Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 22 (29.5.1925)
- Date
- 1925-05-29
- Page
- Seite 385 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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355 behaupteten, die Arbeit für den Keren Hajessod sei eine Arbeit nicht für einen neutralen, sondern den zionistischen Aufbau, also in Wahrheit eine Positive Arbeit für die Schaffung eines jüdi- Achen Volkes. Und heute findem wir alles wörtlich in der jüdischen Rundschau" wiederholt. * Seit Jahren haben wir daraus hingewiesen, daß innerhalb der Duden, die sich Zionisten nennen, die größte Unklarheit über 'alle wesentlichen Fragen des Inhalts ihrer Weltanschauung vorhanden ist. Neben solchen, die ausgesprochene fremde Gäste im deut- Achen Wirtsvolk sein wollen, gibt es solche, die innerlich treu deutsch sind und die den Begriff der Zugehörigkeit zum jüdischen Volk in ganz anderem Sinne auffassen, als es von der Masse, insbesondere der ostjüdischen Zionisten, geschieht. Wenn 'wir demgegenüber unseren klaren, unverrückvarenStand- Hunkt der innerlichen Zugehörigkeit zum deutschen Volk betont haben, wenn für uns die A r b e i t für das deutsche Vaterland die Hauptforderung unseres -Lebens ist, und rvenn wir erklären, daß wir neben diejer Hauptforderung in gleicher Weise alle Ansprüche, die uns Treue zu jüdischer Vergangenheit, jüdischem Glauben und Stamm vorschreiben, ohne weiteres erfüllen können, so glauben wir, diesen Unklarheiten und stark von ostjüdischem Einschlag, der eben ein anderer als der deutsche sein muß, getrübten Erscheinungsformen des heutigen deutschen Zionismus ein klares, wahres, deutsches und jüdisch es Program in entgegensetzen zu können. u- - Ludwig Holländer. r K Iournalistnck>er Anstand beim „Iüdrfißerr Echo". Das „Jüdische Echo" brachte in seiner Nummer 13 eine NotH, wonach in der Hamburger Nepräsentantenversammlnug vorn 11. Mär; 1925 die alliänrlich bewilligte Subvention des Centralvereins von seiten der Gemeinde in Höhe von 2000 Mark für das Jahr 1925 gestrichen sei. Ter Hamburger Gemeindevorstand hat sich hiermit nicht einverstanden erklärt und beim Ziepräsentantenkollegium die Subvention für das Jahr 1925 für Zen Centralverein in Höhe von 2000 Mart beantragt. Zn der daraufhin stattgchabten Sitzung des Neprüsentantenkollegiums wurden die 2<X>0 Mark mit einer Majorität von 11 gegen 6 Stimmen bewilligt, so daß ein übereinstimmender Beschluß der Hamburger Gemeindebehörden diest 2000 Mark betreffend vorlicgt. Tas „Jüdische Echo" hat diese neueren Vorgänge seinen Lesern noch nicht mitgeteilt. Reinen Text, aber öle Melodie. D Ls Borkum-Lied. Uns wird geschrieben: Der dritte Senat des Oberverwaltungstzerichts hat in Sachen des „B o x f u m * 2 i c b c »' die letzte Entscheidung getroffen, wonach die fogaiamtte „Borkum - Hymne" von der Badekapelle wohl gespielt, der Text des Liedes aber nicht gesungen werden darf. Der Spruch des Oberverwaltungsgerichts wird wohl noch die Juristen beschäftigen. '(Wolfgang Heines Aufsatz in der letzten Nummer war schon ein schöner Anfang.) — Hier sei nur an eine töftliche Erzählung aus dem unerschöpflichen Born jüdischen Humors erinnert, die mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts verzweifelte Aehnlichkeit hat. w In einer jüdischen Gemeinde sind A. und D. sich spinnefeind; namentlich hat es A. darauf abgesehen, seinen Gegner B. fortgesetzt zu kränken. So oft er ihm begegnet, singt er die Worte des bekannten A m a l e k - A b s ch n i t t s, der am Sabbat Sochaur in allen Synagogen verlesen wird und das Andenken an Amalek, den bekannten ältesten Judenfeind, im Gedächtnis festhal- — B. ist nuten soll, und zwar mit der überlieferten Melodie: türli-ch wirtend darüber, daß sein Gegner ihn mit Amalek auf gleiche Stufe stellt, und läuft zum Kadi. Nachdem der Richter über Sinn und Bedeutung des Wortes ,LOakmur" aufgeklärt ist, fällt er ein Urteil, das dem A. den Gebrauch desWortes untersagt. A. folgt gehorsam diesem Urleilsspruch, er weiß sich aber zu helfen: bei jeder Begegnung mit B. unterläßt er das ominöse Wort und brummt ohne Text mit ge -worüber denn jchlossenen Lippen dieMelodie: B. nicht wemger gekränkt ist. So dürfte es auch dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ergehen — ob mit, ob ohne Text ist und bleibt die „Borkum- Hymne" ein öffentlicher Skandal, der tief verletzend wirken muß. VorbereltMiMK