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Central-Verein-Zeitung · 1925-03-20 · 12 (20.3.1925) · p. Seite 208

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
4 (1925)
Issue
12 (20.3.1925)
Date
1925-03-20
Page
Seite 208 (sequence 7)
Language
German
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208 Die Romtzer SchmacR Zum fünfundzwanzigsten Gedenktag. Am 13. März 1900 wurde in dem kleinen westpreußischen Städtchen Könitz der Rumpf eines jungen Mannes in Sackleinewand mrd Papier eingehüllt aus dein Mönchsee, unmittelbar am Rande des Weichbildes, herausgezogen. Von der antisemitischen Agitation geschürt, setzte sofort ein Kesseltreiben gegen die Juden ein. Die selbstverständliche Blutleere des Kör;vws gab Gerüchten über einen sogenannten R i t u a l m o r d Nahrung, Gerüchte, die bei der abergläubischen, stark mit polnischem Einschlag belasteten Bevölkerung nur zu willige Ausnahme fanden. Die Vorgänge, die sich damals abgespielt haben, sind im Grunde zeitlos und deshalb geschichtlich wichtig. Sie gehören in einen großen Zusammenhang hinein. Seit unter Stöckers Führung die Berliner Bewegung entstand, die immer stärker den Antisemitismus hervorkehrte und nicht nur Deutschland, sondern auch die Nachbarstaaten, so Ungarn, Rußland, O c st e r r e i ch und viele andere, infizierte, begann auch die Ritual mordlüge ihren neuen Sieges z u g. In Xanten hatte sic freilich eine schioere Niederlage erlitten, da hier vor Gericht die Unschuld der beschuldigten Juden erwiesen wurde. In T i s z a E st r a t war zwar auch die Aufklärung ersolgt, aber der Antisemitismus hatte sich dort nicht zufrieden gegeben, und die antisemitische Internationale arbeitete weiter mit diesem Opfer. Ta kam Könitz. Zweifellos hat die antisemitische Strömung, die ganz bewußt den Tod des unglücklichen Gymnasiasten Ernst Mnter gegen die Juden auszubeuten suchte, die Untersuchung von vornherein beeinflußt. Wichtige Spuren wurden nicht verfolgt, weil die Behörden gezwungen w a re n , der V o l k s st i m me nachzugeben und zunächst einmal die Aufmerksamkeit auf sämtliche jüdische Einwohner zu richten. Berliner Kriminalkommissare haben das auch' in den verschiedenen Prozessen geäußert. Dazu karw daß die Ortspolizei lder ihr gestellten Aufgabe nicht gewachsen war und eine Reihe schwerer Fehler beging. So wurden die Leichenteile nicht sofort seziert, und der Kopf Winters, der am Osterfeiertage, am 15. April, gesunden wurde, sogar zunächst in Spiritus gelegt, wodurch das Blut ausgelaugt wurde. Diese Fehler sind für den weiteren Gang der Untersuchung verhängnisvoll geworden. Man kann nicht sagen, daß die Behörden bewußt parteiisch gewesen sind, al-er zweifellos hat ein Teil ihrer Organe unter dem Eindruck der Hetze gestanden. Die Antisemiten verlegten sofort ihr Hauptquartier nach Könitz und nahmen unter freundwilliger Unterstützung einiger ansässiger Bürger, namentlich eines Oberlehrers, der dann strafversetzt wurde, auf eigene Faust Untersuchungen vor. Die deutsche Judenheit hat sich dann dagegen zur Wehr gesetzt und selbst eingegriffen, hat für die Entdeckung des Täters eine namhafte Belohnung ausgeseht, dem beschuldigten Juden Reck) tsbeist and geliehen und auch durch Detektive Aufklärung gesucht. Wenn der Vorsitzende in einem der folgenden Meineidsprozcsse das besonders unterstrichen hat und es so hinstellte, als ob von beiden Seiten gehetzt worden ist, so übersah er, daß es sich auf der einen Seite um eine durch nichts begründete Treiberei handelte, aus der anderen aber um berechtigten Selbstschutz, der um jo dringender notwendig wurde, als die Staatsanwaltschaft nicht immer mit einem Maß gemessen hat. Ter ermordete Gymnasiast, der aus der Umgegend stammte und bei einem Bäckermeister in Pension war, ist zuletzt am Sonntag, den 11. März, um 6 Uhr abends, gesehen worden. Das stimmte auch mit dem medizinischen