Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 30 (24.7.1925)
- Date
- 1925-07-24
- Page
- Seite 517 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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517 bk§ instinktmälUg fast stets zugunsten der konservativen Anich-au nagen getan. . . . Alle anderen Richtungen im Judentuut sind darin einig, daß die jüdische Religion. das heißt das jüdische Gesetz es war, das aus der SNavenherde Aegyptens ein Kulturvolk schuf und durch den Wandel der Jahrtausende erhielt. Sie sind auch einig darin, daß von einem jüdischen Volke nur insofern und insoweit die Rede sein kann, als die jüdische Religion die Grundlage bildet. Der Zionismus kann das nicht anerkennen, ohne sich selbst aufzu geben. Da indesien Gründe der Taktik sehr stark gegen die Ausmerzung des religiösen Momentes sprechen, so hat er den Ausweg gefunden, wenigstens für Europa daS jüdische Gesell, dem er den Eingang verwehren mußte, durch eine Hintertür, als Bestandteil der jüdischen Kultur und der geschichtlichen Entwicklung des jüdischen Volkes, wieder ein^nschmnggeln. Auf diesem Umwege ist es ihm möglich geworden, im Kampfe gegen den jüdischen Liberalismus aus rituellem und kulturellem Gebiete ebenso nachdrücklich für die Aufrechterhaltung der alten Formen ein- Zutreten, wie dies von seiten der Orthodoxie geschieht. Das Bedeutsame der vorstehend geschilderten Ereignisse in Palästina liegt darin, daß sie dies Doppelspiel für die Zukunft unmöglich macken. Mögen auch auf dem bevorstehenden Zwnistenlongreß, wie in Palästina selbst, durch einen von uns schon als wahrscheinlich bezeichneten Kompromiß die gegenwärtigen Tisscrenz-en aus der Welt geschafft werden, so siegt es doch in der Natur der Sache, daß sie bald wieder um so stärker austreten müssen. In Palästina handelt es sich eben nicht nur um synagogale und Kult fragen, sondern um die Kardinalfrage: Soll innerhalb der der stidisck>en^ Gesamtl>eit gewährten Autonomie das moderne Recht oder das 'jüdische Gesetz Zur Geltung gelangen. Seinem innersten Wesen nach kann der Zionismus nicht anders, als sich gegen die Wiederinkraftsetzung des Thoragesetzes Zu entscheiden. Eine in diesem Sinne, im Brennpunkte der Zion-ün'chen Gesamtarbeit, gefällte Entscheidung muß aber ausllärend und erhellend auf die Zionistische Bewegung in der Diaspora Zurückwirken. Mies ist relativ ... Ludendorff gegen deutsche N e ch t s p r e ch u n g. Es ist schwer, die objektive Wahrheit Zu finden, und seit Einstein ist alles relativ. Was aber nicht relativ sein darf, was sich aus der Höhe der Wahrheit halten muß, soweit der Mensch überhaupt fähig ist, objektive Wahrheit Zu erkennen, ist die Rechtsprechung. Nur wenn das Gericht, das die Ausgabe hat. Recht zu finden und Recht zu sprechen, dieses objektiv wahre Recht allen Menschen gegenüber awvendet, können alle Volksteile Vertrauen zu dem Staate und seinen Funktionären haben. Die Beantwortung der Frage: was ist eine Verleumdung, was ist Landesverrat, darf nicht von der Haarfarbe, von der Nase, von der Religion desjenigen, den man Landesverräter genannt, den man verleumdet hat, abhängig gemacht werden. Es gibt nur einen objektiven Tatbestand, nur eine objektive Wahrheit im Urteilen. Vor dem Breslauer Gericht hat, wie die Tageszeitungen berichtet haben, kürzlich ein Prozeß ftattgcsunden, bei dem der Tatbestand der Verleumdung darin beruhte, daß den