zur Volkszählung. ' Vergeht die Rassen nicht! /. Die deutsch völkische Fraktion hat im * Thüringer Landtag eine Anfrage folgenden Wortlauts an die Regierung gerichtet: „Bei der täglich wachsenden Not des deutschen Volles wirkt es erdrückend, die täglich steigende Ueberfremdung durch Polen, Ost- -juden, Japaner, Neger und andere Fremdrassige beobachten zu stnüssen, die doch alle Helsen, den Raum für unser Volk zu. verkleinern und die Lebenshaltung herabzudrücken. ' Wir fragen daher die Regierung, ob sie gewillt ist, bei der Meichsregierung dahin zu wirken, daß bei der bevorstehenden ^.Volkszählung die. Frage nach der Ra-jenzugehörigkeit gestellt stoerde. damit auf Grund der Devölkerungssialisii? gesetzgeberische Maßnahmen zur Verminderung der Neberfremdung ergriffen -werden könnend ^Diese Anfrage ist wirklich sehr positiv. Sie schafft Besch ästig ungsmöglichkeit für mehrere 100 000 ^Beamte. Bevor diese bei der Volkszählung ans Werk gehen, ^aberr sie sich drei Jahre lang mit der Formulierung des Begriffes Nasse in seinen sämtlichen 999 Erschemungsmoglichkeiten zu befassen. Alsdann werden für jede RassenOrt die Aussührungsbestirn- Znungerr erlassen, was wiederum sechs Monate dauert. Sodann erfolgt die Ausbildung der Zählungsbeamten mit Schädelmesser, Nase n winkeln, haarfarbprober und B lu t r c a g e n Z g l a s. Tann erfolgt die Zählung. Man rechnet danüt, daß sie am 1. April 1910 in ihrem Ergebnis vorliegen wird. Bis dahin ist jede Ab- und Zuwanderung aus Deutschland ft r e n g st e u s verboten. Die Auswertung der Zählung?- crgebuisse ist so gedacht, daß das Deutsche Reich in Rassen- Provinze n eingeteilt wird. Im Q st e n die germanisch-slawische Provinz, an der i'tüste die germanisch-obotrische, in Mittelden t sch l and die germanisch-wendische, iin Westen die germanisch-keltisch und fränkische. lieber? ganze Land verstreut selbstverständlich der Adel, als die Besten der Nation, und in diesem Zusammeuh-mg finden vielleicht auch wir Juden unser Unterkommen. An Hand de? Semi-Eotha wird von Wilhelm II. bis znm letzten Klitschenbesitzer der Uckernmrk der semitische Einschlag festgestellt. Und bei der Tatsache, daß jeder Jude irgendwelche verwandtschaftlichen Beziehungen zu anderen Juden hat, werden wir alle bleiben dürfen. Tie Deulschvölkische Freiheitsp^rter h.ck ein Werk von murr-äkzender Bedeutung eineeleiteL. Der Dank des Vaterlandes ist ihr gewiß. •.—v_ Ridens, Ein msrkrvüröiger Richter. Das sächsische I ii ft i 3 m t n i ft e r i it m rückt a b. Es war für den deutschen Beamten immer Ehrensache, dienstlich wre außerdienstlich in seinem ganzen Verhalten jeden Verdacht fernzuhalten, daß er der für seine Obliegenheit notwendigen Objektivität entbehre. Gerade die d e u L s ch e n N i ch t e r pflegten hierüber mir besonderer Peinlichkeit zu wachen. Um so notwendiger erscheint es, Ausnahmen von der Regel der weitesten Oefsentlichkeit bekannt zu geben. Ein besonders krasser Fall einer richterlichen Engleisung hatte jüngst die Leipziger Ortsgruppe des C. V. zu behandeln. In'der Zeitschrift „Ter Drache" wurde ein Dokument veröffentlicht, demzufolge der Leipziger Landgerichtsrat Schnauder sich folgendermaßen geäußert hat: „Tie Juden seien unser Untergang, außerdem habe er gingst um seine Kinder, da Inder; doch bekanntlich Kinder morden, vor alten Tingcn haben sic eö auf blonde . Kinder mit blauen Augen abgesehen". Unsere Leipziger Vertretung machte dem sächsischen Justizmiuister hiervon Mitteilung und bekam folgenden Bescheid: Landgerichtsrat Schnauder ist zu dem von Ihnen erwähnten Artikel in der Wochenschrift „Der Drache" gehört worden. Nach seiner Auslassung erscheint zwar das fragliche Gespräch in der Erklärung der Frau Glück nicht ganz richtig wiedergegeben. Es trifft aber zw daß Landgerichtsrat Schnauder der Frau Glück gegenüber eine Aeußerung getan hat, die einen für das Judentum verletzenden, haltlosen Verdacht ausdrückt. Wenn c§ sich dabei auch um ein privates Zwiegespräch unter vier Augen handelte, so bedauert doch das Justizministerium das Vorkommnis sehr und hat dies dem Landgerichtsrat Schnauder Zu ertenncn gegeben. - XWJP Ministerium der Justiz v gez. Dünger. So dankenswert der Wille des Ministers zur Reinhaltung dos Ansehens feiner Richter auch ist, Persönlichkeiten wie Herr Schnauder müssen, solange sie amtieren, den Glauben an ihre richterliche Objektivität erschüttern.