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Der jüdische Student · 1905-06-01 · Heft 2 (Juni 1905) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
2 (1905)
Issue
Heft 2 (Juni 1905)
Date
1905-06-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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- 41 Rumänische Judendebatten. Mitgeteilt von E, C. Wir drucken im folgenden die Bruchstücke aus drei Judendebatten ab, welche in den Jahren 1882, 1891 und 1893 die rumänische Kammer passiert haben. Wir glauben, dass sie besser als alle tatsächlichen Angaben dem Leser ein Bild von den Gewalttätigkeiten der rumänischen Volksvertretung und Regierung gegen die Juden geben werden. Die Verlogenheit und Verbohrtheit, die sich auf den Bänken des Bukarester Senatssaales breit macht, gibt diesen Debatten ihr Gepräge. — 1882. — Vorauszuschicken ist folgendes: Seit 1868 galt in Rumänien das Gesetz: Alle Einwohner des Landes mit Ausnahme der Fremden müssen dienen. 1882 wurde folgende Modifikation eingebracht: Art. 1: Alle Einwohner des Landes müssen persönlich Kriegsdienste leisten. Art. 2: Die Untertanen fremder Staaten können dem Heere nicht angehören. Ueber diese Modifikation entspann sich im Senat eine umfangreiche Diskussion. Die Sitzung dauerte zwei Tage (2. und 3. November 1882). Als Erster sprach der Abgeordnete Voinov, der keine Juden in der Armee haben wollte: — * * * Abgeordneter Voinov: Stellen wir doch nicht die Wahrheit unter den Scheffel: Als Sie diese Modifikation einbrachten, hatten Sie die Juden im Auge, Sie wollten die Juden, die sich in unserem Lande befinden und nicht einheimisch sind, begünstigen. Sie wollten uns dieses Element für die Verteidigung des Landes zuführen. Ich aber denke, das Land braucht dieses Element nicht. Seien wir doch offen; es gibt Juden, welche nicht fremde Untertanen sind und die Naturalisation doch nicht erlangen können. Gäben wir ihnen nicht durch diese Bestimmung das Recht, laut zu rufen*: „Ihr reiht uns in die Armee ein, und wir gemessen nicht die politischen Rechte?" Denn sprechen wir ehrlich : Die, welche das Vaterland verteidigen, m ü s s e n in gleicher Weise den Genuss der bürgerlichen Rechte haben. Ja, noch mehr! Wenn ich zur Verteidigung des Landes gerufen werde, wenn ich eingetreten bin ins Heer, wenn ich mich aufs Schlacht-

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