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Der jüdische Student · 1925-02-01 · Heft 1-2 (Februar 1925) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
22 (1925)
Issue
Heft 1-2 (Februar 1925)
Date
1925-02-01
Page
[Seite] (sequence 38)
Language
German
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$8 Die Neuregelung des hebräischen Unterrichts Mordechai Kahn war keine problematische Natur. In einem jüdischen Milieu aufgewachsen, war für ihn Zionismus eine Selbstverständlichkeit, an deren Richtigkeit ihm Zweifel kaum möglich schienen, und aus der er ohne weiteres folgerte, daß sein Aufenthalt im Qaluth nichts weiter als die Zeit der Hachscharah für Erez Israel sein könnte. Er hat sein Ziel, sein Leben in den Dienst des Landes zu stellen, nicht erreichen sollen. Wir andern wollen sein Andenken in Treue bewahren. Wir wissen, daß Erez Israel einen guten Kämpfer verloren hat. Die Neuregelung des hebräischen Unterrichts. Das Präsidium hat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung mit den dafür sachverständigen Bundesbrüdern folgende Neuregelung des hebräischen Unterrichts getroffen: Jeder K.J.V.er ist von seinem zweiten Semester an (spätestens aber — sollte er zionistisch in seinen Erkenntnissen nicht weit genug sein — vom 3. Semester an) bis zu seiner A.H.ierung zur intensiven Erlernung der liebräischen Sprache verpflichtet. Bei seiner A.H.ierung hat jeder KJ.V.er «in Examen über seine Kenntnisse in der hebräischen Sprache abzulegen. Da die A.fi.ierung frühestens nach 10 Semestern stattfinden darf, und da außer dem ersten Semester, in dem niemand zu lernen verpflichtet ist, meistens 1 Semester des Examens wegen ausfällt, haben wir in der Regel mit 8 Semestern hebräischer Ausbildung zu rechnen. Diese „hebräischen Semester" sind nicht gleichzusetzen mit den Universitätssemestern, sondern erstrecken sich über 6 Monate, da Universitätsferien kein Anlaß für Aufhören, sondern im Gegenteil für eine Intensivierung des Lernens sind. Bis zur Anlegung des Altherrenexamens hat also ein Bundesbruder in der Norm ^vier volle Jahre hebräischer Ausbildung hinter sich. Während der Leipziger Kartelltag, auf dem zum ersten Male mit der Forderung des Hebräischlernens Ernst gemacht wurde, naturgemäß zunächst von der Notwendigkeit des Lernens ausging, müssen und können wir heute einen Schritt weiter gehen: Das Ziel muß auch ein gewisser Orad von Können sein. Wir verlangen als Resultat der vierjährigen Ausbildung die Beherrschung der Sprache bis zu dem Grade, daß man liebräische Zeitungen einigermaßen frei lesen kann, außerdem die Kenntnis «eines großen Teils der Bibel. Wir gehen dabei von dem Standpunkt aus, daß dieses Hebräischlernen unter anderem den Sinn hat, daß unsere Bundesbrüder in den Stand gesetzt werden, mit dem Leben in Erez-Israel in engem Konnex zu stehen, was heute schon ohne Lektüre der palästinensischen Zeitungen und Zeitschriften kaum möglich ist und mit der fortschreitenden Entwicklung des Jischuw immer schwerer wird. Daß außerdem Jeder Bundesbruder die wesentlichsten Teile des jüdischen Buches, 4er Bibel, kennen muß, ist eine Forderung, über die ein Wort der Erklärung zu verlieren wohl überflüssig ist. Jeder, dem es mit der Forderung des Hebräischen Ernst ist, kann im Laufe von 4 Jahren dieses Ziel erreichen. Wem es nicht Ernst oder nicht genügend Ernst ist, gehört nicht an das Kartell. Für die Erreichung dieses Zieles haben wir ein Programm ausgearbeitet, das, wie auch die Rücksprache mit zahlreichen dafür zuständigen Bundesbrüdern ergeben hat, durchaus durchführbar ist, ja, in einer

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