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Central-Verein-Zeitung · 1925-11-20 · 47 (20.11.1925) · p. Seite 741

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
4 (1925)
Issue
47 (20.11.1925)
Date
1925-11-20
Page
Seite 741 (sequence 1)
Language
German
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Berlin» 2S. t!svLmbse-l92S IV. Jahrgang ❖ Ne. 47 (lnzrlnLmmn 10 Solöpftnniz i02MM 3§£fer firiJaslfÄter ^.trm ^rt: . ' ■' MSO WA EBonütscboitncmeni 40 Gsldpfennkg jmüßUcJ) Destellgeld ÄWM HZS ^LLM^ZDÄW MM Allgemeine Zeiiun^ des Judentums Lerlag u. SHriftleUrmg: Berlin L^V LZ, Llndenfir. 13. Fernsprecher: Amt Dönhoff 5594,3595. .:. Postscheckkonto: finde O, Berlin SW 68, Siinbcnftc. 7, und von Goldschmidt-Rsthschiw &. Co., B : Berlin 394 72. .:. Bankkonto: Dresdner Dan!, Wechsel» Berlin V,r 8. Alleinine Anzeigenannahme: Annoncen.Expedition Rudolf Moffe, Berlin SW 19, und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,90 J?A für die 7gespaltene Zeile nach RudolfMostes Normalzellenmesser 3kr. 4, Familicnanzeigen und Stellengesuche (nicht Stellenangebote) für Mitglieder d. Cettlralvereins 0,45 JUL, die 30 mm breite Reklamezeile 4,80 JUL ßlnnpISP^Q HÜiüiM ©Of5 ff© ua | mm ti VJ La vJ CJÜLi IftelalterMia ZusfOris In den sieMstoi ScMen. Es ist ein Fehler in unserem Eleichberechtigirngskampfe, daß er nicht von Urbeginn an aus das Recht der jüdischen Religionsgemeinschaft und der sie tragendenQrganisationen ausgedehnt worden ist. Das war der Grundirrtum der preußischen- Judenemanzipation, daß sie lediglich auf das bürgerliche und st a a t s b ü r g e r - liche Recht des Individuums blickte und nicht auch für die Religion gleiches Recht und damit Ansehen erstrebte. Wenn einst die Geschichte des Antisemitismus im neunzehnten Jahrhundert geschrieben werden wird, muß fraglos in dieser Unterlassungssünde, die das Judentum als religiöse Körperschaft auf eine ganz niedrige und traurige Stufe herunterdrückte, mit der Luell jener Mißachtung erblickt werden, die von der Gemeinschaft auf ihre Anhänger schloß und sie schon darum zurückfetzte, weil sie einer so übel behandelten Religion angehörten. Daß der Erfolg im Kampf um die Gleichberechtigung der jüdischen Religion auch auf die Stellung der Juden einen erheblichen und günstigen Einfluß ausgeübt hat, beweist das Beispiel Frankreichs, wo jederzeit alle Konfessionen und Religionen Gleichheit genossen und das Judentum insbesondere dem Staate gegenüber genau dieselbe Stellung einnahm wie das Ehristentum. Früher war dort auch das Judentum eine Art von Staatsreligion, von der Regieruna genau so unterstützt wie die christlichen Bekenntnisse. Nach der Lösung der Beziehungen des Staates zur katholischen Kirche geschah beim Judentum das gleiche, aber in ledern Falle wurden alle Religionen als gleich angesehen. Nachdem in den verschiedenen Teilen Deutschlands — unbesck>adet der reichsgesetzlichen Regelung der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aller Deutschen im Sinne völliger Gleichheit durch das Gesetz vom Jahre 1SG9 — die Stellung des Ehristentums und des Judentums der lande sg es etz liehen Ordnung unterlag und jenes entweder mehr oder weniger verschleierte Staatsreligion war — der Katholizismus in Bayern, der Protestantismus in Preußen und