Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 20 (15.5.1925)
- Date
- 1925-05-15
- Page
- Seite 352 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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35: Die Iuösn In Seorgisn. Von Tr. I. Goldmann. In Georgien, dem Laude. das durch die schonen Mythen von Kolchida, vorn. Argouauienseldzttg und Prometheus bekannt ist, herrscht seit altersher der stolze Geist der Freiheit; daran haben auch die heutigen Vandalen, die Bolschewisten, nichts ändern kön.nen, obwohl sie immer wieder durch blutige Aufstände das Land zu unterdrücken suchten. An diesem Geiste der Freiheit hat auch die jüdische Bevölkerung in Georgien teil, und in chm hat sie immer das Recht der absoluten Gleichheit genossen. Es ist historisch nicht genau sestznstellen. wann zum erstenmal Juden in Georgien cingewandert sind. Schon im sechsten Jahrhundert vor Christus sind sie in der griechischen Kolonie Phasis (an der Mündung des Rionflusses, wo jetzt die Stadt Poti am Schwarzen Meer liegt) erwähnt. Wahrscheinlich sind sie darnals mit griechischen Kaufleuten ins Land gekommen und haben sich dort angesiedelt. Andere Quellen berichten, sie seien zur Zeit der Zerstörung des zweiten Tempels von Kleinasien nach Georgien gekommen. und wieder andere meinen, die georgischen Juden seien Araber, die di^ jüdische Religion angenonuncn haben. Welche Lesart nun auch recht haben möge — die georgischen Juden find schon so lange im Lande und so mit dem georgischen Loden und dem Lande verwachsen, daß sie ein untrennbarer Teil des georgischen Volkes geworden sind. Unter den 2>* Millionen Einwohnern in Georgien leben etwa 30 000 Juden. Sie treiben Handel und Ackerbau, und noch heute gibt cs in Georgien Dörfer, die nur von ackerbautreibenden Juden bewohnt werden (Kulaschi). Aber auch die Juden, die in den Städten wohnen, haben die Verbindung mit dem Boden nicht verloren: fast jeder hat im Lande einen Weinberg. Acußcrlich unterscheiden sich die Juden von den übrigen Georgiern nicht, sie tragen meistens den inländischen Anzug, die sogenannte Tscherkeßka. mit dem Dolch am Gürtel; sie sprechen georgisch, nur die Sprache ihrer Gebete ist hebräisch. Von „Jiddisch" haben sie keine Ahnung, und im Verkehr mit russischen Juden sind sie auf die russische Sprache angewiesen. Ihren Unterricht genießen sie in den allgemeinen georgischen Schulen, und die Gemeinde sorgt für besonderen Religionsunterricht. Die zionistische Bewegung hak bei den georgischen Juden wenig Erfolg gehabt. Tie Zionisten wollten ihren Mißerfolg mit dem angeblichen kulturellen Tiefstände der georgischen Juden erklären und beriefen sich auf die in Georgien wohnenden russischen Juden, die fast alle Zionisten geworden seien. Tatsächlich aber waren eben die in Georgien zufällig lebenden russischen Juden nicht mit dem georgischen Lende verwachsen und konnten deshalb Zionisten werden. Die georgischen Juden aber fühlen sich seit Jahrhunderten als Georgier. In Treue haben sie stets zur jüdischen Religion gehalten und stets die vollen staatsbürgerlichen Rechte genopen. Auch die n i ch t j ü d i s ch e Bevölkerung Georgiens hat die georgischen Juden niemals als Fremde, sondern als Teil des Volkes betrachtet, und selbst unter dem Zarismus hat man cs niemals gewagt oder versucht, Ncchtseinfchränkungen, denen die Qstjuden unterlagen, auch den georgischen Juden gegenüber geltend zu machen. Ein einziges Mal nur (!k96 in Kutvüs) hat die Polizei einen Pogrom Zu machen versucht; aber die Bevölkerung leistete energischen Widerstand, und die georgische Presse bczcichnete ohne Ausnahme diesen Versuch als die größte schände; es haben sich dann niemals antisemitische Angriffe wiederholt. An dem politischen Leben haben die georgischen Juden, solange der Zarismus herrschte, wenig teilgenommen;' denn die russischen Verhältniste waren ihnen fremd. Aber nach der Unabhäugigkcltserklürung Georgiens haben sie sich mit allen Kräften in den Dienst der Entwicklung des nationalen georgischen Staates gestellt, die demokratische Negierung unterstützt und auch höhere Staatsposten bekleidet. Bei den Wahlen zum' Parlament und den öffentlichen Körperschaften gaben sie ihre Stimme den nationaldcnwkratischeu und sozialdemokratischen Parteien, und einige zogen auch als deren Vertreter in die Parlamente ein. Obschon es auch in Georgien genügend Chauvinisten gab, kannte man dort keinen Antisemitismus, bis die Bo lschewisten ein* zogen und mit ihnen a u ch der Antisemitismus. Die Bolschewisten hatten 1920 die Unabhängigkeit Georgiens anerkannt. okkupierten aber daun treubrüchig das Ärnd Anfang 1921 mit Gewalt. Darnals zog auch der Antijemitis mus, der auch unter den Kommunisten seine Blüten treibt, in Georgien ein. Um den Zorn der Masten von sich als Partei abzulenken. stellten die Bolschewisten auf die unangenehmen Posten Juden oder Armenier und entzündeten aus diese Weise die konfessionellen