Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 4 (1925)
- Issue
- 1 (2.1.1925)
- Date
- 1925-01-02
- Page
- Seite 6 (sequence 11)
- Language
- German
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Ronkoröat, Reichseinheit und Parität. Von Kaplan Fahscl. Zn d«r „Neuen Täglichen Rundschau" wendet sich Dompredigcr Doering in heftiger Weise gegen das Zwischen Bayern und dein Vatikan abzuschließende Konkordat. Er stützt seine Beweisgründe wiederum darauf, dag der Z n t e r n a t i o n a l i s ut u sder katha- Itfdhcn Kirche für das Bestehen des Deutschen Reiches und für das Empfinden des deutschen Volkes eine Gefahr darstelle, und da» man eine Beeinflussung der Erziehung eines Teiles des d-ut-chrur Voltes durch eine außerhalb Deutschlands lebende Instanz mchl dulden könne. Selbstverständlich mischen wir uns als Juden in keiner Werse in die Meinungsverschiedenheiten zwischen unseren eoangelnchen und katholischen Mitbürgern. Wir haben aber ebenso wie untere tatholii^cn Mitbürger unter dcnr falschrn Boru»:rf dro IntcruaU-nali-mlir leiden. Darum freuen wir uns, den nachfolgenden Aussatz des ^rrru Kaplan Fahscl wiedcrgcbcn zu können, und erklären uns grerch. ^eitia bereit eine Antwort von evangelischer Seite ,*it verofsentliä^cn, Lle sich mit der Frage besaßt. D i e S ch r i f t l e i t u n g. Nachdem der gewesene Pastor Traub i„ München am v. Tezenrder seine Stimme gegen das bayerische Konkordat cryobcn chatte, folgt nun auch der Berliner Domprediger IX Doerrng, rrnem er in der ..Renen täglichen Rundschau' vom 12 Tc^mbcr die Ne^ch-einheit und paritätische Behandlung beider chrsiilicher Konfessionen in Bayern durch das Kvnwrdat in schlverster Werfe geschädigt glaubt. Er schreibt: „Da das Konkordat ans internationaler Basis beabsichtigt ist, schließt es die Tatsache in sich, das; ein Teil des Deutschen Reiches osnziell unter auswärtige Einflußsphäre kommt." „Er nun, rhr Herren, laßt das Deklamieren sein, wir wollen Deutsch miteinander reden . . . Es bedarf keines Konkordates mit internationalem Charakter. Wird ein solches dennoch gewünscht und getätigt., so ist damit der Beweis geliefert: erstens, daß nicht derrtsch-katholische. sondern internationale katholische Interessen damit gesichert werden sollen, und die gehen uns Deutsche gar nichts'an; Zweitens, daß man katholischerseits mit zweierlei Maß mißt; wenn man die evangelische Kirche Bayerns auf Staatsvertrag. die katholische dagegen aus internationales Konkordat stellt, handelt man unter der Marke der Parität im höchsten Grade unparikätisch." Ohne aus die das Konkordat betreffenden Redewendungen, wie zum Beispiel: „Der Römling kann ungehindert das Messer in die Einheit der deutschen Volksseele bohren," näher einzugehcn, möchte ich zu obigen Zitaten einiges Grundsätzliche Zllr Sprache bringen, itm auch hier dorn Unfug, der mit den Begriffen „N a L i o 11 a V und „D eutj ch" getrieben wird, zu begegnen. Nach katholischer Weltanschauung gibt cs nur eine natürliche vollkommene Gesellschaft, das heißt eine solche, die zum Zweck hat, dem Menschen alles zu seinem wahren, irdischen Wohlergehen Notwendige ,;u verschaffen, und die sich selbst Zu diesem Zwecke genügt, so daß sie nicht mehr auf ein größeres gesellschaftliches Ganze 'hingeordnet ist. Und das ist der t a a t. Aus diesem Grunde hat auch die Staatsgewalt die Eigenschaft der Souveränität, welche nach außen hin politische Oberhoheit einer anderen Negierung ausschließt. Würde durch ein Konkordat diese Souveränität angetastet, so wäre dasselbe verwerflich. — Nun gehört es aber zürn Glaubensbekenntnis eines römisch-Latholischen Staatsbürgers, auch wenn seine Natur dem Deutschtum angehört, daß er außer dem natürlichen Ziele des irdischen Wohlergehens noch ein übernatürliches Ziel der ewigen Anschauung