Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 35 (28.8.1925)
- Date
- 1925-08-28
- Page
- Seite 584 (sequence 7)
- Language
- German
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584 fr sich als ausgesprochen antisenutlsche Kampsorgan:fatrou betätigt, während sich dre Kleinhändler verpflichteten, mit den Lieferanten des Einkanfsverbandcs dre geistlichen Beziehungen abzubrechen. Hoffentlich ist diesen Maßnahmen, welche dazu dienen sollen, wieder verständige geschäftliche Verhältnisse zu schassen, voller Erfolg beschieden. Es braucht nicht betont zu werden, daß im geschäftlichen Leben von uns nie nach der privaten politischen Meinung der Beteiligten gefragt wird. Tritt aber ein Fach, verband nur zu dem Zweck zusammen, rücksichtslose Boykottpolitik in geschäftliche Beziehungen zu tragen, so handeln auch wir nach dem Grundsatz: „Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!" Kurt Sabatzky (Königsberg i. Pr.). Das Allerneueste. H1 n 8 en 8 urgs Wahl: Ein „jüdischer Slreich". Daß den Völkischen und großen Teilen der Deutschnationalen die vorbildlich unparteiische Haltung des Reichspräsidenten v. Hindenburg seit geraumer Zeit wider den Strich geht, ist nichts Neues. Die völkischen Zeitungen haben mit „Warnungen" an den Reichspräsidenten, mit Hinweisen ans seine „nicht national eingestellte Umgebung" nicht gespart. Jetzt scheint die Zeit zu kommen, wo man ganz deutlich wird. Ter bekannte Leipziger völkische Schriftsteller Dr. Heinrich Pndor hat, nach einer Mitteilung des „Hamburger Echo" (Nr. 229 vom 20. August d. II, in seinen „Mitteilungen des Deutschen Volksrates", Nr-. 11, die Behauptung ausgestellt. die Kandidatur Hindeuburgs sei von den Juden eiugeslüstert, und seine Wahl sei nicht nur ein infamer dentschnationalcr, sondern ein infamer jüdischer Streich. Pndor versteigt sich sogar darin, der verehrungswürdigcn Persönlichkeit des Reichs Präsidenten rin Sündenregister vorzuhaltcn. So habe er. der Reichspräsident, unter anderem zugunsten der Einigung aller Konfessionen das Vaterland preisgegeben. Wir lasten es mit dieser graulen Probe genug sein. Die vielen christlichen Leser dieser Blätter mögen aber an diesem Beispiel wieder einmal erkennen, wohin völkische Vcrrannthcit führt, und wie sie sich nicht nur in Ausschreitungen aus der Straße, sondern auch in hemmungslosen Ausschreitungen des sogenannten Geistes und der Moral austobt. Sonstige Kemtpklkn: MZWes Küsschen» Ein Wort der Abwehr von In einem Fahndungsschreiben der Obcrpostdirektion in Berlin vom März, von dem wir verspätet Kenntnis erhalten haben, wird wegen verübter Postschwindeleien ein angeblicher Chemiker gesucht, der n. a. wie folgt beschrieben wird: „jüdische Adlernase". Ebenso heißt es in einem ähnlichen Fahndungsschreiben der Oberpostdirektiou in Hannover von Ende Februar: Sonstige Kennzeichen: gebogene Nase, jüdisches Aussehen usw. Gegen diese Kennzeichnung von Verbrechern haben wir solgende Einwendungen zu erheben: Wir deutschen Juden fühlen uns in unserer überwiegenden Mehrzahl und in erster Linie als eine r c l i g i v s e G e m e i n s ch a f t. Es ist daher nicht angebracht, in Fahndungsschreiben und Steckbriefen „jüdisches Aussehen, jüdische Adlernase" als besonderes Kennzeichen anzuführen. Wie würden es unsere gerecht und billig denkenden christlichen Mitbürger empfinden, wenn in gleichartigen Fällen das „evangelische Aussehen" oder die „katholische Nase" als befonderes Kennzeichen antzeführt würden, ^Es ist aber auch vom völkischen Standpunkt aus unhaltbar, ».jüdisches Aussehen" als besonderes Kennzeichen zu erwähnen. Es ist gekannt, wie häufig bei antisemitischen