Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 12 (1851)
- Issue
- Heft 14 (5.4.1851)
- Date
- 1851-04-05
- Page
- Seite 217-218 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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215 216 Zur Kultur- und Literaturgeschichte der Juden in Wen. Haupt, in so fern sie nur als Zugaben zu dem Ritual des Vortesens angesehen werden." Alle diese Vorschriften, die ein Ganzes und Einheitliches bilden, hat der Redaktor und Sammler, ohne den Stoff zu spalten und zu sondern, ohne die Halacha's über Masora, über die Vorlesung aus dem Gesetze, über dm Synagogenritus, über die Schreiberegeln u. s. w. haarscharf zu scheiden, in der Meise der Barajta's in sorgloser Aufeinanderfolge in 21 Kapitel, zerfallend in 226 Halacha's, abgehandelt. Die Hauptquelle bei diesem Traktate wie bei den übrigen, ist der Talmud," jedoch giebt es in demselben eine bedeutende Anzahl auf diesen Gegenstand bezügliche Halacha's und Hagada's, die aus alten für uns untergegangenen Barajta's und Hagadawerken geschöpft sind", und selbst das Synagogenritual und die Masora -Bestandteile, die sich hier zum ersten Male in fester Ausprägung finden, waren in der Saborä'erzeit (498 — 588) bereits zu Satzungen und festen Lehren sixirt, so daß sie durchaus auf eine spätere Zeit nicht Hinweisen. Ebensowenig geben die alfabetischen Gebete," die Namen-Akrostichen in Gebetformeln" das Zeugniß ab, daß dergleichen Formulare erst spät entstanden sind, da schon in der talmudischen Periode diese Äußerlichkeit in Gebeten sich findet," und manche gutgefügte Gebete und Gesänge sogar untergegangen zu sein scheinen"; überdies ist auch nicht zu erweisen, daß irgend eine Stelle unseres Traktats, Halacha oder Hagada, aus einem spätern Midrasch oder Hagada-Werk geflossen,^0 wenn man nicht die letzte Halacha am Schluffe im 44) Zu 1, 1 Sabbat 108 a; i , 2 ib. ib. 5 1, 4 Menachot 32a; 1, 8 Megilla 9a; 1, 9 Sabbat 150b; 1, 11 Menach. 30a; 2, 2 ib. ib.3 2, 3 ib. 30b; 2, 4 ib 30a; Baba Batra 13b; 2, 5 ib? ib.; 2, 11 Megilla 3a, 19b; Baba Batra 13 b; Sabbat 104 a; 3, 1 Baba Batra 13 b; 3, 5 ib. ib.; 3, 10 Megilla 32a; 3, 12 'Grübln 98a; 3, 13 Menach. 32b; Jeb. 7 a Sabb. 133 a; 3, 14 Berach. 50 b Erub. 98d; 3, 16 Sabb. 14a Meg. 32a u. s. rv. die vorzüglichsten Quellennachweise aus dem Talmud liefern die neuen Talmudausgaben. — 45) So z. B. Soferim 1, 7 die verkannte Hagada, deren Richtigkeit ich m meinem Aufsatze: Zur Kenntniß des jüdischen Hellenismus £33* b. Or. 1844 Nr. 40 nachgewiesen. — 46) Sof. 19, 9. Unser Text ist jetzt sehr korrumpirt, worauf noch nicht genügend aufmerksam gemacht worden ist. 47) Sofer. 20, 2, wo das Akrostich „Jakob" giebt. — 48) Das Gebet Nischmat, dessen Pesach. 118a, Berachot 59 d, Taanit 6d gedacht wird, hat am Schlüsse das Akrostich „Jizchak"; das Jischtaboch (nach dem span.Rit.) das Akrost. „Abraham" m. s. w. Bon alfäbetischen Gebeten spricht schon Midrasch Schir 3 a. Midr. Koh. 86 b. — 49) So z. B. .die alfab. Formel zur Einsegnung des Monats (Soferim 19, 9 vgl. Abudirahim f. 111 e), die außer Gebrauch gekommen. Die Formel zur Einsegnung der Jungfrau (Birchat Betulim), welche Juhudai Gaon in den Halachot Gedolor. (Hil. Ketubot, Anf.) gedenkt, verwirft Maimuni (RGA. Peer ha-Dor §. 