Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 2 (1905)
- Issue
- Heft 3 (September 1905)
- Date
- 1905-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3537599-3537636-3537639--0458-3538526- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
90---- von Aufsichts wegen einzuschreiten, liegt zwar im allgemeinen kein Anlass vor. Es muss aber vorausgesetzt werden, dass dabei jeder Schein vermieden bleibt, als ob es sich gleich wie bei den Studentenausschüssen um eine organisierte Vertretung der ganzen Studentenschaft handle. Dieser Gesichtspunkt ist in den von dem Senat der Technischen Hochschule genehmigten Satzungen des dortigen Verbandes schon insofern nicht festgehalten, als dem Vorstande des Verbandes die irreführende Bezeichnung „Ausschuss" beigelegt wird. Es finden sich aber auch sonst noch in den Satzungen verschiedene Benennungen und Wendungen, welche mit der vorbezeichneten auch von der neulichen Konferenz der Eektoren der Technischen Hochschulen geteilten Auffassung nicht im Einklänge stehen. Demnach erscheint eine Neuredaktion der Satzungen erforderlich, die indes mit Rücksicht auf den unmittelbar bevorstehenden Schluss des Sommersemesters bis zum nächsten Wintersemester zu vertagen sein wird. Ew. Exzellenz ersuche ich ergebensts dem Rektor der dortigen Hochschule von dieser Verfügung gefälligst Kenntnis zu geben.*' Darauf wieder grosse Erregung in der Studentenschaft. In Hannover sollte sich, autentischem Vernehmen nach, der Senat und das Prcfessorenkollegium für die Aufrechterhaltung des bisherigen Ausschusses erklären. Die Studentenschaft war auch sofort wieder kampfbereit. Der Verband Deutscher Hochschulen trat schon am 21. Juli in Charlottenburg zusammen, um zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Erschienen waren Delegierte von Stuttgart, Charlottenburg, Hannover, Jena, Rostock, Danzig, Göttingen, Berlin (Universität und Bergakademie). Der T.-R. zufolge war das Ergebnis der Beratungen folgendes: Gegenüber wiederholten tendenziösen Darstellungen wurde ausdrücklich festgestellt, dass es diesen Verbänden durchaus fern gelegen hat, als gesamte Studentenschaft erscheinen zu wollen. Sie haben vielmehr immer hervorgehoben, dass sie nur die die konfessionelle Absonderung verurteilende Studentenschaft vertreten wollen. Die Verbände haben es als ihr gutes Recht angesehen, mit der Wahrung ihrer Interessen einen „Ausschuss des Verbandes" zu betrauen, da es sehr häufig üblich ist, dass Vereinigungen ihren Vorstand Ausschuss nennen, und dies auch bei manchen von den akademischen Behörden genehmigten studentischen Korporationen der Fall ist. Diese anscheinend nebensächliche Angelegenheit erhält nun dadurch eine besondere Bedeutung, dass sie das preussische Kultusministerium veranlasst hat, amtlich dagegen einzuschreiten. Nachdem nach Zurückziehung des Erlasses des Kultusministers vom März d. J. der Friede zwischen der Studentenschaft und der Behörde wieder hergestellt war, erscheint es um so verwunderlicher, dass das Kultusministerium nunmehr versucht, die akademischen Behörden zu einem Vorgehen gegen die neu gebildeten und bereits von diesen genehmigten Teilausschüsse zu bewegen. Die Studentenschaft hat das feste Vertrauen, dass ihre Professoren dem Vorgehen des Kultusministeriums gegenüber ihre volle Selbständigkeit bewahren werden. Auf jeden Fall wird die Studentenschaft ihr unbestreitbares Recht auf das entschiedenste verteidigen. Dieser „Protest" des Hochschulverbandes war durchaus ungerechtfertigt: denn der Kultusminister verlangte doch offenbar nur eine deut-