Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 4 (1907-1908)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1907)
- Date
- 1907-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Der jüdische Student. 57 Aufnahme. Ich kann mich leider über diese hochwichtige Frage nicht mehr ausführlich genug aussprechen: ich möchte nur den Verein vor zu viel Mitläufern schützen. Weniger Gekeilte, mehr Freiwillige! Und nun noch ein Schlusswort. Ich habe vielleicht im Einzelnen oft übertrieben: aber auch die Karrikatur hat ihre pädagogische Berechtigung, und der Lehrer macht oft ein dickes Kreuz an den Rand für einen Fehler, den auch ein dünner Strich zur Not hätte markieren können. So möchte ich auch meine scharfe Geisselung aufgefasst wissen: ein Ideal muss immer ein Stück weiter liegen als die Wirklichkeit kommen kann. Was ich will, ist ja nur, dass wir wieder aufrichtig und freudig stolz sein können auf den V. J. St. und auf die V. J. St.er! Kann ein V,J. St.er gleichzeitig Mitglied der V. J. A. sein? Von Julius Lang. Die Frage, die gegenwärtig im Vordergrund unseres Interesses steht, will ich im folgenden rein vom Standpunkt des Strassburger V. j. St.ers aus betrachten. Wir hier können von einem Bruch der Beziehungen mit der V. J. A. nicht sprechen, solche haben für uns nie bestanden. Schon rein äusserlich betrachtet, hat uns die V. J. A. nie von ihrer Existenz Kenntnis gegeben, worauf wir doch zum mindesten als ältere Korporation am Platze Anspruch gehabt hätten. Aber selbst wenn eine Anzeige von der Gründung an uns erfolgt wäre, so wäre trotzdem jede Annäherung für uns von. vornherein ausgeschlossen gewesen. Es ist an und für sich sehr wohl denkbar, dass ein V. J. St.er auch zugleich einer V. J. A. angehört. Denn wir verlangen von unseren Mitgliedern ja nicht, dass sie eine bestimmte Stellung dem Judentum gegenüber einnehmen. Und wir durften es deshalb unseren orthodoxen Mitgliedern nicht verwehren, gemäss ihrer Stellung gegenüber dem Judentum durch ihre Zugehörigkeit zur V. J. A. für ihr Interesse im Kreise gleichgesinnter tätig zu sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass man eine Mitgliedschaft bei zwei Korporationen nicht prinzipiell ablehnt. In diesem Sinne standen sich bisher ausserhalb der Mauern Strässburgs die beiden Verbände B. J. C. und B. J. A. gegenüber. Anders geartet waren die Verhältnisse hier am Platze. Wie bekannt, gab es bei der Gründung in den Statuten der hiesigen V. J. A. einen Paragraphen, der besagte, dess sie in der oder den andern jüdischen Korporationen am Platze eine Gefahr für das orthodoxe Judentum erblicke. Gemeint war natürlich nur der V. J. SL Hätte nun ein V. J. St.er der V. J. A. beitreten wollen, so wäre für ihn eine Pflichtenkollission unvermeidlich gewesen. Als V. J. St.er