Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1925-11-20 · 47 (20.11.1925) · p. Seite 742

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
4 (1925)
Issue
47 (20.11.1925)
Date
1925-11-20
Page
Seite 742 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2277379-2277569-2277616--02551-3537507
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

742 Öiverden, daß sie fast einmütig am Neujahrsfest und jnungstage ihren Kindern den Schulbesuch untersagten und' sich so gegen das Attentat auf die Gewissensfreiheit wehrten, und zur Ehre der Schulen sei vermerkt, daß sie im allgemeinen verständige Nachsicht übten und gegen die „Sünder" nichts unternahmen, sondern lediglich die Tatsachen der Regierung mitteilten. Der geradezu grenzenlosen Empörung und Erregung aller jüdischen Kreise gegenüber mußte das Ministerium für Volksbildung den Rückzug antreten, aber — es stellte getreulich den Zustand her, der einstmals im Königreich Sachsen geherrscht hatte und befreite die Schüler lediglich am Neujahrs- und Versöhnung § fest vom Schulbesuch sowie an allen Sabbaten n n d Feiertage n vom Schreiben. Noch i m m e r waren d i e Kinder der in Sachsen sehr zahlreichen ge setze streuen Kreise gezwungen, an den Wallfa hrLsseften und am Sabbat zur Schule zu gehen. Wehl war in der hier auch bezüglichen preußischen Verfügung ausgesprochen, daß die Schule keinerlei Verantwortung für die aus der Schulversaumnis bei beit Schillern entstehenden Folgen übernehme, und damit waren auch die sächsischen Juden im Bewußtsein, daß sie nur eine Minderheit der Bevölkerung darstellen, wohl zufrieden gewesen. Nur verlangten sie das durch die Verfassung ihnen zugesicherte Recht auf ungestörte Religionsübung, auf das jeder einzelne Jude einen Anspruch hat. Und dieses Recht wurde ihnen verweigert. Und so reichte der V e r b a n d der israelitischen R el i g i o n s g em e i n d e n im Freistaat Sachsen eine längere wohl'begründete Eingabe an das Ministerium für Volksbildung ein und verlangte — man war ja s o bescheiden geworden —, daß jüdische Kinder ans den Antrag ihrer Eltern an bcn W a llf a h r t s s e st e n, also am Pessach-, Schownaus- und Sukkausfestc, vom Schulbesuch befreit werden sollten. Der Erfolg war - die glaiLe Ablehnung! Das Ministerium für Volksbildung belehrte sogar in seinem Bescheide die jüdische Behörde, das; zwischen dem Neiljahrs¬ und Dersöhnungsfeste ans der einen und den anderen Feiertagen aus der anderen Seite Unterschiede bestünden, die für die Frage der S ch u l v e r s ä u m n i s wesentlich sind. So liegen die Dinge heute, und daß der Zustand keinesfalls mit der Reichsverfassung in Einklang zu bringen ist, dürste ebenso seststehen wie, daß er für viele fromme Inden eine unerträgliche Eewissensbedrückung bebcutct. Tenn wenn auch zuzugeber.. ist, daß eine große Anzahl von Jilden es weniger streng nehmen und auf die Schulbefreiung an den Wallsahrtsfesten keinen Wert legen, so wird dadurch die Lage derer, . die sich strenger an das jüdische Gesetz halten, nicht angenehmer. Einige Eltern haben aru vergangenen Laubhüttenfest, dessen einer Tag in die Schulzeit siel, ihre Kinder eigen- Uebersichtsptan von Damaskus. mächtig zu Hause behalten. Vielleicht greift wieder der Staatsanwalt ein und schasst so die Gelegenheit, festzustellerr, ob die Auffassung des sächsischen Ministeriums für Volksbildung mit der Reichsverfassung zu vereinen ist. DcrA si§ als schwerwiegende Einschränkung der Gewissensfreiheit empfunden wird, steht fest. Für Evangelische und Katholiken sind die Vorschriften jetzt so gefaßt, daß allen billigen Ansprüchen entsprochen worden ist. Zu teibcn haben nur die Juden, denn ihre Religion ist noch immer nicht gleichberechtigt. Und