Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 12 (1851)
- Issue
- Heft 28
- Date
- 1851-01-01
- Page
- Seite 767-768 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2360092-2360688-2360703--7656-3536645- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
787 Zur -Kulturgeschichte "der Juden, in Kräkkreicht 768 Wohnung, Kleidung und Unterricht erhalten.' Diese Anstalten werdeir durch Privatbeiträge, tutterhalten. Die bedeutendsten sind in Straßburg und Mühlhausen. An den Ortcn der Konsistorial-Sytragogen sind Vereine, thätig, ihre Unterstützung ins Haus zu bringen, Kranke zu pflegen, Waisen zu erziehen, junge Leute beiderlei Geschlechts in die Lehre zu thmr, arme Mädchen, von guter Aufführung zu vcrheirathen. Zn der einzigen Stadt Paris mit einer israelitischen Bevölkerung von 8—10,000 Seelen finden wir: 1) ein Konfistorial-Comit6 der Wohlthätigkeit, das alle Arten von Almosen und Hülfeleistnngen umfaßt; 2) einen Pariser Franenverein, der unter dem Vorsitz der Frau v. Rothschild junge Mädchen in die Lehre giebt und . anssteuert; 3) einen Pariser Jünglingsverein, der junge Leute nach äderen Abgang von der Schule ein Handwerk tarnt läßt; 4) beiläufig vierzig Privatvereine für Wohlthätigkeit und gegenseitige Unterstützung, die unter verschiedenen biblischen Namen bei ihren Kranken für Aerzte, Arzneien, Krankenwärter sorgen und denselben täglich'2 Franken verabreichen; 5) ein israelitisches Hospital, kürzlich von Hm. v. Rothschild in der Straße Pieptls^ gegründet, das fünfzig Kranke und fünfzig Greise anfnchmen kann; 6) eine Stiftung zur Bekleidung armer Schulkinder; 7) eine Stiftung zur Bestreitung der Miethe für arme Handwerker. Metz besitzt' ebenfalls ein israelitisches Hospital für fünfundzwanzig Kranke. Man rechnet 120 israelitische Gemeindeschulen und eine gewisse Anzahl KleLnkinder-Bewahranstatteu, eine Freischule für theologische Studien .unter dem Namen: Tal mud i stcn v er ei n , an dessen Spitze der Dberrabbincr des Central-Konsistoriums 'steht; freie Kostschulen, für Mädchen und Knaben in den Hauptstädten wie Paris, Metz, Straßburg. - Die Schöpfung aller dieser -Anstalten und - den Wachsthum ihres Wohlstandes verdankt die israelitische Bevölkerung dem Einfluß der Gesetzgebung, deren Geschichte wir .hier darstellen und deren Grundlagen wir darlegen wellen. , Erst nach langen Bedenklichkeiten beschloß die konstituirende Versammlung, den Juden die Rechte srauzv- - sischer Bürger zuzucrkennen. Gegen sie erhoben sich nationale Vorurtheite, Erbitterung des durch Wucher zugrundegerichteten Volkes., der Haß, den im Elsaß die gerichtlichen Verfolgungen um 15 Millionen Schuldfordenmgen hervorgernfetk. Nachdem daher schon die ersten Tage der Revolution im Jahre 1789 den Protestanten Gleichheit der Rechte verkündeten, blieben die Israeliten noch zwei Jahre von dieser Wohlthat ausgeschlossen. Endlich cttasiegte das Prinzip der Verfassung und das Dekret vom 27. September 1791 nahm die Juden in die französische Familie auf. Auch ihre religiöse Organisation verzögerte sich. Als Portales, dem gesetzgebenden Körper die Organischen Gesetze des Kultus vorlechte, drückte er sich in Bezug auf die Jftaeliren also aus: ,, Mit der Organisation der, verschiedenen Kulte beschäftigt, hat die Regierung die jüdische Religion nicht ans dem Auge gelassen. Diese hat, wie die anderen, em Recht auf die durch das Gesetz gesicherte Freiheit; allein . die Juden bilden nicht eine Religiousgesellschast, sondern ein Volk: sie leben unter allen Nationen, ohne in diese aufzngchen., Die Negierung hat geglaubt, .die Fortdauer dieses Volkes achten zu müssen. Durch „StaatsUmwälzungen und die Trümmer der Jahrhunderte hindurch dis auf imfcvc Zeit gelangt, erkennt' es in dem, was seine Priesterschast (?) und seinen Kultus betrifft, keinen andercn Gesetzgeber als Gott an, und betrachtet als eines seiner theuerstcn Vorrechte, nach keiner anderen Vorschrift zu leben, als nach denen es bisher, gelebt hat." In der Absicht dieser.Erklärungderen Nichtigkeit und politischer Geist wohl .bestritten.werden-mochte, schien es mehr zu liegen, die Organisation des israelitischen Kultus zu vertagen, als ihre Unmöglichkeit darzuthun. Diese Lücke in der religiösen Gesetzgebung führte ernste Uebelstände mit sich. In den ältesten und in den später durch Eroberung einverleibten Provinzen, lebte eine israelitische Bevölkerung > die durch ihren Rcichthunt und ihre . Thätigkeit mehr, als durch ihre Zahl, von großem Einfluß war; eine weife Regierung mußte dahin trachten, sie an sich ztt fesseln. Ueber sie eine Art heimischen Ostrazismus verhängen, war eben so ungerecht, wie unklug. Da bot sich eine Gelegenheit, diesem Ausnahmezustand ein Ziel zu setzen, und der Kaiser ergriff sie mit Eifer. In Lothriitgen und Elsaß erhoben sich gegen die Israeliten Klagen, welche die öffentliche Ruhe bedrohten und ein eben, so rasches, wbe kräftiges Heilutittel forderten. Durch eine Maßregel, deren Ungesetzlichkeit nur in dem Drange der Noth ihre Rechtfertigung finden mochte snspcnvirte Napoleon in fiebert Provinzen die Schuldserdermtgen der Juden, und zu gleicher Zeit berief er ihre augefeheitsten Männer nach Paris, mit über ihre Interessen Rath zu pflegen. Hundertunddreizehn jüdische Notabelu, unter den Rabbinern, Grundbesitzern, Handelsleuten und Bauguiers gewählt, traten auf seinen Ruf am 20. Juli 1806 m Paris zusammen. In Gegenwart der Herren Mol6, Pasquicr und Portalis, als Regierungskommissarieu, besprachen sie die Fragen, die ihnen im Namen des Kaisers vorgelegt wurden, und bereiteten die Grundlage zur Organisation des israelitischen Kultus. - In den Antworten dieser Versammlung wehete der Athem treuer Hingebung an das Vaterland, lebendiger und aufrichtiger Anhänglichkeit cm die neuen Jdeöu, und zeigten sie die Unzulässigkeit des von Portalis dem Vater im Jahre'1802 ausgestellten Satzes, daß die Israeliten