Gottes besitzt. Uind wie er durch seine Vernunft in dem Staate die notwendige Mithilfe zur vollkommenen Erreichung des irdischen Wohles erblickt, ebenso erkennt er durch den Glauben in der „einen heiligen tat ho- Iifdicu Kirche" die notwendige Mithilfe zur vollkommenen Erreichung seines ewigen Zieles. Da nun die römisch-katholische Kirche nach der Anschauung der gläubigen Katholiken den Zweck hat, dem Menschen alles au seinem übernatürlichen Wohle Notwendige zu verschaffen (zum Beispiel einheitliche Glaubenslehre und rituelle Regelung) und sich zu diesem Zwecke genügt, so erblickt der katholische Staatsbürger in der katholischen Kirche auch eine vollkommene, aber übernatürliche Gesellschaft. Und da sic nie „von dieser Welt" das heißt von einer weltlichen Macht, gegründet wurde und von Christus den Auftrag erhielt,, alle Völker zn lehren, so nennt sie sich mit Recht, zum Unterschied von den später entstandenen Teilkonkurrcnzeu. „katholisch", das heißt allgemein, »ämlich international - hinsichtlich der Mitglieder, übernational hinsichtlich des Ursprunges und Zieles . . . Wie nun die Staaten als selbständige moralische Personen Verträge und Bündnisse miteinander abschttcßen können, ohne ihre Einheit zu verlieren — und solche v ö l k e r r e ch t l i ch e n B e r t r ä g e find nicht nur sehr nützlich, sondern aus die Tauer einfachhin notwendig —. ebenso kann ein Staat auch mit der römisch-katholischen Kirche als einer moralischen Person einen Vertrag abschlicßcn. wenn es notwendig und nützlich für beide Teile ist, ohne die eigene .Souveränität zu gefährden. - - Jedem ruhig prüfende« und objektiv bleibenden Menschen wird kinleuchten, daß es in Fragen der Besetzung kirchlicher Hirten- und Lehrämter sowie in Frager: der Erziehung katholischer Staatsvntertanen Dinge gibt, in denen sich das Interesse des Staates und -er Kirche berührt, da nun einmal manche Menschen in der Tat LA gleich Staatsbürger und Katholiken sind, und alle Mrrger hierzu dre moralische Befugnis besitzen. Würdcrr Staat imö Kirche sich überhaupt ntcTjt um ihre gegenseitigen Interessen türnmcrn. so wurde der Unfriede die baldige Folge sein, und weder Kirche noch Staat erfüllten ihre eigentliche Aufgabe, nämlich den Frieden al* Ruhe in der Ordnung zu bewahren. -- Da aber die Kirche nur geistliche Interessen vertritt, so unterscheiden sich ihre Verträge mit weltlichen Regierungen von den Verträgen zwischen Staat und Staat, so daß die Kirche auch mit dem Teile eines Reiches, zum Beispiel Bayern, einen völkerrechtlichen Vertrag ciugelwn tami, da hier schon historische Unterlagen und größere Anzahl der Katholiken eine Besonderheit vcraussetzen und nicht weltliche Interessen zweier Staaten vorliegen. Deshalb führt ein solcher Vertrag zwischen Kirche und weltlicher Regierung den unterscheidenden Namen „K o n k v r d a t" und hat, weil die röunsch-knthocische Kirche als vollkommene Gesellschaft souverän ist, völkerrechtlichen Charakter. Wer sich nun etwa nach dem Rezept des „Nichtiuterveutionsprinzips" gegen eine Einmischung der römischen Kirche in „deutsche" Angelegenheiten verwahren wollte, der verkennt oder will verkennen, daß die Tatsache der einheitlichen Kirche, deren Regierung doch nun irgendwo ihren fcmfretni Träger Haber; muß, mit dem Glauben der Katholiken doginatisckz verwachsen ist. unb ein solcher würde mit Bekämpfung des Konkordates, weil es international und nicht bilateral deutsch ist, zugleich die Kirche zur Landes- oder Staat-- oder NatwrialscWe inachen. das Spezi st cum der katholisch, u Kirche also damit anfgebeu. Wenn der Jude auf Grund dcs Anfanges, nämlich der natürlichen Abstammung und geheimnisvollen Erhaltung, und der Katholik ans Grund des Endes, nämlich der übernatürlichen Seligkeit und dauernden Hinleitung, international