Gutachten überein, das den Tod in die Zeit von 1 bis 7 verlegte. Winter war, das darf nach dem gleichen Gutachten als sicher gelten, als Opfer eines Liebesabenteuers gefallen. Nicht einig waren sich die Sachverstäirdigen, und daran trugen zum Teil die oben erwähnten Fehler der Polizei die Schuld, über die Artder Tötung. Während die einen unbedingt als Ursache Verblutung annahmen, war der Berliner Gerichtsarzt Dr. Puppe der Ansicht, daß zuerst Erstickung ersolgt sein müßte. Vielfach wurde von den Aerztcn behauptet, 'daß' der Täter Winter mit einem Kissen oder einer Decke gewürgt haben müsse. Aufgeklärt ist das nicht. Für einen Ritualmord sprach jedenfalls nichts. Die Blutleere lies; sich zwanglos aus der später erfolgten Zerteilung des Körpers erklären. Ein Schächtschnitt war nicht erfolgt, obwohl das in -der antisemitischen Presse als Hauptbelastungsnwment hervorgehoben wurde. Kriminalbeamte, die sich eigens deshalb die rituellen Schichtungen angesehen hacken, gaben ausdrücklich vor Gericht an, daß der Schnitt anders hätte geführt sein müssen. Es lag viel näher, an einen Racheakt zu glauben, der mit dem Liebesabenteuer zusammonhing. Die Staatsannxütjchast hat das auch als Ziemlich sicher angesehen. Bei den Nachforschungen ging man davon aus, daß die Tat in der Nähe des Mönchsees erfolgt sein müßte, weil die Mörder. — juristisch ist allerdings dieser Ausdruck nicht haltbar, — den Rumpf nicht durch die ganze ^tadt schleppen konnten, ohne gesehen zu werden. Die anderen Teile, so der Kops, ein Arm, ein Schenkel wurden auch in anderen Gegenden entdeckt. Einen Fingerzeig bot die sachgemäße Art, wie die Glieder gelöst worden waren. Der Verdacht richtete sich deshalb auf Schlachter, obwohl das zweifellos M. eng begrenzt war. In der Nähe des Mönchsees wohnten zivei Mitglieder dieses Gewerbes, der jüdische Schächter Levy und der christliche Schlächter H o f j m a n n. Bei Levy schied das erotische Moment ganz ans, da seine Frau alt war und er nur zwei erwachsene Söhne hatte. Hossmann hingegen besaß zwei Töchter, von denen die eine mit Winter verkehrt hatte. Die Angaben ül>er die Stärke dieses Verkehrs schwankten. Es ist später mich Hossmann verhaftet worden, dock) mußte er wegen Maiigel an Beweisen fueitTrel-affen iverden. Zuerst aber hielt man bei Levy wiederholt Haussuchungen ab, wobei nicht nur nichts gefunden wurde, sondern t m 6 c g e n, jte i l einwandfrei fest ge st eilt wurde, daß die F a m i I ic ihren Alibibeweis lückenlos z u f ü h r e n imstande war, die Hausbewohner übereinstimmend bekundeten, daß sie an dem fraglichen Sonntag kein ausfälliges Geräusch, keinen auffälligen Besuch oder irgend sonst etwas bemertt Haltern Auch die Räumlichkeiten sprachen dagegen. Der Volksmeinung folgend wurde auch noch die Synagoge durchforsch t. Es waren" die unsinnigsten Gerüchte über geheime Keller, Gänge und Brunnen verbreitet. Alles dies erwies sich als müßiges Geschwätz. Das Vrunnenrohr war drei Zentimeter stark, der Brunnen selbst nicht tief, eine Unterkellerung bestand nicht. Damit hätte das antisemitische Gerede 31t Ende sein dürfen. Alle Behauptungen über die Ankunft zahlreicher auswärtiger Juden am 11. März oder in der Woche zuvor, wurden widerlegt. Trotzdem haben zahlreiche jüdische Familien in äußerster Gefahr geschwebt, sobald ihr Aliüibcwei-5 nicht ganz einwandfrei war. Mit Recht hat die Verteidigung einmal gesagt, man könne nicht von jedem Menschen v er l an g en , d a ß er sich noch nach M 0 nat en entsinne, wo er die einzelnen Stunden verbracht habe. Merkwürdigerlveise wußten das afac die antisemitischen Zeugen immer, und nicht nur für sich, sondern auch für die Juden, die sie verdächtigten. Der Mord blieb jedenfalls unaufgeklärt. Aon der antisemitischen Presse aufgestachelt, die famose Berliner „Staatsbürgerzeituucch war in dieser Zeit das gelefenfte Organ der Stadt, hat sich die Bevölkerung