Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 12 (1851)
- Issue
- Heft 25
- Date
- 1851-01-01
- Page
- Seite 583-584 (sequence 39)
- Language
- German
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583 Schulwesen in Bayern. 58^ m fny2 dWi.dinh wöni din rai gw nrmo wanm ’rtn.piNn no mv ddboi inoin im ^dd . traten p ' Gegm Ende seiner Schrift erklärt Mose d^ Leon daß die Trias njni nno noon den drei Namen ^n 'n wnte in j/D&y entsprechen. Auch in seinem p o ”) n 'D (bei Mei'r 6. G'ubbai, 3pj;\ nytei 5-91) in »WH tfi\vi no) betont er die Trias und bedient sich dabei des churakterischen Ausdruckes: n^N riu/bw nvnzj nto.T^ D’S3n . In seinem nnyn _ ptra (Abodat Ha-Kodefch, 123a ecl. Krakau) bemerkt er über die Trias: nbyob ite wbw non vhw an onpn no byi vmw by.;tpr6 ^on dvidji noj byn nnj tybty niD.3 TJnpn *— Diese dem Judenthum so schroff cntgegentretende Erscheinung kann nur erklärt werden, wenn wir einen christlichen Einfluß annehmen, der besonders auch durch Abulafia vermittelt zu sein scheint. Allerdings führten spielende Allegorien schon früher zur besonder» Betonung der Trias-Form. So hat schon Abraham Jbn Esra in seinem nTO die drei Grundvocate Cholem, Chirek und Patach Gadol in Beziehung auf die Formen der Bewegung in die Hohe, in die Tiefe und im Kreise allegorisirt, und Josef Chiquitilla hat diese Vocal-Allegorie im 3. Theit seines MN und in seinem nip'Jn HD zu mystischen Zwecken weiter ansgebildet. Allein diese Verbindung der Triasformmit der Gottheit, ist nur aus christlichem Einflüsse^ im 13. Jahrhundert hervorgegangen. Ad. Jelliuek. Aus Bayern. Baireuth, den 5. Nov. 1851. Im tarnen Seiner Majestät des Königs. Der untenbenannten Behörde wird anbei Abschrift eines in rubricirten Betrefte ergangenen höchsten Reftriptes des K. Staats-Ministeriums des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegen Heiken, d. 27. v. Mts. mit dem Aufträge zugefertigt, benehmlich mit der K. Stadtschulen- Commission und nach Vernehmung des einschlägigen Rabbiners die gemachten Wahrnehmungen und gefaßtem Ansichten in der von höchster Stelle angeregten Beziehung förderlichst anher zur Anzeige zu bringen. König!. Negierung von Obersranken, Kammer des Innern. Königreich Bayern. (L. 8.) — Staats-Ministerium des Innern für Kirchen- und Schulaiigelegenhciten. In der Normativ-Entschließung vom 28. Jänner über den Religions-Unterricht der Juden sind die Vorbedingungen, unter welche Lehrer der israelitischen Religion 5) Hervorzuheben ist noch, daß der Couvertit Abner aus Burgos war und in Valladolid lebte. Car mol y, Orient 1840, 643. sowohl in öffentlichen Schulen als in Privathäusern ausgenommen werden dürfen, festgesetzt worden. Die wesentlichsten sind die Eigenschaften derselben als Inländer und das Bestandenhaben einer Prüfung zum Nachweise ihrer spccicllen Berufsbefähigung. Außerdem wurde in Punkt IV, noch bestimmt, daß nach Ablauf des Jahres 4832 bis 33 kein Canditat zu dieser Prüfung zugelassen werde» solle, der nicht au einem Schullehrer-Seminar unter richtet worden sei. Dieser Vorschrift kam jedoch nur eine verhältnißmäßig kleine Zahl Canditaten nach, so daß wenn die vorhandenen Posten besetzt sein wollten, die Nöthigung eintrat, von dem Besuche des Schullehrer-Seminars zu dispensiren. Das Unterzeichnete Staats-Ministerium nahm in Betracht, daß der Seminars-Besuch für die fraglichen Canditaten nur den Werth einer allgemeinen Bildungsschule hat und das Verlangen einer fünfjährigen Beschäftigung mit Lehrgegenständen, welche für dieselben einen praktischen Werth nicht haben, im Vergleiche zu der meist sehr dürftigen und prekären Stellung der israelitischen Religionslehrer, jedenfalls als ein sehr beschwerendes erscheint, keinen Anstand, den fortwährend zahlreich einkommenden Dispensations-Gesuchen stattzugeben. Schon früher ist daher die Frage in Anregung gekommen, ob nicht überhaupt von der Bestimmung des Artikel IV der obenbemerkteu Entschließung Umgang zu nehmen sei, indem auch die Beobachtung gemacht worden sein will, daß manche junge Leute nur auf Kosten ihrer gründlichen Berufsbildung das Schullehrer - Semiuar zu besuchen vermochte» und mitunter durch das im Schullehrer-Seminar Erlernte zur Selbstüberschätzung getrieben, für ihren Beruf — gemeinsam mit den ihnen Vorgesetzten Rabbinern Religiosität und Sitte bei der Judenschaft zu fördern, — minder brauchbar erscheinen, als solche, welche ihre Vorstudien unter Leitung eines tüchtigen Rabbiners gemacht haben. Da nun dermal von einer Kreis-Regierung der Antrag gestellt wurde, eine bedeutende Zahl Canditaten für den hebräischen Sprach- und Religionsunterricht mit Umgangnahme von dem Erforderniß des Besuches des Schullehrer-Seminares und der Absolutorialprüfung für dasselbe z-u der in Artikel 11-— IV des gedachten Normativs verordnten Befähigungsprüfung zuzulassen, so scheint dem Unterzeichneten K. Staats- Ministerium die Aufhebung der Bestimmung des Artikel V* überhaupt angemessen zu sein. Dasselbe wünscht jedoch, zwar noch von den Wahrnehmungen und Ansichten der K. Regierung, Kammer des Innern, in dieser Beziehung K>enntniß zu erhalten, weshalb diese zum Berichte hierüber beauftragt wird. München, den 27. Octoöer 1851. Auf Seiner Majestät allerhöchsten Befehl. Dr. Ringelmann. Durch den Minister der General-Secretair Ministerialrath Härlein. An die K. Regierung, Kammer des Innern, von Oberfranken. Den i'sr. Religions-Unterricht betreffend.