Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Student · 1925-02-01 · Heft 1-2 (Februar 1925) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
22 (1925)
Issue
Heft 1-2 (Februar 1925)
Date
1925-02-01
Page
[Seite] (sequence 27)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3537599-3537625-3537626--6216-3538190
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Kehrseite der Kehrseite 27 usw. besitzt? Haben sie ernsthaft geglaubt, die Angehörigkeit zur „Histadruth" verpflichte überhaupt zu nichts? Oder haben sie etwa über „Histadruth" und ihre Aufgaben (Vertreterin von 12 000 organisierten Arbeitern im Lande) gar nicht nachgedacht? Was beweist das alles? Typisch genug ist, daß die Blauweißen bis zuletzt nicht wußten, daß die „Histadruth" nicht sozialistisch ist, daß ihr jeder Arbeiter und Angestellte, jenseits von jeder Anschauung angehören kann (z. B. Hapoel Hamisrachi). Nun zum schärfsten, „treffendsten" Vorwurf, dem „Terror der Arbeiterschaft", die die „Macht" hat, „ein Unternehmen zum Scheitern" zu bringen. Wir müssen hier nur kurz auf die Frage eingehen, worin der „kleinliche Triumph in unerhörten Bedingungen" gegenüber dem „plötzlich Überfallenen Gegner" bestand. Die Entlassung zweier Arbeiter, von denen der eine „bald als Haupthetzer, bald als schlechter Arbeiter" von den Blauweißen behandelt, der andere kurz danach als „Lügner" entlassen wurde, weil er die „Streikerklärung" infolge der Entlassung des ersten Arbeiters als Chawer der Histadruth auch anderen Arbeitern überbracht hatte, — der Vorwand der Werkstattleitung, daß der Streik nicht „formell4 erklärt war, und deshalb der Arbeiter ein „Lügner" sei, wurde ihnen dadurch entzogen, daß die Histadruth sofort erklärte, daß sie die Erklärung, trotzdem ein Formfehler der Arbeiter gegenüber der Histadruth begangen war, billigte, (N. B. Man beachte die sonderbare Mischung von Unternehmertum und ethischen Forderungen, deren Unklarheit so viel zum Konflikt beigetragen hat, und die eben in der Doppelstellung des Blauweiß begründet liegt) — diese Entlassung wurde der Anlaß, daß die Histadruth in immer wiederholten Verhandlungen, an denen u. a. Rosenblüth, Smoira und Arlosoroff teilnahmen, immer wieder aus dem Willen heraus, eine Verständigung zu finden, die Zurücknahme der Entlassung bis zu einem Schiedsgerichtsspruch von Chawerim gegen Chawerim forderte. Als Antwort erfolgte die Bestätigung der Entlassung, mitten in prinzipiellen, über den Jerusalemer Fall hinausgehenden Verhandlungen. Und nun zum schließlichen „Terror"-Urteil der Arbeiterschaft, nachdem die Blauweißen endlich erkannt hatten, daß niemand, auch außerhalb der Arbeiterschaft, auf ihrer Seite stand, was auch Wolff ja zugibt. (Ich kann auch nicht daran vorbeigehen, was verläßlich feststeht, daß die Blauweißen sich sogar mit dem Gedanken trugen, mit Hilfe der Polizei die Arbeitsaufnahme zu erzwingen!) Braucht noch erwähnt zu werden, daß die Arbeiterschaft in diesem Fall keinen Platz für ein „neutrales" Schiedsgericht sah, wo alle direkt Beteiligten Chawerim der Histadruth waren, daß die Forderung der Einstellung von zu unrecht entlassenen Arbeitern überhaupt nicht eine Angelegenheit ist, die sofort vor die Exekutive getragen wird, sondern mit Leichtigkeit bei etwas gutem Willen auf dem Vertrauenswege erledigt werden konnte? Das „Terror"-Urteil lautete: Der eine

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.