129). Merkwürdig ist, daß in jener Formel schon jene eigenthümliche neuhebräische Bildung erscheint, wie sie bei Kalir vorkommt. — 50) Die Stelle 14, 7 welche aus Beresch. Rabba e. 49 sein soll, ist aus j. Migilla 0. 4 Ende; die Stellen 16, 5—7, Sinne hat, die freilich ein späterer Hagadist wohl angefügt hat. Eine specielle Betrachtung verdienen aber die in diesem Traktate vorkommenden nicht unbedeutenden Mosora-Fragmente, deren Enträthselung Einige versucht," die aus Palästina, wo seit 400 die Bearbeitung der Masora begonnen zu haben scheint, nach Babylon gekommen, wie auch der Unterschied von Ost- und Westländer hier schärfer schon hervortritt. Nur ist uns die Genesis der Masora in Palästina bis zum Traktat Soferim in Babylonien, d. h. von c. 400—588, noch so dunkel, daß vorläufig noch gar nicht auf eine genaue Ermittelung eingegangen werden kann , und es reicht'für unsere Darstellung noch hin zu wissen, daß in Babylonien im 6. Jahrhundert die Masora, wenn auch nur umrißlich, bekannt war." — 5) Der Traktat Gerim, enthaltend die Halacha's und gesetzlichen Normen über die Ausnahme von Proselyten in den Bund des Judcnthums, über die Tauft und Beschneidung derselben , über ihre Rechte und das Betragen der Juden gegen sie u. f. w., und zusammengebracht aus dem Talmud, der Mischna und Tostfta, wie auch aus andern alten Werken, da nur bei wenigen die Quelle sich nicht Nachweisen läßt. Es hat gewiß -schon vor der Redaktion dieses Traktats, der in vier Kapitel und 34 Halacha's zerfallt, nämlich K. 1 hat 11, K. 2 hat 7, K. 3: 13 und K. 4 hat K. 4 hat 3 Halacha's, wovon blos die Schlußhalacha hagadischer Natur ist, gewisse Halachasammlungen über diesen Gegenstand gegeben, wie aus Anführungen im Midrasch zu vermuthm", allein einen besondere abgeschlossenen-Traktat konnten erst die Saboräer redigirenda gerade damals die Zeit der Nachlese war, so wenig auch die Bedeutsamkeit dieses Traktats dazu auffordern mochte." Uebrigens scheinen in diesem Traktate welche nach Zunz (GD. 96. g) aus jungern Quellen entnommen sein sollen, sind ebenfalls auf ältere Quellen zurückzuführen (s. Mls. Rabiat) S. 7 6). Freilich hat R. Ascher (Hilch. Sefer Tora §♦ 13) recht, wenn er dem je. Talmud folgt, wo er von- Soferim abweicht, mit dem Bemerken, daß es später verfaßt wurde, aber er sagt nicht, daß die Geonim es geschrieben, wie Zunz (1. c.) angiebt. — 51) Heidenheim in seinem Chumasch von 1821, Zunz 1. c. 92) In alten Masoret werden z. B. auf Differenzen zwischen Sora, Nehardea und Palästina hingewiesen (vgl. z. B. Men. de Lansano, Or Tora, Ende), was wegen Nehardea noch in der vorsaboräischen Zeit gewesen sein muß. — 53) Hilchot Gorimwerden nämlich erwähnt Midr. Rut zu Rut 1, 16, Midr. Koh. 96 6 (zu Koh. 5, 8). 54) Diese Unbedeutendheit hatte auch die Folge, daß dieser Traktat fast ganz in Vergessenheit gerieth. Asulai allein (Schem Ha-Gad. 51. f. 18 b) führt eine Handschrift vom Jahre 1343 an und auch in der Oppenheimerschen Bibliothek wird eine Handschrift dieses Traktais angeführt, sonst aber blieb er unbekannt, bis er in der Amsterdamer Talmud-Ausgabe 1714 ff. ausgenommen und nachher von Asulai in Livorno 1779 besonders edkr.t wurde. Die neuern Talmudausgaben zeichnen sich gerade nicht durch das Streben, vollständig und genau zu sein, aus, und haben daher diesen Traktat.nicht. — Ich habe vor mir noch einen Abdruck Wilna, 1802. 8, bei-