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Central-Verein-Zeitung · 1925-07-24 · 30 (24.7.1925) · p. Seite 515

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
4 (1925)
Issue
30 (24.7.1925)
Date
1925-07-24
Page
Seite 515 (sequence 5)
Language
German
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515 7. Bildung eines finanziellen ArLeitSfondS und stSn-l digcr K ougrcstkommisfioncn die mit Diäten dauernd mH ihre« Negierungen im Geist deS fortschreitenden intern nationalen AusgleichskongresseS wirken. 8. Gründung einer Organisation, die de« dauernden Bestand deS alle zwei Jahre tagenden I. A. K. zrnn Zweck und Ziel hat. Dieses Programm gebe ich der rücksichtslosesten Diskussion preis. Man muß sich nur von vorherein darüber klar sein, daß es ein in sich vollendetes Programm für einen neuen Jdeenkomplex von vornherein niemals gegeben hat und geben kann. Jeder und jedermann kann Einwände erheben; doch muß die Erkenntnis vorausgegangen sein,, daß auch der sogenannte objektivste Einwand nie etwas anderes als geordnete Subjektivität ist und sein kann. Also soll der schöpferisch wirken wollende Kritiker, der nicht das Opfer eines dialektischen Einfalls werden will, den Schnittpunkt zur Sache finden können. Denn auch hier gilt die Forderung: Höher als die äußerlich glänzende Beweisführung steht das wertvolle Sehen der Möglichkeiten und das beseelte Tun. Inzwischen werde ich die einzelnen Programmabschnitte näher erörtern und beleuchten. a_, ' Der Kömpf um den Numerus clausus in Oesterreich. Dom 20. bis 24. Juni tagte in Wien der „Dritte deutsche H o ch s ch u l t a g D e u t s ch ö st e r r e i ch s Diesen stolzen Namen führte der Kongreß, obwohl er nur von einem Teil der deutschen Studentenschaft, nämlich den deutsch-völkischen und deutschchristlichen Hochschulverbindungen beschickt war, während ihm alle freisinnigen und demokratischen Verbindungen ferngeblieben waren. Dessenungeachtet nahmen auch viele Rektoren und zahlreiche Hochschulprofessoren an dieser auf rein völkisch-antisemitischer Grundlage stehenden Tagung teil und beteiligten sich auch aktiv an den Aussprachen, bei denen es sich weniger um Fragen deutscher Kultur und Probleme der nationalen Lebensgestaltung handelte, als vielmehr um den „Kampf gegen die volksfremden Elemente an den österreichischen Hochschulen". Besonders eingehend beschäftigten sich die Vertreter der antisemitischen Studentenschast mit der Einführung des Numerus clausus für jüdische Studenten und faßten auch entsprechende Beschlüsie, welche als Anträge au die Unterrichtsverwaltung weitergeleitet wurden. Der Geist, von welchem die Tagung beseelt war, geht am deutlichsten aus bem im folgenden wiedergegebenen Antrag hervor, der sich mit der Ausschließung ausländischer Hörer jüdischer Konfession beschäftigt: „Mit Rücksicht darauf, daß bereits die Zahl der inländischen jüdischen Hörer gegenüber den inländischen deutschen Hörern das Verhältnis in der Bevölkerung weit überschreitet, sind Ausländer jüdischer Volkszugehörigkeit womöglich überhaupt nicht mehr, weder als ordentliche, noch als außerordentliche Hörer an den österreichischen Hochschulen zuzulassen, dies um so mehr, da einwandfrei nachgewiesen ist, daß eingeschriebene ausländische Hörer jüdischer Volkszugehörigkeit ihre Awvesenheit an den österreichischen Hochschulen Zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft mißbrauchen." Die von den antisemitischen Hochschülern geforderte Ausschließung der ausländischen Hörer jüdischen Glaubensbekenntnisses soll, wie aus den Berichten über den Kongreß hervorgeht, nur die erste Etappe auf dem Wege zur Einführung des Numerus «lausus fnt bie deutschen Studenten aus Oesterreich sein, sofern sie jüdischer Konfession sind; dieses Ziel erscheint den völkischen Hochjchülern ganz besonders erstrebenswert. Im Sinne der Beschlüsse, welche aus der Tagung der antisemitischen 'Hochschüler gefaßt wurden, wird nunmehr von diesen ein erbitterter Kamps gegen die jüdische Hörerschaft geführt, welcher sich in Anschlagküsten, die auf allen Gängen der Hochschulen angebracht sind, in Flugschriften, Dersammlungsreden usw. austobt und traurige und beschämende Zustände an den österreichischen Hochschulen gesclpfsen hat. Dr. W. (Wien). hervorragende Sportleistung eines K.C.ee. ' Der den Hochfchulmeisterschasten der Universität Würzburg «urrdc tm Sommersemester 1925 die Universitntsplakerte in Bronze .wen« merenti' für besondere sportliche Leistungen drei Studenten ^gesprochen. Bisher wurde diese Auszeichnung, die nur ganz letten verliehe« wird, nur verdienten Ehrenbürgern der Universitär ^rtnu Als erster Sieger im Fünfkampf erhielt die Plakette Ludwrg Gvnz, Mitglied der Verbindung im K. <L Rheno- Palatin. Im Hundertmeterlauf und