Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 10 (6.3.1925)
- Date
- 1925-03-06
- Page
- Seite 176 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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176 StuöLNtMWLwmm $011 Nat Philipp Loewc, Sekretär der „Union deutsch-öfterrcichischer Juden" in Wien. Tos neue Wort Hot in Wien seine GcburtsstäLte. Ein Patent werden sich seine Erfinder nicht darauf zu nehmen brauchen. An und für sich wäre der Ausdruck kein schlechter, er klingt ganz hübsch. Allein an das neugeprügte Wort knüpfen sich Folgen, die der Studentenschaft Oesterreichs, narnentlich der jüdischen, besonders nahegehcn. Es handelt sich, wenn nicht nur förmliche Entrechtung, so doch um gewaltsames Entziehen wichtiger 3!echte und um tatsächliche Auslieferung der jüdischen an eine andere Studentenschaft Zweier Wiener Hochschulen: der Technik und der Hochschule für Bodenkultur. Tie Technik machte den Anfang mit der Neuerscheinung der „S t u d e n t e u n a L i o n e n", die Hochschule für Bodenkultur folgte hinterdrein. Nun entsteht die berechtigte Frage, was ist d a s W e s c n einer S t u d c n L e n n a L i o u? In Deutschland scheint man nicht die richtige Vorstellung von der bedeutsamen Neuheit auf dem akademischen Gebiete Oesterreichs zu haben. Es erscheint uns daher am Platze, der Angelegenheit in knrzeni die notwendige Erklärung zn widmen. Tic Sache hat eine Vorgeschichte. Ter vorjährigen stattgehabten RckLorenkv n f e ren z der ö st e r r e i ch i s ch e u H o ch s chn! e n lag eine Ausarbeitung der deutschen Studentenschaft über S t n d e u t e n r c ch t vor, in dem das Hauptgewicht aus die Hegemonie d c u L s ch r a d i k a l orientierter Elemente der Studentenschaft gelegt war. Tie Konferenz ist jedoch über diese Eingabe hinwcggegangcn, da diese mit der Tendenz der Rektoren, eine Entpolitisierung der Hochschulen h e r b c i z u f ü h r e n, nicht im Einklänge stand. Nun bemächtigte sich das P r o f e s s o r e n k o l l e g i u m der W i e n e r Technik der Angelegenheit und führte sie auch mit aller Rücksichtslosigkeit durch. Zu Beginn des Hcrbstsc-nesters erschien an dem schwarzen Brett dieser Hochschule eine ans zehn Punkten bestehende \ RekLoratsverordnnng über d i e Bildung von S t u d e n t e n n a L i o n e n und die ihnen zustehendcu Rechte. Und diese sind für die jüdischen Hörer von weitesttragender Bedeutung. <Lchon die ersten Punkte der Verordnung geben darüber positiven Ansschlust. Es heißt da: „Tie Studentennation besteht aus Hörern, die sich nach Abst a m m u n g u n d M uttersprache zu einer Vereinigung Zusammenschließen, vorausgesetzt, daß ihre Anzahl fünf vom Hundert aller akademischen Hörer erreicht." Andernfalls oder (was hier betont werden soll) wenn sie von einer bereits gebildeten Studentennation als nicht zu ihr gehörig anerkannt werden, bilden sie eine Sondergruppc mit allen Rechten und Pflichten einer Studentennation. In dem Worte „Abstammung" zeigt sich zum erstenmal der Pferdefuß, der in den weiteren Bestimmungen immer stärker Zinn Ausdruck gelangt. Alles jedoch zielt darauf hin, besonders jüdische Hörer aller Rechte der Interessenvertretung zn entkleiden und. wie wir gleich sehen werden, den Antisemitismus von den Hochschulen ans nach anderen wandern zn verpflanzen. Zunächst sei darauf hingewiesen, was der Punkt 6 der erwähnten Verordnung bezüglich der Rechte der Studierenden bestimmt. Ter deutschen Studentenschaft stehe das Recht der Teilnahme an der Verwaltung der Hochschule in studentischen Angelegenheiten und der akademischen Disziplin zu; die Stellungnahme zu allgemeinen vaterländischen, kulturellen, wirtschastlichen und Bildungssragen. Tie übrigen SLndentcnnationen werden zu diesen wichtigen Angelegenheiten nicht hcrangezogen, sie können nur innerhalb ihrer Gruppe an kulturellen und wirtschaftlichen wie Bildungssragen teilnehmen, niemals aber an den allgemeinen vaterländischen. Was diese Bestinnnung besagen will, tritt ohne Verklausulierung klar zutage. W e n n der jüdische Student sich vermöge seiner Muttersprache zu den Deutscheu bekennt, wird er natürlich ab gewiesen, er bleibt auf seine Gruppe beschränkt. Gilt es nun, vaterländische, a 1 s o d e u t s ch e D r n g e z u e r ö r L e r n, s o kommt er nicht dazu, denn er ist k c i n D c n L s ch e r, s o n d e r n I n d c; hat also in vaterländischen Sachen nichts dreinzureden. Genau besehen, besitzt der Jude demnach an der Wiener Technik gar kein Recht, sich an allgemein-akademischen Fragen zu beteiligen. Tie deutsche, also hier die antisemitische Studentenschaft ist sein Vormund, ihren Beschlüssen hat er Folge zn leisten. Welche Bevorzugung dieser dentschradikalen Studentenschaft außerdem zugebilligt wurde, erhellt noch aus der Tatsache (Punkt 5), daß über einen ordnungsgemäß erhobenen Einspruch gegen die Zugehörigkeit zu einer