige noch am Vereinsleben interessierte Alte Herren — und solche gibt es, Gott sei Dank, noch — klagen darüber, dass nichts oder nur Oberflächliches geleistet werde. Ja es sind eben unter den Füxen, die aufgenommen werden, zu viele, denen man keine grossen Aufgaben stellen kann, auch solche, von denen man überhaupt nichts verlangen darf. Das Erziehungsmaterial ist zu bunt zusammen gewürfelt nach Charakter und Befähigung, zu wenig vom Standpunkte einer wirklichen Auslese gesichtet. Man klagt, man klagt immer wieder und doch hat man nicht den Mut, mit rücksichtsloser Energie die ungeeigneten Elemente wieder auszuscheiden. Gewiss, es ist auch schwer, einen Bbr.; der schon ein Semester activ ist, ohne ersichtlichen äusseren Anlass aus unseren Reihen zu entfernen. Und so erziehen wir die Alten Herren, wie wir sie nunmehr haben, die ich oben gekennzeichnet habe, die äusserlich zu uns gehören — sie stehen in der Präsenzliste —, und die doch gar keine innerliche Beziehung zu uns h?ben. Bei den Füxen also muss man anfangen, bei der Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein beginnen, wenn man eine neue Art — es ist übrigens eine ganz alte, die älteste aus der Gründungszeit — haben will. Und dafür will ich jetzt einen praktischen Vorschlag machen. Sein Zweck ist, uns weniger neue Mitglieder, aber dafür desto tüchtigere und für uns brauchbarere zuzuführen. Das ist der Vorschlag. Zum Eintritt in den V. J. St. sollen von nun an zwei Aufnahmen erforderlich sein, die erste erfolgt provisorisch, die zweite ist die definitive. Zwischen den beiden Aufnahmen soll ein Zeitraum von 4 Wochen liegen, eine Art von Carenzzeit. Wozu sie dient, wird wohl schon klar sein, soll aber noch ausführlich besprochen werden. Der Eintritt in den V. J. St. soll also nunmehr auf folgendem Wege sich vollziehen. Der Keilfux meldet sich, wie bisher üblich, bei einer offiziellen Gelegenheit aktiv, übermittelt gleichzeitig sein schriftliches Eintrittsgesuch dem Konvent. Nachdem er, wie es auch bisher in dem Berliner Verein Jüdischer Studenten gehandhabt wurde, zweimal an einer offiziellen Vereinsveranstaltung teilgenommen hat, wird sein Eintrittsgesuch dem Konvent zur Abstimmung für die provisorische Aufnahme vorgelegt. In welchem Konvente diese Abstimmung erfolgt, ob im A. C. oder B. C., und welche Majorität zur Genehmigung des^Eintrittsgesuches erforderlich ist, das wollen wir den einzelnen Kartellvereinen überlassen, die ja wohl für die bisher übliche Praxis ihre guten Gründe gehabt haben. Diese Praxis, die sie bisher für die endgültige Aufnahme übten, mögen sie darum ruhig auch für die provisorische Aufnahme beibehalten. Hat die Abstimmung die Genehmigung des Eintrittsgesuches zum Resultat gehabt, ist also die provisorische Aufnahme des neuen Fuxen beschlossen — in den allermeisten Fällen wird das wohl der Fall sein —, so beginnt für den jungen Fuxen die Probezeit, in der er seinen älteren Bundes-

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