Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 23 (1926)
- Issue
- Heft 1-2 (Februar 1926)
- Date
- 1926-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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22 Formen und Methoden der KJ.V.=Erziehung Ämter außerhalb dieses C.C. läßt. Außerdem aber sollte man der Leitung der Verbindung noch den Schriftführer angliedern. Ich betrachte dieses Amt als ein durchaus wichtiges. Seine Aufgabe wäre es, für den organisatorischen Bau der Verbindung Sorge zu tragen. Man sollte diese Aufgabe, die Liebe und Hingabe erfordert, in keiner Weise unterschätzen, da sie für einen regelrechten Verbindungsbetrieb und für eine ordentliche Geschäftsführung nicht nur der Verbindung, sondern des Gesamtkartells unbedingt notwendige Voraussetzung ist. Es ist klar, daß ein derartig gebildeter C.C. nicht erst als Notbehelf auf dem Antrittskonvent zusammengesetzt werden darf. Der Schluß konvent des vergangenen Semesters muß schon wissen, wer die Chargen des nächsten Semesters inne haben soll. Hier scheint mir nun auch der Platz zu sein, um einiges über die Funktionen dieses Kreises, der früheren Erstchargiertentagung, zu sagen. Man sollte sich nicht damit begnügen, derartige Tagungen nur manchmal stattfinden zu lassen, sondern müßte sie legalisieren und als Zentral- oder Verbindungsrat ihnen in der Kartellordnung eine feste Form geben. Dieser Zentralrat hätte m. E. die Aufgabe, als beratendes Organ dem Präsidium zur Seite zu stehen. Er soll nicht in der Lage sein, entscheidende Beschlüsse zu fassen, welches allein dem Kartelltag vorbehalten bleiben muß. Trotzdem soll ihm durchaus die Möglichkeit gegeben werden, Richtlinien für die weitere Arbeit aufzustellen, wobei allerdings das allein dem Kartelltag verantwortliche Präsidium die letzte Entscheidung sich vorbehalten muß. Dieser Funktion als beratendes Organ muß auch die Zusammensetzung des Zentralrates gerecht werden, über die man noch genaueres bestimmen muß. Diese letzten Vorschläge behandeln das Gebiet der Organisationsreform unseres Kartells. Der nächste Kartelltag muß hierüber endgültige Beschlüsse fassen. Die Vorbereitung muß jetzt beginnen und möglichst heute schon eine Kommission an die Arbeit gehen, die Vorschläge unterbreitet. Es wird sich zeigen, daß auch anderes im heutigen Statut veraltet ist und neuer Bestimmungen bedarf. Ich erinnere an die vielfach unschönen Namen unserer Kartellformen, die durch hebräische Bezeichnungen zu ersetzen wären. III. Ich komme jetzt zu dem Teil meines Referates, welches sich mit dem befassen soll, was wir bis jetzt eigentlich unter Formen unseres Kartellebens verstanden haben. Ich bin mir bewußt, daß hiermit das schwierigste Gebiet berührt wird. Zuerst will ich auch hier dasjenige anführen, was leichter zu erfüllen ist. Das sind die geselligen Formen im Freien. Ich erinnere hier an Artikel, welche Bertram Fisher und Fritz S i m o n vor einigen Jahren und das Ressort für körperliche Erziehung unter