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Der jüdische Student · 1905-06-01 · Heft 2 (Juni 1905) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
2 (1905)
Issue
Heft 2 (Juni 1905)
Date
1905-06-01
Page
[Seite] (sequence 30)
Language
German
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60 -■- „Der ausserordentliche Verbandstag deutscher Hochschulen erklärt: Die auf dem ordentlichen Verbandstag in Eisenach gefasste Resolution gegen die konfessionellen Verbindungen hat in einem Teile der Presse masslose Angriffe und vielfache Entstellungen erfahren* Man hat vor allem behauptet, der Verband deutscher Hochschulen beanspruche für seine Mitglieder uneingeschränkte akademische Freiheit, während er selbst sie gewissen Korporationen beschneiden wolle, und man hat sich nicht gescheut, denn Sinn der Resolution so zu verdrehen, als ob die konfessionellen Korporationen „mit brutaler Gewalt unterdrückt werden sollen". (Ausspruch auf dem jüngsten rheinischen Katholikentage in Köln.) Der ausserordentliche Verbandstag zu Weimar stellt demgegenüber fesst, dass der Verband deutscher Hochschulen niemals beabsichtigt hat, bei irgend welchen Behörden die Auflösung dieser Verbindungen zu verlangen. Wenn der Verbandstag in Eisenach ausgesprochen hat, er halte die Auflösung konfessioneller Verbindungen für erwünscht, so wird damit lediglich ein prinzipieller Standpunkt gekennzeichnet und die einfache Folgerung aus dieser Tatsache gezogen, dass der Verband derartige Korporationen für nicht existenzberechtigt ansieht und in der durch sie beförderten Verschärfung der konfessionellen Gegensätze eine nationale Gefahr erblickt. Damit ergibt sich für den Verband das Recht und die Pflicht, die anders denkende Studentenschaft im Gegensatz zu den konfessionell abgesonderten Kommilitonen zuzammenzuschliessen." Nach vielstündigen Beratungen gelang es, die Verbandssatzungen festzulegen. Die neuen Satzungen zerfallen in einen allgemeinen grundsätzlichen Teil und einen geschäftlichen Teil. Der Abschnitt „Grundsätze des Verbandes deutscher Hochschulen" erhielt folgende Fassung: I. Die Studienjahre sind für den deutschen Studenten eine Zeit der Entwickelung, in der er sich vorbereiten soll, insbesondere auf die Ausübung seines späteren Berufes im Dienste des Vaterlandes. Diese Vorbereitung umfasst: Den Erwerb des für den späteren Beruf notwendigen Wissens; die Ausbildung des Charakters d. h. das Streben, sich durch Selbsterziehung zu einer freien Persönlichkeit zu entwickeln. Dies ist nur möglich, wenn der Student die ihm von der Hochschule gebotene Gelegenheit benutzt, in Berührung mit Kommilitonen der verschiedensten Anschauungen und Kreise zu treten und in unbefangenem Verkehr mit ihnen die eigenen Anschauungen zu bilden und zu entwickeln. IL Aus dem Bewusstsein, ein Lernender zu sein und aus dem Prinzip der Selbsterziehung folgt für den Studenten die Pflicht, jede Absonderung naclji parteipolitischen oder konfessionellen Gesichtspunkten selbst zu vermeiden und ihr gegebenenfalls bei seinen Kommilitonen entgegenzutreten. III. Die wirksame Betätigung des Prinzips der Selbsterziehung wird dem Studenten gewährleistet durch die akademische Freiheit. Diese schliesst vor allem in sich: 1) die Lernfreiheit; 2) dieFreiheit, sich zu Vereinigungen zum Zwecke der Selbsterziehung zusammenzuschliessen und allgemeine studentische Angelegenheiten sowohl innerhalb der eigenen Hochschule als auch zwischen verschiedenen Hochschulen frei zu besprechen. Die akademische Freiheit, die der Student geniesst, legt ihm auch die Pflicht auf, sie nicht zu missbrauchen. Miss-

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