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Der jüdische Student · 1926-02-01 · Heft 1-2 (Februar 1926) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
23 (1926)
Issue
Heft 1-2 (Februar 1926)
Date
1926-02-01
Page
[Seite] (sequence 33)
Language
German
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Gedanken zur Beziehung zwischen Formen und Aufgaben des Kartells 33 Stelle darauf zurückkommen und eine Möglichkeit zeigen, wenn es auch in jedem Falle — dies gilt durchgehend für alle hier gebrachten Anregungen — der spezifischen Fähigkeit des Einzelnen überlassen bleiben muß, welcher Weg für ihn der gangbare ist. Zum Ausgangspunkt für die Betrachtung der äußeren Form unseres Verbindungsiebens wähle ich den Punkt des Semesterbeginns. Etwa vier Wochen vorher beginnt der alte Erstchargierte Besprechungen mit dem nach seiner Meinung Geeignetsten zur Fortsetzung seiner Arbeit. Bis acht Tage vor dem Konvent müssen sowohl diese Bewerber als auch eventuelle Gegenkandidaten ein möglichst detailliertes schriftliches Programm in die Hände aller Burschen gelangen lassen. Eine Weiterführung der Geschäfte durch den alten Erstchargierten soll grundsätzlich statthaft sein, aber genau wie eine Neukandidatur behandelt werden. Der Konvent nimmt zunächst die Decharge entgegen, und tritt dann in die Diskussion über die eingereichten Programme, die möglichst auch die Namen der Mitarbeiter enthalten sollen, ein, um schließlich in geheimer Wahl den Chargierten zu wählen. Damit gilt dieser als auf sein Programm verpflichtet. Er ist berechtigt, sich frei seine Mitarbeiter zu wählen. Er kann von jedem Bundesbruder einen Stundenplan verlangen, und hat das Recht, in dringenden Fällen über jede außerhalb desselben liegende Zeit zu verfügen. Er ist darüber dem B.C. Rechenschaft schuldig. Auf schriftlichen Antrag eines vierten Teiles des B.C. ist ein Konvent einzuberufen, der mit drei Viertel Majorität den Chargierten absetzen kann, aber nur, wenn diese Gruppe einen sofort zur Übernahme der Geschäfte bereiten Bundesbruder einschließt. Gegen Ende des Semesters hat der Chargierte einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen, auf Grund dessen Decharge gewährt oder verweigert werden kann. Im letzteren Fall kann der Betreffende keinen Chargenposten im Kartell mehr bekleiden, doch ist Berufung an das Präsidium möglich. Nun zur Frage der Kreisbildung. Es wurde mir eingewendet, dieser Gedanke sei wohl für Berlin ganz gut, aber für die Provinz unbrauchbar. Es ist natürlich möglich, daß eine kleine Provinzverbindung eine so weitgehende geistige Homogenität aufweist, daß eine Kreisbildung sich erübrigt. Der entgegengesetzte Fall scheint mir aber häufiger zu sein. Und wenn wir einmal den Ton bei unserem Erziehungsideal auf den zweiten Begriff' „Menschen" legen wollen, so wird sofort klar, daß zu dieser Erziehung eine innere Verwandtschaft zwischen Subjekt und Objekt gehört. Ich möchte deswegen diesen Teil der Erziehung nicht in Kursen erledigt sehen. Es ist dazu notwendig, Leibfamilien zu schaffen; da sich diese aber nicht aus dem Handgelenk schaffen lassen, müssen wir sie mit einem breiteren Oberbau gleichgesinnter und gleichwertiger Burschen als Kreise organisieren. Diesen Kreisen nun liegt es ob, in Kontakt mit der jüdischen Jugend von 16 bis

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