so fort — oder erhebliche Privilegien genoß, ist durch - den Artikel 137 der Weimarer Verfassung klipp und klar bestimmt, daß keine Staatskirche besteht. Der Artikel 135 faat ebenso deutlich, daß die u n g e st v r t e Religions- Übung durch d i e V e r f a s s u n g g e w ä h r l e i st e t werde und unter staatlichem Schuhe stehe! Daß die allgemeinen Staatsgesetze hiervon unberührt bleiben und daß beispielsweise kein Kultus geduldet werden dürste, der gegen das Strafgesetzbuch verstößt, ist selbstverständlich. Wie aber bte alte Ungleichheit, die Zurückdrängung des Judentums, nachwirkt und wie manche Länder den Begriff der ungestörten Religionsübnng auslegen, mag ein Beispiel erweisen, das als typisch gelten kann. Durch Beschluß vorn 24. Juni 1625 hat das sächsische Ministerium für Volksbildung entschieden, daß jüdische Schüler an Sabbaten und jüdischen Feiertagen — mit Ausnahme des Neujahrsfestes und des Dersöhnuugstagcs — Dis Schule besuchen müssen! Das Maß an Religionsfreiheit, das im unfreiheitlichen Preußen Friedrich Wilhelms IV. bereits im Jahre 1859 den Juden zugestanden wurde, ist im republikanischen Freistaate Sachsen im Jahre 1925 den Juden verweigert worden. Denn für Preußen wurde bereits unter dem 6. Mai 1859 ausgesprochen, daß es nicht zu den bürgerlichen Pflichten jüdischer Eltern gehöre, ihre Kinder Sonnabends am Unterricht teilnehmen zu lassen, und demgemäß angeordnet, daß sie auf ausdrückliches Gesuch der Eltern an Sonnabenden — und selbstverständlich an Feiertagen — vom Unterricht zu befreien seien. Der sächsische Beschluß hat eine Vorgeschichte. Ter ehemalige sozialdemokratische sächsische Kultusminister Fleißner verfügte vor einigen Jahren kurzerhand, daß alle bisher den Juden gemachten Zugeständnisse zu streichen seien. Formell galt der Erlaß auch für Protestanten und Katholiken; bei ihnen hatte er aber selbstverständlich keine Bedeutung, da alle christlichen Feiertage von irgendwelcher Bedeutung Staatsseiertage sind. Für die Juden hatte die Verfügung aber die Folge, daß sie ihre Kinder sogar am Bersöhnungstage in die Schule schicken sollten, und daß die Schüler und Schülerinnen gezwungen wurden a m S a b b a t z u s ch r e i b e n! Es kam im Unterricht zu geradezu mittelalterlichen Szenen, von denen man nicht zu sagen weiß, ob sie nur abstoßend oder auch lächerlich waren. Mitten irrr zwanzigsten Jahrhundert wurden Schüler nnD Schülerinnen Durch Androhung von Strafen gezwungen, ihrem religiösen Gewissen zuwider Den Sabbat durch Schreiben zu verletzen, und in Leipzig wurde seitens der Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen frommen Inden erhoben, der seine Kinder am Versöhnuagssestc nicht zur Schule gesandt und ihnen untersagt hatte, am Sabbat su schreiben. Der Strafantrag ist später zurückgezogen worden; cs hätten aber ihrer tausende erlassen werden können, denn zur Ehre der Inden aller Richtungen muß Aus dem Infialt: mtnn Gleichberechtigung auch der jüdischenReligion, Herbert Eulenberg: Das Heine-Denkmal am Rhein, Seite 742. A. Silberstein: Schreckenstage im Judcnviertel von Damaskus, Seite 743. Dr, Kurt Braun: Gegen die Beschimpfung der Jüdischen Studenten, Seite 745. Für und wider die „Jüdische Witwe“, Seite 745.

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