Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 11 (1850)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1850)
- Date
- 1850-12-28
- Page
- Seite 207 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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207 nicht isolirt da: Oesterreich, Preußen, Hannover w. a, haben sie ebenfalls ausgesprochen; Oesterreich, Preußen, Hannover, die schwerlich auf den Namen eines christlichen Staates, den die Deputation zum Hebel der Ausschließung der Juden nimmt, verzichten wollen. So weit nach den geheiligsten göttlichen Kriterien zu urtheilen ist, muß jede Religion Treue und Glauben als göttlich, als unantastbar erkennen: und sie sind daher dem christlichen Staate, nach seiner edlcrn Bedeutung ebenfalls geheiligt; das Gegentheil würde ihn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauche zum unchristlichen machen, In Oesterreich, Preußen, Hannover u. a. ist daher auch der leiseste Gedanke an eine Zurücknahme der Gleichberechtigung noch nicht aufgetaucht; und wenn nach dem Inhalte der Worte der Deputation zu §. 62 ihr kein Zweifel beigehet, daß die ersehnte Verfassung Deutschlands das christliche Princip zur Grundlage nehmen und daher die Ausschließung der §. 62 des Verfassungsentwurfcs ausgesprochenen Gleichberechtigung bringen werde, so behaupten wir zur Ehre Deutschlands im Gegcntheile, daß ein Zweifel hierüber gar nicht beigehen kann, daß Deutschland sein Wort nicht zmücknehmen, jene Staaten sich nicht selbst werden untreu werden: und Sachsen wollte mit solchem unerhörten Beispiele vorangehen? Wir erlauben uns daher der h. Kammer ergebenst auszusprechen: daß wir uns gegen eine etwa vor-, zunehmende Berathung des § 62 des Verfassnngsentwnrfes und des §. 76 des WahLgesetzentwurfes hierdurch feierlich verwahren, und daß jedenfalls die ad VI der Verordnung vom 20. April 1849 iu’ö Leber: getretene Gleichstellung unangetastet bleiben müsse. Wir sprechen dieses mit um so größerer Zuversicht aus, als wir eine tiefe Beruhigung in dem gegebenen Worte Sr. Majestät des Königs haben: unserm redlichen Könige ist sein Wort heilig. Der Religionsverstand der israelitischen Gemeinde zu Dresden. Dresden, den 3. Deeember 1850. Oesterreich. Prag, 10. Debr. Die ,,Wiener Blätter" haben über die Berufung, Versammlung und Sitzungen der Notablen Böhmens getreulich Bericht erstattet; sie brachten die Fakta und enthielten steh vorderhand jedes Raisonncmeuts, um durch ei» vorzeitiges Urtheil über ei» ungebautes Haus, über eine erst werdende Schöpfung die öffentliche Meinung nicht irre zu leiten. Die öffentliche Meinung sollte nicht bestochen, nicht präoeenpirt werden, weder für noch gegen die Sache, wir beschränken uns auf Thatsachen, fest entschlossen, kein Jota von der: Verhandlungen und Beschlüssen mit dem Schleier des Geheimnisses zu umhüllen, Nichts hinter den Coulissen das ganze Drama soll vor der: Augen des Publikums sich abspielen; cs soll sehen, hören und mtheilen, ob die Männer, in deren Hände die Regierung sein höheres, geistiges Wohl gelegt, cs ehrlich und redlich mit ihm und der guten Sache meinen; die Gemeinden sollen stets au fait gehalten werden, über Alles was beschlossen wsrd, damit sie im Stande seien, gegen jeden mißliebigen yder uachthelligen Beschluß, ehe, er noch die Sanktion der h. Regierung erhalten, auf legalem Wege zu protestiren und ebenso ihre Wünsche mzh Befürchtungen cruszusprechen. Das war unser Vorsatz als die ehrenvolle Mission als Vertrauensmann uns von der h. Statthalterei übertragen wurde, und wir haben ihn bisher gewissenhaft erfüllt. Den Vertrauensmännern wurde ein lithographirter Entwurf mitgethcilt, mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß nicht Ein tz. dieses Entwurfes als bindende Norm, sondern das Ganze einzig und allein als Substrat vorgelegt werde, damit die Kommission, welcher die Ausarbeitung des zu berathenden und der Regierung zu unterbreitenden Statuts übertragen wird, nicht ins Blaue hineingreife (Worte Sr. Exeellenz des Herrn Statthalters), sondern einen Leitfaden habe, der sie in den äußern Umrissen und technischen Zusammenfügen der Theile unterstütze; daß sie daher die volle Freiheit haben den vorgelegten Entwurf nach Belieben zu veräuderir oder ev Moc ihn zu verwerfen um einen andern an seine Stelle zn setzen. Die 3 Sitzungen vom 25., 26. und 28. v. M. wurden mit dem Verlesen der Operate ausgefüllt, welche von den Gemeindevorständen 'und Rabbinern den Kreisregierungen vorgelcgt wurden, so wie der Anträge, welche diese daraus geschöpft, und endlich des oben erwähnten Entwurfes. Das ist Alles was bisher geschehen ist, geschehen konnte in so kurzer Frist von einigen Stunden. Mit Ausnahme einer Privatbesprechuug im Rathhause, am 25. Abends, wo die Vertrauensmänner über einige Grundprinzipien des au fzu führ enden Gebäudes ihre Ansichten austanschten, hatten sie in den drei Tagen ihres Beisammenseins keine Gelegenheit, sich über irgend einen Plan oder leitenden Gedanken auch nur auszusprechen , geschweige denn zu verständigen. Nur über Einen Punkt war Alles einig: „Nur den Gemeinden keine Fesseln airlegeir, nur keine drückenden Lasten ihnen aufbürden, nur keine Hierarchie!" dieser Ruf war das erste und letzte Wort, das eaelerum vero censeo eines jeden Redners, ob Rabbiner oder Nichtrabbiner, ob Steuerpächter oder nicht, dieser Ruf — der Grund ton einer jeden konsidenticllen oder ofsiciellcn Besprechung. Da kamen nach der 2. Sitzung die Börsennachrichten und die Majorität der Notablen, aus Geschäftsmänncrn bestehend, von panischem Schreck ergriffen, stob auseinander. , Mit Bewilligung Sr. Exc. des Hrn. Statthalters wurden die Sitzungen bis zum 36. d. M. vertagt. Vor ihrem Scheiden gaben die Mitglieder sich gegenseitig das Versprechen, in der Zwischenzeit über den Gegenstand reiflich nachzudenken und in ihrer Heimath mit erfahrenen Männern sich zu berathen. — In der Zwischenzeit wurde von der Kottiner Gemeinde , deren Rabbiner, Hr. D. Frank, Mitglied der Notablenversamm-