die Situation ist seltsam, fast pikant! Im Jahre 1925 erflehen die Juden des Freistaats Sachsen von einem freiheitlich-republikanischen M i n i ft e r k a b i n e t t, das ans Demokraten, Volksparteilern und Sozialdemolratenbesteht, unddaseinSozialdemokrat leitet, vergeblich jene Gewissensfreiheit, die im Jahre 1859 der schärfste Vertreter des christlichen Staatsprinzips, der den Juden gewiß nicht gewogene preußische König Friedrich Wilhelm der Vierte, für ganz s e l b st verständlich hielt! Rabbiner Dr. Goldmaurr (Leipzig). Von Herbert Eulenberg. Es verlautet wieder allerlei von diesem Plan, den wir schon begraben wähnten und versunken wie die Krone im tiefen Rhein, die hoffentlich nun nicht mehr ans ihren Kaiser wartet. Ja, es heißt sogar, daß der Oberbürgermeister von Düsseldorf mit beit Herrerl, die das Zentrum im Stadtrat vertreten, über die Errichtung eines Heine-Denkmals in seiner Geburtsstadt lmd über die Freigabe eines Platzes für dies längst säbige Monument verhandeln wolle. Es heißt so. Warum eigentlich die Katholiken in der Stadtvertretung Düsseldorfs diesem Dichter bislang so sehr gezürnt haben, ist nicht recht verständlich. Man findet in Heines Werken kaum einen Grund für solche Erzfeindschast. Für die Marienverehrung und den Madonnenkutt des KatholizismuZ hat Heine ein tiefes und inniges Begreifen, wie alle Romantiker, gehabt. Auch sonst begegnet man bei ihm kaum einer Schmähung oder Beleidigung der katholischen Religion und ihres Klerus. Und daß er den altkatholischen Töllinger persönlich gehaßt hat, brauchten ihm gerade die rechtgläubigsten Vertreter der katholischen -Kirche nicht übel zu nehmen. Eine Verhöhnung katholischer Bräuche liegt dem Rheinländer im allgemeinen nicht, besonders dem künstlerisch veranlagten nicht, der sich der mancherlei Schönheit, die in -diesem Gottesdienst liegt, zu erfreuen weiß. Heine ist aber Rheinländer gewesen. In erster Linie sogar, mit einer heutigen Redensart ausgedrückt. Darum haben sich mit Recht schon Stimmen gemeldet, die den Bau eines Heine-Denkmals in Düsseldorf vorwiegend als eine rheinische Angelegenheit anfgesaßt wissen möchten. Oder mit anderen Worten gesagt: Man solle nicht eine bloße jüdische Sache aus dem Plan und der Ausführung dieses Heine- Denkmals am Rhein machen und bei den Israeliten aller Länder dafür herumschnorren, sondern dies mehr als eine rheinische Aufgabe erklären, die hier vor allem Zu erfüllen sei. Tenn Heinrich Heine gehört ebensogut zum Rhein wie Elemens Brentano oder Gottfried Kinkel oder Si m r o ck, um kleinere Götter zu nennen, die längst hier ein Denkmal haben. An sich ist dieser Gedanke sehr richtig und gesund. Es bleibt nur zu fürchten, daß hellte das Volk am Niederrhein, das noch immer an Heine hängt, dank des schlechten Geschäftsganges, den wir wiederum der Uneinigkeit und Ungroßartigkeit unserer Industriekapitäne vom Schlage Stinnes 31t verdanken haben, kann: die Hälfte der Unkosten wird ausbringcn können, die solch ein Denkmal verschlingt. ^Abgesehen davon, daß alsbald sich auch wieder die realpolitischen Leute melden werden, die da behaupten: „Für solche überflüssigen Tinge wie Dichterdenkmale sollte gegenwärtig in Deutschland überhaupt kein Geld flüssig sein. /.Infolgedessen wird es, wenn das Heine-Denkmal am'Rhein wirklich dringlich worden sollte, doch vermutlich wieder zu einer großen, internationalen Sammlung, vielmehr Bettelei, kommen. Und ein heutiger Sänger kann dann in die Saiten greifen, wie Heine es einst für das projektierte Denkmal Goethes zu Frankfurt am Main getan hat: „Hört zu, ihr deutschen Männer, Mädchen, Frauen^ Und sammelt Subskribenten unverdrossenI"

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.