und nationalen Leidenschaften, in deren Kampf dann die Partei wieder als Friedensstifter erschien. Diese Politik war nicht gerade erfolgreich, aber der Menschenhaß, der früher den Georgiern ganz fremd war. hinterließ doch im Lande seine Spuren. Die georgischen Juden litten infolge der bolschewistischen Polier zum erstenmal fürihreReligion. Zum erstenmal mußten sie erleben, daß ihre Tempel gelästert wurden, ohne daß sic Schutz .fanden. Zum erstenmal versuchte die staatliche Macht, unter dem Vorwände dcs natwnal-georgischen Staates, in ihre Seelen zu dringen, um ihr Heiligstes, die Religion, zu zerstören. Wird der georgische Jude, der keinen Kampf gewohnt ist, Kraft genug finden, um nicht zu verzweifeln und um die Schuld des augenblicklichen Herrschers von dem jahrhundertelangen Verhalten des Volkes zu trennen? Hoffentlich wird auch der Bolschewismus einmal sein Ende erleben und das Häuflein der georgischen Juden wieder im alten Einvernehmen, i u d e m georgischen Geiste der Freiheit, in seinem Heimatlande leben können. Der abgMasene Sturmangriff. Der verjährte „Held von Gardelegen". Don Rechtsanwalt Tr. Kurt Braun (Berlin). Es war im Jahre 1920. Tie Wogen der politischen Erregung gingen hoch und der Wahlkampf wurde mit nie gesehener Heftigkeit geführt. Die Judenhetze war im vollen Gange. Als wildester Rufer im Kampfe und Führer der antisemitischen Horden war Herr Richard Kunze, der Herausgeber des „Deutschen Wochenblattes", auf dem Schlacht selbe der Wahl tätig. Zu jeder Tageszeit und an jedem Orte Deutschlands hetzte er i nt R a m cn b c r deutschen Frontkämpfer gegen die jüdischen Drückeberger und Schieber, die durch ihre Kriegsgeschäste die deutsche Widerstandskraft angeblich gelähmt und zum Schluß durch den berühmten Dolchstoß von hinten den Zusammenbruch der deutschen Ariuee herbeigeführt Härten. Zur Unterstützung im Kampfe gegen das hinterlistige Judentum vergaß er auch nicht, insbesondere auf den wuuderwirkeuden Gummiknüppel „Heda" gebührend hinzuwciscn. Peinlich war es nur, daß mitten int Kampfe gerade zur damaligen Zeit im „Berliner Tageblatt" der bekannte Artikel „Der Held von Garde legen" erschien, in welchem der Einsender Herrn Kunze in uuangemhnwr Weist entgegenhielt, daß er selbst den Krieg in guter Sicherheit verbracht und die Zeit nutzbringend und in durchaus friedlicher Weise dazu verwendet hätte, reichlich G emüse und Obst in der näheren und weiteren Umgebung Gardelegens auszusauscn. Darauf blieb dem armen Kunze nur zweierlei übrig: entweder den Artikel einstecken und seine Stellung erschüttert sehen, oder zum Angriff Vorgehen. Er wählte das letztere und erhob Privatklage. Diese begann allerdings damit, datz er zrrgab, tatsächlich den Krieg in der Heimat verbracht zn haben, wo nach seiner Ansicht eigentlich während der Kämpfe nur Inden gewesen wären. Im übrigen aber bestritt er alles. Ter Prozeß begann recht unangenehm. Zunächst mußte Herr Kunze sich anhören, daß man gerade von ihm, der den Juden dauernd Drückebergerei vorwarf und stets einen extremen altdeutschnationalistischen Standpunkt einnahm, hätte erwmrtcn können, daß er über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus dennoch als leuchtendes Beispiel an der Front für sein Vaterland tätig wäre. Schwierigkeiten hätte man ihm kaum gemacht, ebensowenig wie den anderen, gesundheitlich nicht gerade starken Freiwilligen, unter denen nicht zuletzt ein recht erheblicher Bestandteil Juden war. Statt dessen habe er sich darauf beschränkt, in der Heimat patriotische Reden zu halten. Aber es kam noch schlimmer. Es wurde ein umfangreicher Beweis dafür arrgctrcten, in welchem Umfange Kunze trotz seiner intensiven Jnanspruchrrahurc als vaterländischer Redner noch Zeit zum Auskauf von Lcbcuömitteln fand. Die Prozeßakten gingen hinaus, und Zeuge nach Zeuge sagte aus. Kunze aber schwieg, und immer stiller wurde es und stiller. Ter Zeitpunkt der Verjährung rückte näher. Im „Berliner Tageblatt" erschien ein Artikel nach bcm anderen „Wo bleibt Knüppel-Kunze?" Und immer noch blieb cs trotzdem ruhig um den sonst so lautert Führer Kunze. Kriegslist oder Rückzug? Während Beweis nach Beweis erhoben wurde, lief jedenfalls in aller Stille die Verjährungsfrist ab, innerhalb welcher Herr Kunze die Privatklage noch hatte durchführen können. Der Angeklagte konnte dagegen nichts machen. Das Verfahren schleppte sich noch mühselig hin, bis das Kam merger ich t endlich die Anweisung gab, infolge A b l a u s § der Verjährungssrist das Verfahren ei nzu stellen. So starb dann dieser von Kunze mit so vielettt Aufsehen in die Welt gesetzte Prozeß vor rvenigen Tagen kurz nach Vollendung des fünften Jahres seines wenig ruhinreichen Lebens. Die Alten über Herrn Kunze, dem cs in einer Zeit allgemeiner Verwirrung gelungen war, erhebliches Aufsehen zu erregen, weniger mit seinen geistigen, als mit seinen sonstigen neuartigen Waffen, find geschloffen.