find, so ist das keine Internationale in dem Sinne wie die sogenannte „rote" es anstrebt, denn das soziale Wohl ist in der Ausgabe des Staates rnitiubegriffen. während die Verheißung des 'Alten und des Neuen Bundes nicht in der Aufgabe des Staates liegt, und insofern wird weder der g l ä n b i g e I tf do n o ch der K a t h o l i k d u x ch s c i u e u t u t c r r» a t i o n a l e n Z u ' a m m euha n g die w a h r e E i n - heit u n d Souveränität des Staates in Gefahr bringen, sondern eher aus Grund des natürlichen Elementes seiner Moral beides festigen und achten. Wenn mau das Konkordat wegen seines internationalen Eharatters bekämpfen wollte, dann müßte man alle ^raatsverträge im eigentlichen völkerrechtlichen Sinne bekämpfen. Greift man es aber an wegen der Tiefe der Einmischung, so denke man an die von Christus der Kirche übertragene,r Aemter der religiösen Belehrung und Erziehung, welche doch der gläubige Katholik anerkennt, und man wird verstehen, daß eine religiössittliche Erziehung der katholischen Jugend sich nicht absolut trennen läßt von der Lchulcrziehuug — denn richtige Erziehung ist nun einmal etwas Ganzes, lind jeder, der die geistliche Macht der katholischen Obcrhirtcn anerkannt hat. wird cs im Interesse des einzelnen Katholiken sicherlich vernünftig finden, daß da eine überstaatliche,' einheitliche, objektive Regierungsgcwalt und Kontrolle vorhanden ist, mit derartig verantwortung-volle Aemter nicht dem Spiele rassischer, nationaler, zeitlicher Machenschaften allzusehr auszusetzen. Tiefen Vorzug der einheitlichen, weltumspannenden Negierung der katholischen Kirche hat auch Herr D. Toering erkannt, und er spricht daher von „unparilätischer" Behandlung der evangelischen. Kirck>e Bayerns. Natürlich kann für die evangelische Kirche kein Konkordat in Betracht kommen, weil sie keine überstaatliche Gesellschaft im Sinne der katholischen Kirche ist, sondern nur Staatsverw alt nngs vertrage, wie sie vom Staate mit Gruppen seiner Staatsangehörigen abgeschlossen werden können. Außerdem kommt im Wortlaut der Vertrüge beider Konfessionen in Bayern die^ Parität klar zum Ausdruck hinsichtlich der Rechte des Bekenntnisses und der Schul- und Erziehungsfragen wie der' finanziellen Leistungen des Staates. Daß aber vielleicht der Papst ans Grund seiner internationalen. Bedeutung im heutigen Völkcrverkehr augenblicklich einem Staat in erhöhtem Maße ein willkommener Kontrahent sein kann, das beweisen die Verträge zahlreicher Staaten in der Nähe Deutschlands, und dies liegt letzten Endes an der nun einmal bestehenden Verfassung der katholischen Kirche, welche aufzugeben Herr D. Doering zwar die deutschen Katholiken auffordert, aber schwerlich hierin Erfolg haben wird. Tie 'Parität erfordert nicht, daß die Katholiken ihre Kirche in eine evangelische Kirchenversassung umändern, sondern sie verlangt. daß der ^taat und in ihm alle Bürger in jedem Mitbürger die Gewissensfreiheit und alle mit der menschlichen Natur zusammen-» hängenden Rechte wahren, welche niemals dem wahren Staatszwecke entgegen sein können. Dazu möchte ich noch ausdrücklich bemerken: Hat jeinand oder eine Gruppe von Menschen vermöge der Weltanschauung, Lebensweise oder natürlicher Gaben im praktischen Privat- oder öffent» lichcn Leben gewisse Vorteile, und andere werden in Erkenntnis, dieser Vorteile unzufrieden, so ist dieser so entstandene Unfriede an? sich weder ein Beweis für die Verkehrtheit der Weltanschauung oder für die unsittliche Benutzung der natürlichen Gaben, noch ein Beweis für die Gefährdung des Staates oder der Volksseele; rmd wer diesen Unfrieden nicht im Subjekt, sondern im Objekt bekämpft, der strebt nicht die „Ruhe in der Ordnung", sondern die Ruhe in der Unordnung an und erreicht niemals denk wahren Frieden.