Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 12 (1851)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1851)
- Date
- 1851-05-17
- Page
- Seite 313-314 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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313 314 Zur Kultur- und Literaturgeschichte der Juden in Asien. Sprache und Anlage ganz wie im Talmud, nur daß die Halachot kompendiarisch erscheinen; dem Talmud folgend Schritt für Schritt, geht Alles im altgewohnten Gleise, ohne ergenthümliche Form, ohne eigene Gliederung; hier aber ist der Talmud nur die Rüstkammer, woraus das Material geholt wird, und im Uebrigen ist das Material in eigener Sprache vorgetragen, der Stoff in eigener Weise verthellt, ist die ganze äußere Technik originell und daher für spätere Bildungen maaßgebend und zur Nachahmung anregend. Betrachten wir daher diese äußere Technik genauer, um dann aus den Inhalt eingehea zu können, so stellen sich uns vier eigen- Ihümliche Darstellungsweisen dar, und diese sind: a) die Form der Scheelta.'" Das Wort Scheelta ist nicht, wie man gewöhnlich angenommen/" in der'Bedeutung „Anfrage" zu fassen, da unter sämmtlichen 171 Scheelta's, welche das Achai'sche Werk enthält; keine einzige sich findet, die irgend eine Anfrage oder auch nur ein Gutachten enthielte, wie schon ein oberflächlicher Einblick überzeugt, keine einzige, die auch nur in Verbindung mit einer Anfrage steht oder der nur eine Anfrage folgt. Dazu kommt noch, daß das dem Worte Scheelta jedesmal folgende relative aramäische n keinen Sinn hatte, zumal eine einfache, bestimmte positive Halacha da folgt, so daß nothwendig der jedesmalige Anfang „Scheelta de" ganz anders übersetzt werden muß. Es ist aber aus der Geschichte dieses Wortes klar, daß Scheelta nichts weiter als „Lehrsatz, balachisches Resultat, Halacha" bedeutet und bedeuten kann/" und der jedesmalige Anfang muß daher übersetzt werden: „Es ist ein Lehrsatz, eine Sgatedja, daß u. s. w., worauf dann die Halacha folgt. Die Scheelta-Form besteht also darin, daß ^eine Halacha, zwar aus .dem Talmud resultirt und geschöpft, jedoch selbständig formulirt und in selbst gewählter Sprache vorgetragen wird. Dergleichen Scheelta's sind kurz und bündig, wie die Halacha's bei Maimüm, enthalten das nackte Resultat eines mündlichen Gesetzes, ohne 143) vgl. Dan. 4, 14, woraus auch die richtige Deutung des Wortes „Scheelta" zu entnehmen. 144) Zunz, GV. 56, der, indem er den Namen Scheelta .mißverstanden, hat ohne Einblick in das Werden Inhalt als beantwortete Anfragen falsch angegeben, obgleich bei den Scheelta's weder von Anfragen noch von Beantwortungen die Rede ist. 145) Zn Dan. 4, 14 steht Scheelta dem Pitgam parallel, so daß de Dieu, Winer, de Wette es schon im Sinne von res nehmen, zumal auch das arabische Mas'ala (Ar. Erpen. Gn. 24, 66; Deut. 30, 4), das syrische Zebuto (Dt. 24, 15; Jos. 14, 6), daß hebräische Chefez (Ies. 53, -.10; Koh. 3- 1) so gebraucht wird. Aber diese Bedeutung res, aliquid, welche schon Schultens (Opp. min. S. 323) erläutert, ist nur in dem Sinne von Ergebniß, Resultat, d. h. insofern die Sache, oder der Gegenstand, ein expetitum, eine Ausbeute ist, daher habe ich Dan. 1. c. (Zunz'sche Bibel) das Wort Scheelta durch „Bescheid", v. Lengerke durch „Beschluß" überseht. In der spätem dogmatischen Redeweise erhielt das Wort die Bedeutung Bescheid, Entscheid insofern es mit Halacha Pesuka identisch ist. Schon rÖW 1 S. 1, 17 haben die Exegeten im Sinne von genommen. Erwähnung einer Persönlichkeit, einer Autorität, und die Sprache aller ist rem aramäisch.'" Ihnen folgen dann, gleichsam wie Gemara aus die Mischna, talmudische Parthken, theils die Scheelta's erläuternd und ihre Quellen zeigend, theils dieselben Thema's in werten Digressionen fortführend und zuweilen nur lose mit den Scheelta's zusammenhängend, immer aber in einer andern Sprache als die Scheelta's waren, nämlich mit den eigenen Worten des Talmuds, mit seinen Autoritäten und oft genug auch mib seinen weitschichtigen Discussionen.!>) Außer den Scheelta's, unter welcher Form R. Achai positive Halacha's vorgetragen, und außer den talmudischen Nachträgen dazu, wo oft Halacha's mit moralischen Lehren und Hagada's untermischt geboten werden, hat dieses Werk dann eine zweite Form der Darstellung. Diese Form ist die der Anfrage mit der dazugehörigen Beantwortung, wo wieder die Eigenthümlichkeit sich kund giebt, daß die Anfragen im reinen Aramäisch gegeben werden und in selbständiger Weise pom Verfasser formulirt sind. Wie die halachischen Lehrsätze in der ersten eigenthümlichen Form durch „Scheelta de" eingeleitet sind, ebenso hat die zweite ihre eigenthümliche Einleitungsformel, und diese ist: Wer am Zer ich atmi-Le- Melafd.h.du mögest j ed och belehre n, der späteren Form „Ielamdenu Rabbenu" dem Smne nach entsprechend. Nach dieser Einleitungsformel folgt dann gewöhnlich die eigentliche Anfrage mit „Hai man" oder „Mahu" und zwar ganz in derselben Frageweise, wie im Talmud Anfragen gestellt sind, wie auch wie dort das Entweder-Oder durch „miho dilma" ausgedrückt und die jedesmalige Lösung der alternativen Frage durch „ ta Schema" gegeben wird. Diese Formulirung ist bei der zweiten Gattung eben so durchgreifend, konstant und herrschend, wie bei der ersten die oben erwähnte, und es ist nur die Verkürzung dieser ElnlettungsformeL in „ Beram Zerich at le-Melaf" oder in „Beram Zerich" zu merken, die sehr oft vorkommt/" wie auch wenn mehrere Gutachten auf einanderfolgen, diese noch mit dem Zusätze „o name" (d. h» wieder) zu der Einleitungsformel versehen sind/" Dies? Partie hat schon fast ganz die Gutachten-Form, wie bei den Spätern, nur daß Frage, und zuweilen Antwort so ganz objektiv, ohne Hervortreten einer Persönlichkeit, dargestellt ist, großentheils jedoch wird in der Antwort eine Mifchna oder Barajta angeführt, worauf auch talmudische dahingehörige 146) Dieses Aramäisch erstreckt sich aber nur aus die gewöhnlich nur einige Zeilen ausmachenden Scheelta's, und das was dann auf dieselbe aus dem Talmud folgt, gleichsam als weitere Ausführungen des Thema's der Scheelta's, wird schon ganz mit den Worten des Talmud's und mit Anführung von Autoritäten vorgetragen. Die Scheelta ist gleichsam die Mifchna des Folgenden. 147) Ich habe daher bei der häufigen Erwähnung die Abkürzung BZ. d. h. Beram Zerich, oder GA. d. h. Gutachten, gebraucht. 148) Zuweilen steht bei dem zweiten, dritten u. f. w. Gutachten blos „n name", wo der Kürze wegen die ganze Formel weggebliebm.