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Der Orient · 1851-01-01 · Heft 25 · p. Seite 591-592

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Journal
Der Orient
Volume
12 (1851)
Issue
Heft 25
Date
1851-01-01
Page
Seite 591-592 (sequence 47)
Language
German
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591 Reggio's Prüfung der Ueberlieftrung. 592 Schöpfung; 4) Vorsehung; 5) Vergeltung; 6) daß Gesetz als Offenbarung Gottes;.. 7) die Unsterblichkeit der Seele; 8) das Problem jm p’Hä; 9) Wesen des Lohnes und der Strafe; 10) Schluß des Abschnittes. Der erste Abschnitt also, nur von Dogmatischem handelnd, hat mit dem mündlichen Gesetze nichts zu thun, und die Ueberschcift „gegen das mündliche Gesetz" kann sich also darauf nicht beziehen. Mit dem zweiten Abschnitte aber beginnt nun die Besprechung über die Tradition ohne besondere Ueberschriften, und zwar: 1) Zweifel über Nothwendigkeit und Werth der Tradition in Bezug auf die Ausübung der praktischen Gesetze; denn wenn die Karäer durch ihren steifen Buchstäblichkeirsfinn das Gesetz verunstaltet und wenn die Christen durch ihre angebliche Vergeistigung das Gesetz aufgohoben, so scheint in der Auffassung der Tradition nicht nur die Fehler beider zu liegen, sondern das ganze Gesetz hat dadurch aufgeh Lrt ein mosaisches zu sein und es ist erweislich, daß es keine eigentliche Ueberlieftrung gegeben. 2) Es gab gar keine ununterbrochene Ueberlieferung von Moses her, da in der Richterperiode nicht einmal das geschriebene Gesetz existirte, Chilkijjahu erst in später Zeit das Gesetz aufgefunden und über den Inhalt erstaunt war. In den 70 Eriljahren bis auf Esra war ebenfalls die Tora vergessen, geschweige die Überlieferung; von dem Lauben feste heißt es sogar ausdrücklich, daß seit 2osua es nicht gehalten wurde; selbst die ganze Tora ist mehr als von Esra gegeben zu betrachten und die ihm zugeschriebenen Tekanot können schwerlich von ihm sein. — 3) Nach Esra kam eine ähnliche Zeit wie nach Josua, die Männer der großen Synode erläuterten das Gesetz nach ihrem Sinne, gaben die Wege zur praktischen Ausübung an, aber zur Zeit des Antigonos, des Schülers von Simon ha- Zaddik stritt man bereits über diese Erklärungen, und das Volk spaltete sich in Sekten. Aus den Sadduka'ern sind später die Karäer entstanden, Rechtfertigung derselben und ihre historisch begründeten Ansichten. — 4) Als man später neue Deutung in das Schriftwerk gelegt, neue-Gebote dedueirt, da hat man sich fälschlich auf o u. s. w., auf rpK/yj -jnr "")!£/N minn.’D u. s. w. berufen, obgleich diese keineswegs das aussagen, was die Traditionalen wollen. Die Tora ist an sich klar. Die Mischnairen, die Amoräer u. s. w. hatten keine Spur der Ueberlieferung, 5) Die Nothwendigkeit einer Reform des mos. Gesetzes für das Leben im Exil, aber diese Reform, ist in erschwerender verkehrter Weise geschehen, willkürlich und nachtheilig und die geschichtliche Entstehung der unzähligen Gesetze ist so zu erklären: a) Die meisten erschwerten Gesetze, sind nicht in der Absicht, um deren Befolgung allgemein zu machen, sondern als Thätigkeiten besonderer Frömmigkeit zu gewissen Zeiten und mißbräuchlich sind sie zur Tora sche-Baal Pe geworden; b) Jehuda hast asi wollte diesen Strom der erschwerenden Gesetze abdämmen und dcgränzen und er verzeichnete das nun bereits ins Leben gedrungene als Mischna aus; aber auch dieser Damm wurde dann eingerissen und darauf entstand der Talmud; als auch dieser abgeschlossen war, so genügte bald auch dieser nicht und Maimüni versuchte nochmals diesen breiten Strom abzudan>- men, was aber ebenfalls nicht gelang. — 6) Man Härte nie alle die Institutionen, welche neben dem schriftlichen Gesetz jetzt figuriren, der Tora gleichstellen sollen. Die unzähligen Nachtheile, die daraus entstehen, werden aufgezählt und schließt mit begeisterten Worten zur Erhärtung seiner Ansichten. In dem dritten Abschnitte gibt er nun das was er selbst als zum Judenthume gehörig betrachtet, und zwar nach den vier Turim eingetheilt, aber mit solcher Bitterkeit und mit solchen Ausfallen gegen den Rabbinismus, daß man kaum seinen Augen trauet. Er beginnt 1) mit öv>n miN, wo er.be* fcanbelt'a)'nJnJH 5.1) EVT>; c); c!); e) nrwn rorp; f) cc/pi rtan; g) dot (pjo); h) miyD5 i) pjnin mmn; dann kommt die n^DH speciell; k) nufisa nmzw; 1) ntono nNmm u. s. w. m) tcnn j n) NOO u. s. w. In gleicher Weise ist auch nyi; den Theil l^D berührt er nur kurz und ebenso wenn auch etwas länger ~nyn # Ich brauche es wohl kaum zu berühren, daß der Verf. die ganze Reihe der Gesetze nicht blos in positiver sondern auch in negativer Hinsicht, d. h. wie allenthalben die rabbinische Erweiterung abzuweisen ist, vorführt und mit schneidender Dialektik und mit seltener Freiheit den ganzen Inhalt des praktischen Judenthums durchmustert; Creizenach's viertheiliger Schulchan Aruch, der gleichsam als Programm der Reform die orthodoxe Judenheit erschreckte, ist kaum ein matter Schattenriß gegen diese Arbeit Modena's und man trauet kaum seinen Augen, daß ein Rabbiner in Venedig vor zwei hundert Jahren so etwas zu schreiben den Muth hatte. Der Verfasser versichert uns am Schlüsse, hoch und heilig, daß weder Hochmuth noch Leichtsinn, weder die Luft, sich des rabbinischen Joches zu entledigen, noch ein Streben zu glänzen, ihn zu dieser Säuberung veranlaßt^ und wir glauben es ihm gern nach aller geschichtlichen Voraussetzung und soweit es bekannt ist, daß da Modena persönlich nie aufgehört hat als Rabbiner zu leben; aber dennoch können wir beim Lesen dieses Buches nicht glauben, daß der Vers, wie ein ruhiger und unparcheiischer Forscher abgewogen und geprüft, was er wohl hätte thun können, sondern vielmehr von einer großen Bitterkeit gegen den Rabbinismus erfüllt, die ganze talmudischc Literatur kennend und verachtend, sein Buch geschrieben. Weder der Karä'ismus noch die Reform, weder das Christenthum noch die Rabbiner-Versammlung, haben es zu dieser Verachtung des Talmud's und seiner Nachfolger, zu dieser Neduttion des praktischen Judenthums, zu dieser Enthüllung aller Blößen der Tradition gebracht und es wäre in .der That eine schöne Aufgabe moderner Rabbiner, die sich Orthodoxe schelten lassen, das rabbinische Iudenrhum gegen die Angriffe dieses Rabbiners zu verteidigen, wenn es ihm auch an Freunden gewiß nie, fehlen wird. Es ist uns sehr lieb, daß Hr. R. im zweiten Theile seines Weckes in 10t) Noten zuerst die Verteidigung unternommen, da eine Bertheidigüng a la Zionswächter, oder in heuchlerischer

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