Studentennation diese selbst entscheidet. Folgerichtig ist sie natürlich Richter in eigener Sache. Ein Rekurs ist da unmöglich, weil die akademischen Behörden es grundsätzlich ablehnen, die betreffende Beschwerde als interne Angelegenheit der Studentennation zn behandeln. Daß die Zugehörig, leitssrage einzig und allein vom Nassenstandpunkt ans gelöst wird, ist ja selbstverständlich, da doch die zu einer Studentenkamvuer konstituierte deutsche Studentenschaft aus streng antisemitischem Boden steht und die deutsche Abstammung, zu der der jüdische Student nach ihrer Auffassung keinesweg8 gezählt werden darf, als ausschlaggebend betrachtet. Tiefen Tatsachen gegenüber nimmt cs sich ganz absonderlich au?, wenn es in einem Punkte dieser sanwsen Rektorenverordnnug heißt, die Fragen des Glaubensbekenntnisses und der P a r L e i p o l i t i k müssen a u s g e s ch l o s s e n bleiben. Ist es denn nicht schon Parteipolitik, wenn man einer solchen Gruppe der Studentenschaft Privilegien einräumt zum Schaden anderer, die sich nicht zum betreffenden Glauben bekennen und die man zwingen will, sich nicht als deutsche, sondern als fremde Ration zu Lekennen? Tas Zurückdrängen der jüdischen Hörerschaft von der Ausübung der allgemeinen akademischen Rechte in bezug ans Selbstbestimmung, das sowohl den Fricdensvertragen und den österreichischen Staatsgrnndgesetzen widerspricht, ist nur eine Etappe in den Bestrebungen der j u d c n s e i n d l i ch e n Studentenschaft, wenn man die Tatsache ins Auge saßt, wie sich die „Interessenvertretung" an den akademischen Hochschulen den kleineren Studenten- Nationen gegenüber darstellt. Diese kleinen „Rationen" (zumeist südliche Slawen) werden in ausfallender Weise von der großen Studentennation begünstigt. In jeder Weise wird ihnen entgegengekommen, zum offenbaren Zwecke, dem Antisemitismus aus dem Balkan die größtmögliche Verbreitung zu verschaffen. Tas merken die Leute vom Südosten und ziehen weidlich ihren Nutzen daraus. Es braucht nicht unterstriche-n zn werden, daß der jüdische H o ch s ch n l a u § s ch n ß und die s o z i a l i st i s ch e Studentenschaft diese S t u fc c n t c u lt a t i o n c u nicht anerkennen und dagegen energischen Protest eingelegt haben. Wohl vermögen sie ihrer Anzahl nach eine Studentennation zn bilden, sie tun es aber nicht, weit sie eben eine solche ab lehnen und mit Nachdruck betonen. daß durch sie die Gleichberechtigung aller Hochschüler nach allen Seiten aufgehoben werde. Mag der Rektor der Technik, S al m i n g e r, auch in einer Zuschrift an ein Wiener Blatt erklären, daß der Grundsatz der Rationalität in der Organisation der Welt heutzutage überragende Bedeutung gewonnen habe, so daß seine Anwendung ans die Studentenschaft eine selbstverständliche sei, die jüdischen Hcchschüler wollen und rönnen mit Recht (das ihnen etwa noch geblieben) solche Grundsätze aus akademischem Boden unter keinerlei Umstanden gelten lassen. Sie sehen in ihnen nicht nur die Gesetzwidrigkeit selbst, sondern den Kern der Zwistigkeiten, die früher oder später als Folge solcher Verordnungen ansbrechen müßten. Mit Nachdruck sei betont, daß Unterrichtsminister Dr. Schneider in der Budtgeldeüalte im Nationalrat der Aufstellung von S t n d e n t e n n a t i o n e n die G e s e tz N! ä ß i g k e i t a b - sprach. Tas hindert freilich die regierende Studentenschaft und ihre Vorgesetzten nicht, bei ihren Beschlüssen zn bleiben. Ter jüdische Hochschulausschuß und die sozialistische Studentenschaft werden mit Unterstützung der „Union deutjchöstcrreichischer Inden" diese nach dem dunklen Mittelalter riechende, die Gleichberechtigung der jüdischen Hörerschaft an den österreichischen Hochschulen schädigende Einführung der Studeniennationen mit aller Macht zn begegnen suchen müssen. Die Geldquellen der „Ernsten Bibelforscher". Die Bereinigung „Ernster Bibelsorselber" hat in Zusammenhang mit einen! verleumderisch zitierten Urteil, ckdas vorn schweizerischen Bezirksgericht in St. Gallen vor einiger Zeit erging, die Oessentiicljfcit in stärkster Weise beschäftigt und zahlreichen unserer Freunde zu Anfragen Anlaß gegeben. Zu der Bereinigung selbst Stellung zu nehmen, liegt für den Centralvercin kein Grund vor, ta es sich um eine christliche Gesellschaft handelt. Nur soweit als die Prcsseänßernngen die „Ernsten Bibelforscher" als von internationalem Kapital finanziert hinstellen, haben wir zn erklären, daß diese Behauptung eine Verleumd n n g darstellt, und daß insbesondere die Märchen über den Brief des jüdischen Freimaurers von! 83. Hochgrad vollendeter Unsinn sind. Zur Sache selbst werden nur dann anssührlich Stellung nehmen, wenn einige vor deutschen Michtern anstehende Strafprozesse zur Entscheidung gekommen sein werden. Wir bitten unsere Freunde, sich bis dahin zu gedulden und versichert zu sein, daß wir die Tinge sorgfältig im Auge behalten.