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Der jüdische Student · 1907-11-01 · Heft 7 (November 1907) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
4 (1907-1908)
Issue
Heft 7 (November 1907)
Date
1907-11-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Der jüdische Student. 177 Juden bekämpfen; und bekanntlich werden wir Deutschen im ganzen Osten Europas mit diesen nur zu oft in einen Topf geworfen — weil sie dort die Hauptträger unserer Sprache sind, allerdings in der sehr verderbten Gestalt des „Jiddisch- Daitsch." Die links stehende Partei der „Kadetten" (Konstitutionelle Demokraten) dagegen will gerade die Juden hochbringen, feindet jedoch die Deutschen an. Erwähnenswert ist noch vom Nürnberger V. T. des V. D. H. das Referat Darm.-tadts über die Ausländerfrage. So sympathi;ch man .auch Ausländer an deutschen Hochschulen begrüssen mag, die Nationen entstammen, mit denen Deutschland auf dem Fusse eines gleichwertigen Austausches von Leistungen der Kultur und Wissenschaft stehe (Frankreich, Belgien, England und Amerika), so energisch müsse man sich gegen das überhandnehmende Tundringen der Angehörigen hauptsächlich der slavischen Nationen wehren, die der deutschen Wissenschaft als überwiegend empfangender Teil gegenüberstehen. Besonders die russischen Elemente — im W. S. 1903 04 insgesamt 563, darunter 344- Juden, 192 Christen, 8 Andersgläubige — d. h. also die Juden, hätten eine minderwertige Vorbildung genossen, seien sehr arm und ständen daher „in Lebensweise und Sitten auf einem Niveau, das ganz ei heblich unter dem der deutschen Studierenden zurückbleibt." Sie seien also, zumal ihr Benehmen regelmässig zu Klagen Anlass gäbe, ganz besonders aber als „Träger und Vertreter anarchistischer und revolutionärer Ideen* ungünstigeren Aufnahmebedingungen zu unterwerfen, für die ausser anderen etwa die folgenden allgemeinen Gesichtspunkte zu gelten hätten: 1. Die beizubringenden Zeugnisse müssen den unseren mindestens gleichwertig sein und auch in dem Heimatlande des Betreffenden zum Studium berechtigen/ 2. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist durch ein Examen nachzuweisen, für dieses Examen ist ev. eine Gebühr von vielleicht 50 Mk. zu erheben. 3. Die Unterrichtikosten sind überall doppelt so gross wie die der deutschen Studierenden. i. Plätze in Uebungssälen und Laboratorien sind erst 14 Tage nach Beginn des Semesters an Ausländer zu vergeben. In den Hörsälen bleiben die ersten drei Reihen der Sitzplätze für deutsche Studierende reserviert. 5. Akademische Grade kann ein Ausländer nicht erwerben. 6. Jeder Ausländer hat nachzuweisen, dass er die nötigen Existenzmittel hat, evl. auch eine Kaution zu stellen. 7. Ausländer dürfen als Hospitanten nicht aufgenommen werden. Den Forderungen des Referats fügte man auf Antrag Charlottenburgs noch die hinzu: Russen dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie den Nachweis bringen, dass sie nicht nur den russischen Aufnahme-

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