deutschen Juden in ihrer Gesamtheit Landesverrat vorgeworfen wurde. Das Breslauer Gericht hat dabei wahre Objektivität gezeigt, die aber nicht nach jedermanns Geschmack sein dürfte. Rechtsanwalt Jacobsohn hatte in einem jüdischen Blatte einen Artikel: „Ostsudcn in Deutschland" geschrieben, in dem es u. a. heißt: „Es ist kein edler Zug, wenn deutsche Juden dieselben Lstjuden von sich stoßen, die 1914/15 jüdische Soldaten des deutschen Heeres als jüdische Brüder empfangen und dabei ihr Leben auss Spiel gesetzt haben . . ." Unter Bezugnahme aus diesen Artikel veröffentlichte der Redakteur Dr. Phil. Herrmann in der „Schlesischen Bollsstimme" einen Aussatz mit der Ueüerschrift „Wir Juden waren Landesverräter". Er bezeichnete darin die Juden als vaterlandslose Gesellen" und nieinte, „es sei ein starkes ^tück, sich in der Oessentlichteit zu rühmen, daß schon 1914, also zu einer Zeit, in der selbst die Sozialdemokratie noch ihre Bindung zum Vaterland anerkannte, von den Juden hüben und drüben gemeinster Landesverrat vor dem Feinde betrieben worden sei." Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage wegen Beleidigung, sowohl des Rechtsanwalts Jacobsohn als dc-r deutschen Juden in ihrer Gesamtheit; Rechtsauwatt Jacobsohn, der Vorsitzende der Breslauer Zionistischen Bereinigung, wurde als Nebenkläger zugelassen. Ter Angeklagte, verteidigt durch Rechtsanwalt Fritsch, suchte sich damit zu entschuldigen, daß er nur die richtigen Schlußfolgerungen ans dem Artikel Rechtsanwalt Jaeobsohns gezogen habe. Für seine Behauptungen konnte aber weder der Angeklagte, der selbst '^lbgsteilnehlner im Osten gewesen war, noch sein Vertreter den Wahrheitsbeweis erbringen, und das Gericht kam nach überzeugenden Ausfuhrungen des Vertreters des Nebenklägers, Rechtsanwalt D-oerders, der auf die vergiftende Wirkung solcher den inneren Frieden dauernd gefährdender Artikel hinwies und sich auf öle Zeugnisse von Offizieren und Mannschaften christlichen Glanberls zur Verurteilung des angeklagten Redakteurs zu einer Geldx 500 Mark. Dabei erkannte das Gericht, das unter Vor- Landgerichtsdirekt ors v. Garnier sich der objektivsten ecytsstndung bemüht hatte, an, daß eigentlich eine Freiheitsstrafe am Platz gewesen sei, und nur die Rücksicht auf die bisherige Straflosigkeit des Angeklagten es dazu veranlaßt habe, die Geldstrafe Zu verhängen. Dieser objektiven Rechtsprechung des Breslauer Gerichts steht ein Brief Ludendorffs schroff gegenüber, der in diesem Prozeß eine Rolle spielte. In dem Strafantrag hatte der Nebenkläger ausgesührt, Ludendorff habe „im Herbst 1914 einen Pakt mit der jüdischen Bevölkerung Polens angestrebt, einen in jüdischer Sprache abgefaßten Aufruf erlassen, der im ganzen besetzten Gebiete des Ostens angeschlagen gewesen sei", und die jüdischen Soldaten hätten, als sie die Liebesdienste der ostjüdischen Bevölkerung unnahnwn, „nur dasselbe getan, was auch christliche Soldaten und auch General Ludendorff schon getan habe". Deshalb hatte sich der Angeklagte an Ludendorff gewandt und folgenden Antwortbrief von Ludendorff erhalten: „München, den 4. April 1925. - ' Geehrter Herr Dr. Herrmannl Der dein Einmarsch in Polen im Oktober 1214 erließ der Oberkommandierende der 9. Armee auf Vorschlag des im Stabe bcsindlickzen Feldrabbiners einen Aufruf an den jüdischen Volksteil Polens. Ter Wortlaut ist mir nicht in Erinnerung. Jur Kriege kommt