Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 2 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1905)
- Date
- 1905-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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62 .-—_ gen veranlasst haben, muss man vor allen Dingen diese Gründe kennen. Zu diesem Zweck verweisen wir auf die Denkschrift des Ausschusses der königlichen Technischen Hochschule zu Berlin-Charlottenburg. In dieser heisst es auf Seite 7 und 8: „Der Grundgedanke allen akademischen Wesens ist die akademische Freiheit. Nach Auffassung der Studentenschaft soll die akademische Freiheit jedem Studenten die Möglichkeit geben, sich auf allen Gebieten des Geisteslebens unbeeinflusst zu entwickeln und auszubilden. Diese Möglichkeit ist den Mitgliedern der konfessionellen Korporationen genommen: Die konfessionellenKorporationen hindern einmal die freie wissenschaftliche Forschung, indem sie die Wissenschaft und speziell die Religionsphilosophie auf den bestimmt begrenzten Standpunkt ihres kirchlichen Dogmas zu stellen suchen und ihre Mitglieder zu dieser einseitigen Auffassung von Religion und Wissenschaft erziehen. Während zum andern die akademische Freiheit dem Einzelnen das Recht verleiht, sich in allen politischen Fragen eine freie Meinung zu bilden, stehen die konfessionellen Korporationen im engsten Zusammenhange mit einer politischen Partei und verpflichten ihre Mitglieder auf den Standpunkt derselben. Soweit widersprechen die konfessionellen Korporationen dem Grundgedanken des akademischen Wesens." Wir halten es zwar für völlig unsinnig, einen dieser Sätze gegen uns zur Anwendung zu bringen; da aber nicht nur in Zentrumskreisen, sondern auch von gewisser konservativer Seite darauf hingewiesen ist, dass aus diesen Gründen — die Herren kannten sie wohl nicht — auch unsere Auflösung gefordert werden müsste, so wollen wir die Vorwürfe einzeln zurückweisen. Da die Ortsgruppen hauptsächlich auf nationalkulturellem Gebiet zu wirken bestrebt sind, so liegt es uns durchaus fern, überhaupt kirchliche Fragen im engeren Sinne zu erörtern. Hat doch selbst der Evangelische Bund als solcher im Fall Fischer jede kirchlichdogmatische Erörterung als nicht zu seinen Aufgaben gehörig zurückgewiesen. In politischer Beziehung schränken wir ferner die akademische Freiheit unserer Mitglieder nicht im mindesten ein. Im Gegenteil betrachten wir es sogar als unsere Aufgabe, allen die Möglichkeit zu geben, „sich eine unabhängige freie Meinung zu bilden". Zu diesem Zweck haben wir in unseren öffentlichen Versammlungen die freie Debatte, in der wir gern die Meinung unserer Gegner hören. Ja, wir erteilen sogar Katholiken als Vortragenden in unseren Versammlungen das Wort. Auch den Zusammenhang mit einer bestimmten Partei müssen wir als nicht bestehend erklären, da wir Angehörige aller politischen Richtungen aufnehmen, soweit sie nicht international oder gar antinational sind. So würden wir, selbst wenn wir konfessionelle Korporationen auf der bisher ausgeführten Grundlage wären, keinen Angriffspunkt für die