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Der Orient · 1850-10-19 · Heft 42 (19.10.1850) · p. Seite 166

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 42 (19.10.1850)
Date
1850-10-19
Page
Seite 166 (sequence 3)
Language
German
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166 eipation spreche. „Meine Herren — begann er nachdem der Gesetzvorschlag über die Gleichberechtigung der Nationalitäten angenommen und zum Gesetz erhoben war — wenn wir unfern grimmigsten Feinden mit dem Oelzweig der Versöhnung nahen, dürfen wir da unsere wärmsten Freunde mit unmenschlicher Härte zurückstoßen? Wenn wir jene Hand brüderlich drücken wollen, die gegen uns das Schwert gezückt uud sich mit unserem Blute befleckt hat, was schulden wir Jenen, die unsere Kälte mit glühender Liebe, unsere Härte mit grenzenloser Aufopferung belohnt und Hab' und Gut, Blut und Leben für das Vaterland und seine Freiheit opfern? Wenn wir die in unsere Arme schließen, die bisher die wildesten Verbündeten unseres Todfeindes gewesen, welche Verpflichtungen haben wir dann gegen Jene zu erfüllen, die von diesem Feind nicht nur gleich uns, sondern noch mehr als wir verfolgt und bedrückt werden?" „Wahr, wahr! Es leben die israelitischen Patrioten, unsere wackern Brüder!" erscholl es aus hundert Kehlen, nach-, dem der Redner sich noch in einigen kurzen aber kräftigen Sätzen über den Patriotismus der Juden ausgesprochen, und mit besonderem Nachdruck hervorgehoben hatte, wie sie in den raitzischen Gegenden die schmählichsten Bedrückungen, ja sogar blutige Metzeleien lieber erduldet als daß sie mit den Feinden des Magyarenthums gemeinschaftliche Sache gemacht hätten. „Das Vaterland hat — fuhr er dann fort — an seine jüd. Söhne eine große Schuld abzutragen; eine Schuld so ungeheuer, daß es sie selbst in Jahrzehnten und durch die glänzendsten Auszeichnungen kaum ganz tilgen könnte. Die würdigen Heldensprößlinge der ruymgekrönten Makkabäer werden allerdings den schätzbarsten Lohn in dem erhebenden Bewußtsein finden: ihrer Ahnen würdig gegen Tyrannei und Gewaltthat gekämpft, für Recht und Freiheit geblutet zu haben. Aber das Geringste, was wir an irdischen Lohn diesen unschätzbaren Himmelslohn hinzufügen können, ist wohl: Jenen ein Vaterland zu gönnen, die sich dasselbe mit den größten Opfern errungen, Jene als unsere vollberechtigten Brüder aufzunehmen, welche diesen Bund bereits mit ihrem Herzblut besiegelt haben, Jene als wahre Ungarn anzuerkennen die für Ungarn mehr denn irgend ein Volksstamm gethan und geduldet, gewirkt und geopfert haben." Es war das reuemüthige Bekenntniß eines Sterbenden, daß er an einem treuen Freund sein ganzes Leben hindurch ungerecht gehandelt habe. Von den Deputirten wie von dem auf der Gallerie befindlichen christlichen Publikum wurde es mit hundertfachem „Helges" und „Eljen" (Richtig! Vivat!) beantwortet. Die jüdischen Zuhörer freueten sich, solche Worte der Anerkennung aus dem Munde jener Negierung zu vernehmen, die bisher nur die Dienste des Juden angenommen, aber nicht an deren Bezahlung gedacht hatte; doch wurde ihre Freude durch den Gedanken getrübt, daß diese Anerkennung so spät komme, zu spät um für sie oder für das Land noch segensreiche Früchte bringen zu können. . „Durch den lebhaften und einstimmigen Beifall, den Sie meinen Worten spenden, im voraus Ihrer völligen Zustimmung versichert, erlaube ich mir, Ihnen m. HH. hiermit einen Gesetzvorschlag zur Aufhebung aller Rechts Ungleichheiten von denen die jüdischen Ungarn bisher gedrückt wurden, zu unterbreiten." Dies vorausschickend, verlas Szemere unter lautloser Stille aller Anwesenden, folgenden von ihm und Vukovics ausgearbeiteten Gesetzvorschtag: §. i, Da die Religionsverschiedenheit unter den Söhnen des Landes keine Verschiedenheit in Betreff der Pflichten und Rechte begründet, so wird diesem Prinzip gemäß hiermit erklärt, daß jeder, innerhalb der ungarischen Reichsgrenzen geborne oder hier gesetzlich angesiedelte Einwohner mosaischer Konfession alle jene bürgerlichen und politischen Rechte genießt, die den Bekennern anderer Religionen zustehen. §. 2. Die Bedingungen der gesetzlichen Ansiedelung werden durch einen provisor. Regierungserlaß bestimmt werden. §. 3. Die Mischehe zwischen Juden und Christen wird inbetreff ihrer bürgerlichen Folgen als vollgiltig erklärt. — Eine solche Ehe wird vor der bürgerlichen Obrigkeit geschlossen; irr welcher Weise, wird provisorisch durch - einen Regierungserlaß bestimmt werden. §. 4. Zu gleicher Zttt wird der Minister des Innern beauftragt: a) Soll er eine aus geistlichen und weltlichen Vertretern der Israeliten zusammengesetzte Synode berufen, damit diese die jüd. Glaubenslehren veröffentliche und resp. umgeftalte, andererseits auch in Betreff der künftigen Kirchenverfaffung die dem Zeitgeiste entsprechenden Reformen vornehme. b) Wird ihm die Vollziehung dieses Gesetzes zur Pflicht gemacht, mit der Weisung dafür zu sorgen, daß die Israeliten durch zweckmäßige Maßregeln zur Betreibung des Ackerbaues und der Gewerbe angeleitet werden." Dieser Gesctzv.orschlag trägt allerdings viel deutlichere Spureu eines vormärzlichen Zopfthum's als eines nachmärzlichen „revolutionär-vemokratisch-republikanischen Regierungssystem's" an sich. Um diese Verkehrtheit zu begreifen , muß man sich daran erinnern, daß das Ministerium über den diesfälligen Gesetzvorschlag noch nicht einig war und Szemere nur durch äußere Umstände gedrängt wurde, das unvollendete Werk ben Standen zu unterbreiten. In der Eile glaubte er nun Alles vereinen zu müssen, was in deu letzten Jahren in Betreff der Emancipation gefabelt worden, woraus dann der besonders auffallende §. 4 entstanden. Wie sehr und wodurch die in demselben ausgesprochenen Anforderungen während der letzten zwei Jahre in Ungarn heimisch geworden, haben wir in den frühern Abschnitten der Schrift gezeigt. Keine einzige Stimme erhob sich gegen das verlesene Operat, weder gegen das Ganze noch gegen einzelne Bestimmungen desselben; mit Ecsterem war Alles einverstanden, und auf Letztern einzugehen fehlte es an Zeit und Geduld. Und als der Alterspräsident, der verehrungswürdige greise Ladislaus PiUnczy, anfragte: ob Jemand eine Bemerkung gegen

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