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Der jüdische Student · 1905-06-01 · Heft 2 (Juni 1905) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
2 (1905)
Issue
Heft 2 (Juni 1905)
Date
1905-06-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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_43 kann also nicht über den Unteroffizier hinaus avancieren, nicht allein gemäss der Konstitution, welche bestimmt, dass Staatsämter allein Rumänen zugänglich sind, sondern auch gemäss dem Gesetz über das Avancement; denn dieses bestimmt vor allem, dass das Avancement einzig den Rumänen vorbehalten ist ... . hiermit ist die Befürchtung des Herrn Voinov hinfällig........ Ich muss auch noch über den freiwilligen Dienst sprechen. Um Freiwilliger zu sein, muss man nach der Bestimmung des dem vorliegenden einverleibten Spezialgesetzes vor allem Rumäne sein. Also — obgleich wir den Sohn des Fremden verpflichten, das Los zu ziehen, obgleich wir ihn verpflichten, die Blutsteuer zu zahlen, können wir ihm doch nicht das Vorrecht des freiwilligen Dienstes weder für ein noch für drei Jahre zuerkennen. Will er dieses Vorrecht gemessen, so muss er zunächst die Angelegenheit seiner Nationalität regeln und Rumäne werden. Präsident Bratianou: . . . Sie sagen, wir werden hiermit den Juden Rechte geben? Nein, ich begreife Sie nicht . . . Aber, meine Herren, wir dürfen nicht wieder die Unabhängigkeit verlieren, damit die fremden Mächte unter irgend einem Vorwand bei unseren inneren Angelegenheiten intervenieren können! Und Herr Voinov ist noch weiter gegangen und hat gesagt, dass er befürchtet, die Mächte könnten in einer Organisationsfrage intervenieren, einen Druck auf uns ausüben und uns eine Abänderung des Avancementgesetzes auferlegen..... Ferner hat Herr Voinov das, was jetzt in Europa vorgeht, durchlaufen und hat gesehen, dass die Staaten, nachdem sie eine Sünde gegen uns begangen hatten, heute unter derselben Geissei leiden wie wir, und dass heute in ganz Europa eine Reaktion gegen die Juden eingesetzt hat, selbst dort, wo sie noch nicht offen hervortritt. Wer also wird heute zu ihren Gunsten intervenieren? Etwa Oesterreich-Ungarn? Oder Deutschland? Was Russland anbetrifft, so ist überhaupt niemals die Frage erhoben worden. Meine Herren, ich will nicht mehr von den Offizieren sprechen, denn der verehrte Herr Manou hat ja schon so vortrefflich auseinandergesetzt, dass in der Armee dienen eine Pflicht und Offizier sein ein Staatsamt ist; es ist ein Privilegium, das unsere Gesetze nur den Rumänen zusprechen. Sie wissen übrigens, dass es auch eine Zeit gegeben hat, wo dieses Recht sogar den Rumänen untersagt war, nämlich denen, die nicht Bojaren waren.

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