man in die Lage, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben. Der Ausruf war ein rein militärisch-politischer Akt und nichts weiter, geboten durch die Lage der Stunde. Einen Liebesdienst der jüdischen Bevölkerung habe ich nie angenommen, ebenso wenig wohl ein dentschblütiger Soldat, denn die Wohnungen der Juden in Polen gelten als besonders verlaust und waren meistens schon durch die jüdischen Familien überall belegt. Auch ich halte das jüdische Volk als wesentliche Ursache unseres Z u s a r n m e n b r u ch es. Sehr interessant ist, das; Dr. Jacobsohn von „Juden rrud Christen" spricht, ich kenne Juden, die Christen sind, Herr Jacobsohn scheint in Nasscnfragen wirtlich nicht sehr bewandert zu sein. „Deutsche Juden" gibt es nicht, nur Juden deutscher „Staatsangehörigkeit". Soweit ich mich entsinne, wurde bei einer Gelegenheit auch einmal der Staatsanwalt gegen mich mobil gemacht, es wäre mir sehr interessant, zu wissen, „ob hier ein öffentliches Interesse" vorliegt. Vielleicht ist Deutschland jetzt so tief gesunken, das anzuerkennen. Aber die Preise — auch die nationale — schläft und regt sich nur, wenn sie mich bespucken kann. Mit deutschem Gruß ■ . gez. Ludendorff/ Tie Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen Hcrrmann erhoben. Das Gericht hat durch seinen Urteilsspruch anerkannt, daß die Staatsanwaltschaft recht gehabt hat, die Verletzung eines öffentlichen Interesses für vorliegend Zu erachten. Exzellenz Ludendorff erklärt in seinem Schreiben, es sei ein Zeichen, wie tief Deutschland gesunken ist, wenn das die Verletzung eines öffentlichen Interesses darstelle, daß man die Juden schlechthin und einen bewährten Kriegsteilnehmer — dieses Urteil mußte selbst der Vertreter des Angeklagten Herrn Rechtsanwalt Jacobsohn Zugestehen — als Landesverräter öffentlich in einer Zeitung brandmarkt. Tenn es gibt ja keine „deutschen Inden"! — Als die 12 000 deutschen Inden für Deutschland sielen, als die ungezählten Tausende deutscher Juden freiwillig für Deutschland zur Fahne eilten, wußten sie noch nicht, daß der Feldherr Ludendorsf, unter dein sie kämpften, als Politiker Ludendorsf gegen sie ein anderes Recht anwenden würde wie das deutsche Recht. Es ist eben alle» relativ ... ..."""....—.....1 Der Morgen Herausgeber und Schriftlcitung: Professor Dr. Julias fioMsteln, Parmstrrdt, Beekstr. 87. Verlag: Philo-Verlag, Berlin SW 68, Lindcnstr. 13, III. / Postscheckkonto: Philo-Verjag, Berlin 8.H12. / Druck: Poetherdruck G. m. b. II., Darmstadt, Bieichstr. 24. Heft 3 erscheint am 1. August Inhalt des dritten Heftes: M. Wiener: Vernunft und Offenbarung. Julius Schaffer: Die Zerstörung des Voiksjp?dankens durch den Ku&seitwahn. Wilhelm Hausenstcin: Vax IJedermann. Franz Rosenzweig: Die Schluss.kla^e vorn Neunten Ab. § Fritz Heine mann: Gestalten der Spätantike. 1. Ein Spat- | tungsprezess im .spätantiken Bewusstsein. jj Selma Stern: Die Entwicklung des jüdischen Frauentyps 9 seit dem Mittelalter. I. Der Frauentypus des Ghetto. | Otto Meiler: Staat nr.d Erziehung. § B. Jacob: Einführungen in das erste P»uch Moso. III. Kain. f Else Schubert -Christaller: Zwei Lesenden. Herbert Cysarz: Friedrich Gundolf und die deutsche Geisteswissenschaft. F. P erles: Jüdisch-Deutsch und Jüdisch-Spanisch. Besprechungen — Anzeigen — Xeue Bücher. Einzrelheft 2,25 3T„ Jahresabonnement 12 HL, Zu beziehen durch Philo-Verlag, Berlin SW 68.