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Der jüdische Student · 1925-02-01 · Heft 1-2 (Februar 1925) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
22 (1925)
Issue
Heft 1-2 (Februar 1925)
Date
1925-02-01
Page
[Seite] (sequence 32)
Language
German
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32 Programm der AUherrenschaft Programm der Altherrenschaft, Das Präsidium des K. J.V. ist gewillt, eine Neubelebung der Altherrenarbeit unter Einbeziehung früherer Angehöriger des K.J.V. auf folgender Basis in die Wege zu leiten: 1. Der Altherrenschaft soll in geschlossenem Kreise die Gelegenheit gegeben werden, die Entwicklung der zionistischen Politik und der zionistischen Arbeit zu verfolgen und mitzugestalten. Dieser Kreis soll sich in lebendigem Kontakt mit den akuten Fragen der zionistischen Bewegung für die Arbeit in Deutschland mit verantwortlich fühlen. 2. Der Zusammenhang mit Palästina ist gedanklich und in der Durchführung praktischer Palästinaziele zu pflegen. Dies soll insbesondere geschehen durch engen persönlichen und beruflichen Zusammenhang mit den Bundesbrüdern in Palästina, durch die Ermöglichung von Uebersiedlungen, durch gemeinsame Palästinareisen und durch Erweiterung des Palästinafonds. — Die beruflichen Beziehungen und Kenntnisse des Einzelnen sind in weitestem Maße in den Dienst der Erfordernisse des Palästinaaufbaus, zu stellen. 3. Die Altherrenschaft soll unter Betonung persönlicher Verbundenheit ihren Zusammenschluß in einer angemessenen gesellschaftlichen Form durchführen. Durch eine zentral organisierte Berufsvermittlung sollen die Mitglieder des Kartells einander beruflich zu gegenseitiger Hilfe \ erpflichtet sein und ihre Mittel und Beziehungen in den Dienst der Aufgaben des Kartells wie der jüdischen Oeffentlichkeit stellen. 4. Von jedem Mitglied der Altherrenschaft wird vorausgesetzt: a) die Verpflichtung zum Maaßer und die praktische Erfüllung dieser Verpflichtung; b) die Betätigung innerhalb der zionistischen Arbeitsnotwendigkeiten, entsprechend den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen des einzelnen. 5. Der Zusammenschluß ist in einzelnen Kreisen unter Berücksichtigung bereits bestehender Altherrenvereinigungen durchzuführen, die in einer zentralen Organisation unter gemeinsamer Führung, dem Altherrenpräsidium, zusammenzufassen sind. Im Interesse der Geschlossenheit des Kreises und der Verwirklichung des hier niedergelegten Programms findet auf dem Wege der Ehrengerichtsbarkeit des Kartells eine Kontrolle über die Angehörigen der Altherrenschaft statt. Einzelheiten dieser Kontrolle bleiben der Leitung vorbehalten. Das vorläufige Präsidium des Das Präsidium des K. J. V. Ait-Herrenbundes des KJ.V.

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