Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 13 (1916-1917)
- Issue
- 8. Kriegsheft (30.4.1916)
- Date
- 1916-04-30
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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166 - Der Jüdische Student Plhuß" zum%Lebensunterhalt,, während Euch Eure Verwandten,. I'deniehlenden Rest dazu geben müssen. Die Lehrzeit wird wohl ein'bis zwei Jahre dauernd Wenn irgend möglich, besucht Ihr in dieser Zeit die Ackerbau-Kurse und Landwirtschaftsschulen in unserer Heimat. In dieser Zeit nun lernt Ihr Euch auch gründlich kennen, so daß Ihr wißt, was Ihr voneinander zu halten habt. Da wird sich erweisen, wer Talent zur Landwirtschaft und wer Ausdauer hat. Berufstüchtigkeit und Charakter sind aber nötig, für das dritte Stadium unseres Planes. , Die Ansiedelung. Am Ende Eurer Lehre tretet Ihr zu« einer Gruppe zusammen, die auf juristischer Grundlage gebildet wird. Jeder Einzelne verpflichtet sich durch Unterschrift,, den Statuten zu gehorchen. ' , x Die Gruppe wählt aus ihrer Mitte ein Komitee. Jedes Gruppenmitglied zahlt sein Kapital, so groß oder so» klein es dasselbe besitzt, bei der Gruppe ein. Das Palästina- Amt oder die A. P. C. teilen mit, wie klein die kleinste Summe sein darf, wenn das Gruppenmitglied noch die Möglichkeit haben soll, nach einer erträglichen Frist ein selbständiger Kolonist zu. werden. — Wir unterscheiden sodann in der Gruppe die: Minderbemittelten und die B e m i 11 e 11 e n. Hierauf schätzt das Komitee ab, wieviel Kreditfähigkeit es jedem Gruppenmitglied zubilligt. Das heißt nichts anderes, als daß auf 'Grund des Beitrages und der Persönlichkeit des. Einzelnen festgestellt wird, bis zu welchem Betrage die Gruppe bereit ist, für das betreffende Mitglied mit ihrem Gesamtvermögen bei der Bank Garantie zu leisten. Bis zu diesem Betrage kann die Bank dann dem Mitgliede Kredit gewähren. —- Dies ist die Gruppe selbst. Gleichzeitig bildet sich in Deutschland eine Gesellschaftler Freunde dieser Gruppe. Die „Gesellschaft der Freunde" besteht aus wohlhabenden^ Zionisten und aus juristischen Personen, V. J. St.-en, Ortsgruppen* der zionistischen Organisation und dergl. ' Die Mitglieder der genannten Gesellschaft bürgen bei der; Bank vielleicht einzeln für die einzelnen Teilnehmer der Gruppe, die ihnen nahe stehen. Der Betrag, für den sie bürgen wollen steht natürlich in ihrem Belieben. « > Ferner übernimmt die Gesellschaft als geschlossene Vereint gung ebenfalls in ihrer Gesamtheit eine Bürgschaft bei der Bank. Der Rest der etwa noch zu verbürgenden Summe wird übernommen vom Kartell JüdischerVerbindungen. Die Einzelheiten finanzieller und juristischer Natur, die den Zwillingsstern der beiden Gebilde „Gruppe" und „Gesellschaft, der Freunde" betreffen, werden von den Fachmännern festgesetzt, mit denen darüber Beratungen zu pflegen sind. —