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Der jüdische Student · 1905-06-01 · Heft 2 (Juni 1905) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
2 (1905)
Issue
Heft 2 (Juni 1905)
Date
1905-06-01
Page
[Seite] (sequence 31)
Language
German
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._ 61 brauch der Freiheit aber ist es, wenn man die Pflichten der Studenten Terletzt und insbesondere sich zu geschlossenen Korporationen rein politischer oder konfessioneller Natur von der übrigen Studentenschaft absondert. IV. Ausser diesen Rechten geniesst der Student noch besondere Vorteile infolge des Ansehens, das sich die deutsche Studentenschaft durch ihre Entwickelung erworben hat. Die Studentenschaft hat die Pflicht, diese Stellung zu wahren und zu festigen, sie muss daher darüber wachen, dass ihr Ansehen und ihre Traditionen nicht durch einzelne Studenten oder Gruppen von Studenten gefährdet werden. Auf dieser gemeinsamen Grundlage haben sich die unterzeichneten Vertretungen deutscher Hochschulen zu einem „Verband deutscher Hochschulen" zusammengeschlossen. Es folgen dann 10 Paragraphen, welche die Verbandsaufgaben, die Organisation und Geschäftsführung im einzelnen regeln: §1. „Der Verband bezweckt die Einigung der deutschen Studentenschaft sowie die Vertretung undFörderung allgemeiner studentischer und nationalerlnteressen, soweit sich letztere mit dem Wirkungskreise deutscher Studenten berühren. Von jeder aktiven Politik hält sich der Verband fern." § 2. „Mitglied des Verbandes kann jede Studentenschaft einer reichsdeutschen Universität, technischen Hochschule oder Bergakademie werden, an der eine vom Verbände deutscher Hochschulen anerkannte Organisation besteht; jede Hochschule hat das Recht, die Form dieser Vertretung so zu wählen, wie sie der bei ihr bestehenden historischen Entwicklung und Gründen der Zweckmässigkeit entspricht."--- * * * Soweit stehen bis heute die Angelegenheiten der Studentenschaft. Noch immer heisst es abwarten, denn der Kampf ist noch nicht beendet. — Wir können uns nicht versagen, einige Momentbilder aus dieser Bewegung der Verlogenheit und Ohnmacht wiederzugeben: 1. In der Debatte des Abgeordnetenhauses am 23. Februar leistete sich Graf Limburg-Stirum (k.) folgenden Ausspruch: „Sollten ausländische Studenten ihr Gastrecht missbraucht und in der jüngsten Bewegung eine Rolle gespielt haben, so bitte ich den Minister, sie nicht schonend zu behandeln." (Zustimmung rechts.) 2. Am 1. März wurden auf der von Prof. Förster in Berlin einberufenen Kommers-Versammlung in Verbindung mit den akademisch freiheitlichen Bestrebungen auch Sympathiekundgebungen für die russischen Studenten gefordert, dahingehende Anträge jedoch prompt abgelehnt. 3. Am 2. Mai erschien in den Zeitungen eine Denkschrift der akademischen Ortsgruppen des Evangelischen Bundes, in dem dieselben versuchen, sich aus der Bewegung gegen die konfessionellen Verbindungen auszuschalten, indem sie beweisen wollen, dass sie weder Verbindung noch konfessionell sind. Wir drucken die herrlichen Sophismen hier mit Vergnügen ab: Um zu verlangen, dass gegen uns aus denselben Gründen eingeschritten wird, die das Vorgehen gegen die katholischen Verbindun-

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