Ausschreitungen „reine Arier" kür Juden gehalten und dadurch angepöbelt und mißhandelt worden sind. Unser deutsches Volk besteht aus zahlreichen verschiedenen Stämmen (auch Polen, Masuren usw. gehören dazu), und es ist bisher nicht üblich gewesen, daß inErnüttlungsversahren„polnisches Aussehen" oder „bayerische Nase" als besondere Merkmale erwähnt worden find. Derartige bureaukratische Nadelstiche tragen jedenfalls nicht dazu bei, die notwendige Volks- und Schicksalsgemeinschaft?um Wiederausbau unseres Vaterlandes zu ermöglichen und zu befestigen. Fahndungsschreiben und Steckbriefe werden durch Umdruck rmd durch die öffentlichen Steckbriefregister sämtlichen Dienststellen der beteiligten Behörden zngesertigt. Gerade in der schlechtbesoldeten und deshalb unter der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krisis besonders notleidenden, Beamtenschaft neigen weite Kreise zum Rechtsradikalismus vnd Antisemitisntus. Diese antisemitischen Instinkte werden daher durch Kennzeichnungen wie „jüdisches Aussehen" und „jüdische Adlernase" bedenklich gestärkt und neu entsacht. Im Interesse der Erhaltung des konfessionellen Friedens und des tzuten Einvernehmens zwischen den verschiedenen Stämmen des beutschon,Volkes halten, wir es deshalb für dringend erforderlich, das künftia jn den amtlichen Ermittlungsschreiben der Behörden derartige irreführende und die Untersuchung erschwerende Angabe:', wic „jüdisches Aussehen, jüdische Adlernase" u. dgt., unbedingt vermiede: werden. Aus Uunzes Reöakckonsstube. Die Aussagen seiner „Verantwortliche n.' In die Geheimniste eines völkischen Redaktionsbctriebes leuchtete ein Prozeß, der nach nicht weniger als vierjähriger Dauer jetzt sein Ende erreichte. Jm Sommer 1921 erschien in dem „Deutschen Wochenblatt", dem Organ von Knüppel-Kunze, ein außerordentlich gehässiger Artikel folgenden Wortlauts, der sich gegen eines unserer Vereinsmitglieder richtete: „Die Judenplage nimmt nachgerade erschreckende Formen an. Tie Wohnungsnot wächst von Tag Zu Tag und immer neue Individuen aus Abrahams Schoß nisten sich bei uns ein. Wir können die Hilferufe der bedrängten Mieter und Obdachlosen deutscher Abkunst nicht mehr beantworten, so zahlreich sind sie. Nur besonders krasse Fälle können wir noch mitteilcn, richten aber jetzt für alle Eingänge dieser Art ein besonderes Archiv ein, besten wir uns in den kommenden Wahlkämpfen bedienen werden. Der Fellhändler Adolf Metz (Jude) aus Polnisch-Lista kaufte im März 1920 das Haus Opitzstraße 3 in Breslau und suchte zunächst durch Drangsalierung der Mieter zu einer Wohnung zu kommen. Vergeblich. Dem früheren Hauswirt, der vierzehn Jahre lang seine Wohnung innc hatte, kündigte der neue Besitzer. Das Mieteiniguugsamt erklärte dies Verhalten jedoch für unzulässig. Da ging der Jude andere Wege: Als die Hausmeisterin schwer daniederlag und ins Krankenhaus eingeliescrt werden mußte, bat der Jude sie. ihm ihre Wohnung zur Verfügung zu stellen. Als die Kranke nach ihrer Genesung hcimlchren wollte, war sie obdachlos. Ein Mieter des Hauses, Architekt Schl., nahm die arme Frau aus. Tie übrigen Mieter, vor allem einen Herrn Sprosser, bedrängte der fremdrassige Einwanderer auf niederträchtigste Weise. Wann stellt inan diese ungebetenen Gäste, die sich hierzulande als die Herren ausfpielen, unter Fremdenrecht? Helft alle mit! Dann Hilst die Deutschsoziale Partei euch allen'!" Jm Aufträge des derartig angegriffenen Kaufmanns Adolf Metz strengte unser Hauptvorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Foerd e r "(Breslau), die Privatklage gegen den Rentier Sprosser in Brcslau, ferner gegen den als