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Der Orient · 1851-01-01 · Heft 25 · p. Seite 593-594

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Journal
Der Orient
Volume
12 (1851)
Issue
Heft 25
Date
1851-01-01
Page
Seite 593-594 (sequence 49)
Language
German
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593 Kurze Anzeige». —• Bodmheimer. Einhorn. 594 Weise sogenannter frommer Rabbiner weder nützlich noch angemessen ist; Hr. R. hat in seiner religiös-philosophischen Anschauung, in seiner seltenen Belesenheit in dieser LiteraLurklasse und Ln seiner herrlichen Darstellungsweise den richtigen Ton und das gehörige Maaß gefunden und es rhut uns sehr Leid, daß wir von seinen Kritiken, da sie sich nach den verschiedensten Seiten hin ausdehnen, keine kurze Uebersicht geben können. In einem ndD beweist Hr. R., daß der angebliche Autor Amittai sammt der dazu erfundenen Geschichte blos Vorspiegelung da Modena's ist, um sich vor Verfolgung zu schützen und bis zur Evidenz erhärtet es Hr. R. durch zahlreiche Beweise, daß M. es selbst geschrieben. Der angeblichen Widerlegungsschrift M.'s unter dem Namen nHN tUW , nur zwei kleine Kapitel enthaltend, sieht man es im ersten Augenblick an, daß sie nur onayn ^yn Dyh geschrieben ist. Sehr belehrend sind N.'s Scholien zu dem ersten Abschn. des , der bekanntlich die jüdische Dogmatik enthält, da gerade auf diesem Gebiete Hr. R. schon früher in seinem K^D^Drp miDD und zerstreuet in seinen andern Arbeiten treffliche Expositionen bereits mitgetheilt; es ist auch sehr erfreulich, daß zu diesen Scholien, wo es nur angina> die philosophischen Schriften Mendelssohns herbeigezogen wurden: denn dieser jüdische Weise verdient es in jeder Beziehung bei dogmatischen Fragen in Betracht gezogen zu werden. Ich schließe meine Anzeige mit dem Wunsche, daß dieses höchst merkwürdige Werk von Reformern und Orthodoxen recht fleißig gelesen, geprüft und besprochen werden möge, da dessen Inhalt die Hochpunkte des Judenthums ausmachen. 8) Das Testament unter der Benennung einer Erbschaft. Nach rabbinischen Quellen bearbeitet von L.B o d cnheimer, Eonsisterial-Ober-Rabbiner. In 6 Heften. Creseld, 1847—49. 8. E. Gehrick iu Comp. Dieses Werk über einen einzigen Theil des ralmudischen Rechts hatte seit seinem Erscheinen gegen mancherlei äußere Ungunst zu kämpfen und diese verbunden mit einer wenig polirten Form, in der das Werck geschrieben ist und in Betracht der sehr sterilen juristischen These überhaupt, waren für die gute Aufnahme des Buches sehr hinderlich. Es war ein großer Fehler der Verlagshandlung, ein solches Werk in winzigen Heften versplittert erscheinen zu lassen, aber auch vom Bearbeiter war es kein sonderlicher Geschmack, einen so fern liegenden Stoff ohne nne allgemeine und speeielle Einleitung, ohne Gliederung des Inhalts, ohne Anlegung eines Planes, wonach Paragraphe oder Abschnitte in logischer Ordnung folgen u. s. w. der Oeffentlichkeit zu übergeben. Jndeß da es nun abgeschlossen vollständig vorliegt, so übersieht man es insoweit, daß es für die Freunde des talmudischen Rechts empfohlen zu werden verdient. Es behandelt: 1) die Erbfolge- Ordnung; 2) Bestimmungen unter dem Namen einev Erbschaft; 3) durch Testament unter Benennung einer Erbschaft; 4) Selden's Zusammenstellung der Rechtsbestimmungen; 5) von Geschenken im Allgemeinen und alle Bestimmungen darüber; 6) Fortsetzung von Geschenken; 7) Rechtsunterschied zwischen einem Geschenke Todeshalber und einem Geschenke im gesunden Zustande; 8) Fortsetzung; 9) das Testament und Vorschriften das Testament und den Testator betreffend; aber diese Themen sind hier leider niemals genau abgegränzt, Alles fließt in einander und überdies ist so. viel Fremdartiges hineingezogm, daß das übersichtliche Verständniß dadurch sehr erschwert ist. 9) Spinoza's Staatslehre. Zum ersten Male dargestcllt. Von I. E. Horn. Dessau, 1851, 8. Kcitz. (S. 202). Mit den: Motto aus Spinoza's thcol.- pol. Traktat: Höchstes Staatsgesetz ist des Volkes Wohl, dem Alles, Menschliches lind Göttliches nnbeguemt werden muß. Der als publicistischer Schriftsteller bekannte Verfasser dieses Werkes, der jetzt im Exil lebende ehemalige Prediger der Reformgemeinde zu Pesth (Ernhorch, hat sich durch Ausarbeitung dieser vortrefflichen Schrift nicht nur um die Würdigung Spinoza's, des großen philosophischen Geistes unter dm Juden, sondern auch um die Staatslehre überhaupt ein großes Verdienst erworben. Wie auch die Ansichten über Spinoza's religiöse Anschauung in ihrem schroffen Widerstreite gegen das recepirte synagogale Judenthum divergiren mögen, so stimmen doch jetzt alle Einsichtigen überein, daß Spinoza zu den größten Denkern des Judenthums gehört und eine größere Aufmerksamkeit jüdischer Gelehrter) verdient, als bis jetzt ihm geworden. Wir wollen nun zuerst den Inhalt vorfüyren, bevor wir unsere Bemerkung daran knüpfen. Hr. H. hat sienen Stoff in vier Abschnitte gerheitt: 1) Zur Würdigung Spinoza's und zwar a) praktische Richtung der Spinoza'schen Staatslehre; b) Schicksale des Spinozismus im Allgemeinen; c) Grundwesen desselben; d) Persönlichkeit und Charakter Spinoza's. — 2) Naturrecht u n b Vernunftrechr und zwar a) Naturstand; b) Naturrecht; c) dessen Umfang; d) Entstehung dev bürgerlichen Gesellschaft; e) Motive der Gesellschaftsbildung; f) Vernunft- oder Gesellschaftsrecht; g) Zweck der Gesellschaft. — 3)Staatsrecht und Staatsverfassung und zwar a) oberste Grundsätze; b) Staatsvertrag; ch Staatsgewalt; d) Umfang ihrer Macht; e) Geistesfrciheit; f) Rechts- und» Zweckwidrigkeit ihrer Beschränkung; g) Prüfung der mosaischen Staatsverfaffuing; h) Garantien ihres Bestehens; i) Gründe ihres Berfall's; 10) Schlußfolgerungen. — 4) Volk und Regierung und zwar: a) Quelle aller Regierungsgewalt; b) absolute Monarchie; e) Konstitutionelle; d) Regierungs- und Verwaltungsorgan; e) dessen Wirkungskreis; f) Thronerblichkeit; g) Bürgermilitär und stehende Heere; h) politische Reife des Volks; i) aristokratische Verfassung; k) innere Organisation derselben; I) Haltbarkeit; m) die Demokratie über Alles. — 5) Stg.at und Kirche und zwar a) Staat und Religion; b) Staat und Kirche; ch positive Religion; d) Grrnidwesen des Glaubens; e) Machtvollkommenheit des Staates in Kirchensachen. (Schluß folgt.) 38

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