im Diskuswerfen errang er ^oen ersten Preis, und erzielte auch in anderen Wettkämpfen so daß ihm rn der Gesamtwertung der J v--ÄVwurde. Wieder einmal ein Beweis dafür, reistet wist m sportlicher Beziehung Hervorragendes zrr Das wahre Gesicht der völkischen. .Anträge im Reichstag und Thüringer Landtag. Es ist hin und wieder sür die G l e i ch g ü 11 i g c n in unseren Reihen gut und heilsam, wenn sie erkennen, wie wichtig der Kampf des Central-Vereins gegen die völkische Bewegung ist und welche bedeutsame positive Arbeit geleistet wird, wenn wir in Wort und Schrift Aufklärung über die wahren Ziele der Völkischen schaffen. Anträge der Völkischen im Thüringer Landtag zeigen die „Harmlosigkeit und Ungesahrlichkeit" der Dinier und Genosien in hellstem Licht. Wenn sie die Macht dazu hätten, würde nach den Anträgen der Herren in Thüringen zum Gesetz erhoben werden: a) Der Vieh- und Getreidehandel innerhalb des Freistaates Thüringen ist Juden verboten. b) Ausweisung der seit 1914 in Thüringen eingewandertcn Ostjuden, unter Beschlagnahme ihres gesamten Vermögens. c) Die Landesuniversität zu Jena ist für ausländische Juden gesperrt. ch An öffentlichen Schulen und an der Universität Jena dürfen Juden als Lehrer nicht mehr angestellt werden; Kindern jüdischer Eltern wird der Besuch der Thüringer öffentlichen Schulen verboten. Am 17. Juli beantragte der völkische Reichstagsabgeordnete Fr ick: Beamte und Angestellte, die nach dem 1. November 1918 ohne die vorgeschriebene Ausbildung im Reichs- oder einem anderen Öffentlichen Dienst angestellt wurden, sofort ohne Anspruch auf Entschädigung oder Versorgung zu entlassen. Das Gleiche gilt sür Angehörigen jüdischer Rasse, die im Reichs, oder rn einem anderen öffentlichen Dien st angestellt find. Angehörige jüdischer Rasse sind zur Bekleidung öffentlicher Aemter unfähig. — Der Antrag wurde a b g e l e h n t. Jede Unterlassungssünde auf unserer Seite im Kampfe gegen die Völkischen bedeutet Starkungder Machtgelüste der Herren Dinter und Cenostem Daran sollten wir erinnert werden, wenn derartige unerhörte Vorstöße in den Parlamenten des Reichs und der Länder erfolgen. Mit überlegenen Mienen und spöttischem Lächeln ist. es nicht getan. Herr wohlgemut im Fora. Wer ist Jürgen v. Ramin? Jürgen v. Ramin hat jüngst im Reichstage eine judenseindlichs Rede gehalten. Das würde uns nicht weiter aufregen, den« das ist sein Geschäft. Aber Herr v. Ramin hat sich in dieser seiner sturmumtobten Rede als das Muster eines Edelmannes und als den Vertreter des Ehrbegriffes des gesamte« deutschen Osfizierkorps ausgespielt. Wir wollen ihm diesen Rang und diese Würde nicht streitig machen. Täten wir es, Herr v. Ramin würde uns mit den Worten abtun: ,Jch gebe nichts darauf, was Juden von mir sagen/ Um auf Herrn v. Ramin Eindruck zu machen, werden wiiö uns auf Urarier im völkischen Lager berufen müssen. Vorher jedoch die Feststellung, daß Herr v. Ramin am 12. Februar 1920, also zu einer Zeit, wo eine Rede wie die im Reichstage noch recht gefährlich war, als ein Herr Wohlgemut in Berlin über Ziele und Kampfesweise des Antisemitismus gesprochen hat. Daß er in Plakaten marktschreierisch als „Urenkel Bismarcks" angekündigt wurde und sich diese vornehme Abstammung hat eine Zeit-, lang gefallen lasten, sei nur nebenbei erwähnt. Die Völkischen sollen das Wort über Herrn v. Ramin haben? und da fällt unser Blick aus Nr. 1 der völkischen Zeitschrift „SDet Gotenhort" vom Hornung 1925. Der „Gotenhort" ist das offizielle Organ des „Bundes der Guten". Hier wird Herrn v. Ramin vorgeworfen, daß er sich w i d e r r e ch t l i ch in den Besitz der dem Germanenorden gehörigen Zeitschrift „Ringendes Deutschtum" gesetzt und es mit seinem Adel und deutfcl)er Ehre für vereinbar gehalten habe, seinen guten Namen und seine Persönlichkeit sür diesen mindestens moralischen Diebstahl herzugeben. Es sei ja auch viel bequemer, sich mit Gewalt in das schönste Nest fleißiger Könner zu sehen als Positives zu leistem Dieser Mann wage es, davon zu spreck)en, daß das deutsche Volk wieder ehrlich werden wollte. Herrn v. Ramins Bild sei mit dem Idealbild eines Offiziers und Ehrenmannes wenig in Einklang zr< bringen. Zum Schluß des Aufiahes wird Jürgen d. Raminbeschul^ digt, daß er, der Adelige, Offizier und Reichs tagsabgeordnete. zweimal sein Wort gebrochen habe. Er habe „subjektive und objektive Unwahrheiten" mit größter „Leichtfertigkeit" ausgesprochen, perfides Vorgehen und traurige Sittenverwilterung' a« den Tag gelegt. Bisher hat Herr v. Ramm in der großen deutschen Ocfsentlichleit zu diesen Anklagen geschwiegen. Es ist anznuehmen, daß er nunmehr Gelegenheit nehmen wird, mit den völkischen Verleumdern ab- -urechnem gclir,

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