verantwortlich in der betreffenden Nummer genannten Redakteur Friedrich Schmidt und gegen Knüppel-Kunze selbst an, der sich nur als „Herausgeber und Verlegen" der Zeitung bezeichnet hatte. Spröster gab zu, den mittleren Teil des Artikels versaßt zu haben, verwahrte sich aber gegen die Autorschaft des ersten und letzten Absatzes. Während er in erster Instanz sreigesprochen wurde, verurteilten ihn Land- und Oberlandesgericht zu Geldstrafe. Tenn die eingehende Beweisaufnahme hatte ergeben, daß an den gehässigen Behauptungen des Artikels kein wahres Wort sei, und daß es sich bei seiner Einsendung nur um einen Racheakt des Herrn Spröster gegen seinen Hauswirt (den Privatkläger) handelte. (Aktenzeichen: 35 B 491/21 des AG. Breslau). Desgleichen wurde Schmidt als verantwortlicher Redakteur in allen drei Instanzen verurteilt. (Aktenzeichen 35 ß 12/22 des AG. Breslau). K u n z e ließ in einem Schriftsatz erklären, da er nicht als verantwortlicher Redakteur gezeichnet habe und sich häufig aus Reisen befinde, habe er von dem Artikel keine Kenntnis gehabt und könne daher nicht bestraft werden. Demgegenüber wurde darauf hingewiesen, daß Kunze sich gerade zur damaligen Zeit hintereinander eine Menge Redakteure*) gehalten habe, von denen jeder nur eine kurze Zeit' verantwortlich zeichnete, was den Verdacht erweckte, daß es nur Sitzredakteure seien. Besonders interessant war die Vernehmung des inzwischen rechtskräftig verurteilten bisherigen Mitangeklagten Friedrich Schmidt, der als Zeuge zu Protokoll am 5. August 1922 folgendes erklärte, nachdem er sein Alter auf 2 1 Jahre angegegeben hatte: Ich war im Lause des Jahres 4921 ein halbes Jahr hindurch bei der Redaktion des „Deutschen Wochenblattes" cmßcflcUt mit einem Monatsgehalt von durchschnittlich 600 bis 800 Mark. An den fraglichen Artikel erinnere ich mich im Augenblick nicht mehr genau. Jm allgemeinen war der Geschäftsgang so, daß die Eingänge von Kunze selbst geöffnet wurden- Dieser stellte auch die aufzunehmenden Artikel zusammen. Hierauf wurden die Artikel rnir vorgelegk, und icv habe dann mit Kunze darüber konferiert. Es sind aber niemals Artikel auf meine Veranlassung hin weggelassen oder abgeändert worden, da ich mit ihm immer einverstanden war. Gleichzeitig hatte ich die Expedition der Zeitung und der Bücher. Bevor ich in die Redaktion cintrat, war ich Kaufmann gewesen. Ich bin auch jetzt wieder Kaufmann. Sonst habe ich als Ncdaktcur nirgends eine Tätigkeit ausgeübt. Sehr interessant war auch die Anssage eines anderen gewesenen „Redakteurs" des „Deutschen Wochenblattes", eines gewissen Arthur Dux. Er erklärte: Beim „Deutschen Wochenblatt" waren vor mir die Herren Lüdenschlvß und Schmidt, nach mir Dübow und Lcpinsli als verantwortliche Redakteur tätig. Lüdcnschloß hat sich mir gegenüber wiederholt darüber beklagt (mündlich und schriftlich), daß er für Artikel des „Deutschen Wochenblattes" als verantwortlicher Redakteur in Anspruch genommen und auch strafrechtlich verantwortlich gemacht worden sei, obgleich er die Artikel nicht kannte. Wie lange fcxljuübt Verantwortlicher Redakteur war, weiß ich nicht, es war aber mindestens ein Vierteljahr. Er verließ dann diesen Posten, weil er noch minderjährig war und deshalb nicht verantwortlich zeichnen durste. Meiner Einsicht nach war Schmidt allein nicht imstande, die Zeitung zu redigieren, da ihm die nötige Reise und Vorbildung hierzu fehlte. Wer tatsächlich während dieser Zeit die Zeitung redigierte, kann ich nicht angebcn. Schmidt und Lüdenschloß machten häufig orthographische Fehler in ihren Schreiben. . . . *) Dgl. die Liste ln der „C. D.-Ieitung", Jahrgang 1923, S, 119.