Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 1 (1904) (Fortsetzung)
- Issue
- Heft 4 (Dezember 1904)
- Date
- 1904-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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112 - selbstverständlich unverbindliche — Verfügung des Ministers des Inneren vom 10. Januar 1879 (Min.-Bl. S. 51), welche gestützt auf die zuletzt zitierte Entscheidung des Obertribunals den § 71 für aufgehoben erklärt, soweit er die Annahme ausländischer Juden als Gewerkschaftsgehilfen, Gesellen und Lehrlinge betrifft12), ihm aber weitere Gültigkeit zuschreibt bezüglich der Annahme als Synagogenbeamten und Dienstboten. Wenn der Gewerbeordnung derogierende Kraft zugeschrieben wird, weil sie eine Beschränkung der Gewerbetreibenden in der Berechtigung zur Annahme von Ausländern aus Gründen des religiösen Bekenntnisses nicht enthalte, um wie viel mehr muss das für die preussische Verfassungsurkunde und das Beichsgesetz vom 3. Juli 1869 gelten, die eine ungleiche Behandlung preussischer bezw. deutscher Staatsbürger wegen ihrer Religion ausdrücklich verbieten?! § 71. muss deshalb in seiner Gesamtheit für ungültig erklärt werden, zumal die Motive und der Wortlaut des Gesetzes keinen Zweifel darüber zulassen, dass in Bezug auf die Behandlungen jüdischer Kultusbeamten durch § 71 nichts Exzeptionelles geschaffen werden sollte. 12) Ebenso die Kommentare zur Gewerbeordnung von Landmann und t. Rohrscheidt; abweichend Marcinkowski und Kayser. AESTHETIK IM JUDENTUME. i. Wir hören oft klagen, dass dem Judentum das Gefühl für das Zusammenpassen des Einzelnen in und zu dem Gefüge eines Ganzen fehle: Der Sinn für Aesthetik. Wer sich danach sehne, könne daher im Judentume keine Befriedigung finden, müsse ihm den Bücken kehren und in einer andern Kultursphäre untertauchen. Dieser Vorwand der mangelnden Aesthetik hat zu allen Zeiten allen denen zur Entschuldigung gedient, die feige der Väter Erbe vernachlässigten oder g;änzlieh verwarfen.