zu Plünderungen sortrerßen lasten, zu tätlichen Angriffen und zur Brand st iftungin der Synagoge. Aus Befehl des Kaisers wurde eine Kompagnie aus Grandenz hinbeordert, di? wenigstens die äußere Ordimg aufrechterhielt und diesem Unfug ein Ende machte. In Verfolg dieser Ereignisse kam es zu einer ganzen Reihe von Prozeßen. Zunächst wurde der jüdische Handelsmann Jsraelski wegen Beteiligung am Morde angeklagt. Er sollte den Kopf fortgetragen haben. Was dabei an beeidigten Aussagen geleistet wurde, gehört in das Gebiet der Massensuggestion. Eine Zeugin behauptete, daß ein Arm Winters von Juden auf das Haus Hofsmanns geworfen worden sei. Es erwies sich als wildeste'Phantasie. Jsraelski würde im September 1900 freigesprochen. Ebenso wurde wenige Wochen später der Präparant Speisiger von der gleichen Anklage jreigesprochen. Er sollte über den Verkehr Winters falsche Angaben gemacht haben. Der größte Teil der Verhandlungen fand unter Ausschluß der Oefsentlichkeit statt, da über den Verkehr Winters mit Dirnen und Bürgermädchen Näheres festgestellt werden sollte. In diesen Verhandlungen bekundeten mehrere Zeugen, daß sie den ch l ä ch t e r g e s e l len Moritz Levy, den ältesten Sohn des Schlächters, entgegen seinem Eide wiederholt mit Winter gesehen hatten. Am 25. Oktober begann dann der Meineidsprozeß gegen den Arbeiter Maßlofs, besten Frau, Schwiegermutter und Schwägerin der Schwiegermutter. Sie hatten Material gegen die Levys zusammengetragen. Maßlofs wollte am Kcllerfenster des Hauses während des Mordes gelauscht und mancherlei Verdächtiges gesehen haben. Zeitlich war es unmöglich, da er angeblich um 12 Uhr nachts vor dem Hause gewesen sein wollte, während der Tod spätestens um sieben Uhr eingetreten war. Auch sonst zeigte sich, daß er einen Meineid geleistet hatte, um sich die hohe Belohnung zu verdienen. Aehnlich hatte seine Schwiegermutter beeidet, das; sie in der Wäsche der Levys — sie war Waschfrau — ein Taschentuch mit E. W. gefunden hatte. Durch die Kriminalpolizei wurde das widerlegt. Andere Behauptungen erfuhren das gleiche Schicksal. Maßlofs hatte sehr spät zugegeben, daß er bei Levy Fleisch gestohlen habe. Es war äußerst unwahrscheinlich, genügte aber doch, um die Geschworenen zu bewegen, ihm die Wohltat des § 157 des Strafgesetzbuches zuzubilligeu. wonach derjenige eine mildere Strafe bekommt, der sich durch wahrheitsgemäße Angabe selbst beschuldigt. Er erhielt ein Jahr Zuchthaus. seiner Schwiegermutter zweieinhalb Jahr, weil sie zweimal falsch geschworen hatte, die anderen wurden sreigesprochen. Herr Aruhn, jetzt stellvertretender Vorsitzender der Deutsch nationalen Partei, damals Verleger der ..Staatsbürger» zeitungZ hatte Maßlofs zuerst vernommen. Der Leiter der Verhandlungen, Landgerichtsdirektor Schwedowitz stellte fest, daß die Fragen Brüh ns an Maßlofs einen recht s u g g e st i v e u Charakter gehabt hatten. Vielleicht ist erst durch ihn Maßlofs auf den Gedanken gekommen, den Fleisch» diebstahl vorzubringen, der sein Verhalten in' der Mordnacht äußerlich erklärte und ihn vor einer schwereren Strafe gerettet hat. Die Verteidigung bemühte sich durch eine Reihe von Zeugen, Moritz Levy .freundschaftliche Beziehungen zu Winter imchzuw eisen.. Sie hat auch in ihrem Plädoyer die Nitualmordlegende cmsrechterhalten, während die Staatsanwaltschaft sie ebenso energisch verneinte. Seltsamerweise trat gerade in dieser Zeit ein Wechsel in der Staatsanwaltschast ein. Die Anklage gegen Moritz Levy wurde erhoben. ' Dieser Prozeß ist der interestanteste gewesen. Er fand im Februar 1901 statt. Aue Freunde Winters, seine Lehrer und die Nachbarschaft der Levys bekundeten, daß sie Moritz Levy und Winter nie Zusammengehen hatten. Beide hatten auch leine Berührungspunkte. Winter war zehn Jahre jünger und al8 hochmütig bekannt. Seine Freunde

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