Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1850
- Issue
- 41 (12.10.1850)
- Date
- 1850-10-12
- Page
- Spalte 649-650 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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649 650 Kritiken. Abr. Hillel's Sendschreiben rc. 31331 UV3N 3131 L'M vxO . — rrny nvv noi idt» nn Ebendas, nsinj I1? I3V3N. Salomo den G'ebirot braucht dieses Bild ebenfalls in ei mm seiner Gedichte. : i<o bn 'by n^yi — nsnn nns^ -f? njnj S. 60. jnisna ]Dl 33J haben wir das Gedicht bereits in diesen Blättern gegeben (1850 Nr. 23) ebenso das mm by JJpn .321’ (ebendas. Nr. 31). S. 65. Wir lassen die Verse des Meiri hier folgen, welche mit den Worten ,'MNll OJI123 Ivtt 33M.31 angeführt sind. i"m |>ip’ itffN b ninx mm1?! mDj1? nnyio lÄu OLs Dts/n 'y,y ri'3 n~ia nnw Mwiii üpw vin "U raniN PtS”N3 W2 lEW nin-lNH '331^3 '31121 omja D3.1 an d\ii3n * ninsty crw ,^> 313^1 Meiri citirt nur die zwei letzten Strophen. Noten wären sehr nützlich gewesen zu den Gedichten dieser Sammlung, da dieselben nicht Leicht geschrieben sind, allein — der Drucker hatte anfangs keine Buchstaben für dieselben. Schreiber dieses hätte auch eine literaturhistorische Einleitung schreiben sollen, auch sie ist unterblieben, Herr Breßlau kann darüber die beste Auskunft geben. Diese nicht geschriebene Einleitung verwandelt sich in eine größere Abhandlung über die weltliche Poesie der Juden im Mittelalter. Es wird hierin besonders das Zeitalter des Salomo be n G'ebirol bis aus Alcharisi herab gewürdigt werden. Leopold DukeS. 29) TH D^X). Sendschreiben an die israelitischen Freunde der Wahrheit über die Gründung einer Rabbinerschule und eines Lehrcr-Seminars üt Mähren, oder, für die israelitische Gesammtheit des österreichischen Kaiserstaates,, an einem andern Drte im Vaterlande, nebst einem spcciellen Plan über die zweckmäßige Einrichtung dieser Institute. Von Abr» Hitler aus Turnau. Prag, 1850, 8. Die Frage über die Gründung von Lehrinstitaten für Rabbiner und Lehrer, über Organisirung des Rabbinen- und Schulwesens, ist für die Israeliten Oesterreichs, namentlich seit Verwirklichung des hohen Grundgesetzes der staatlichen Gleichberechtigung aller religiösen Bekenntnisse, eine der wichtigsten und bedeutendsten Lebensfragen geworden. In Böhmen, in Mähren und in Ungarn, zum Theil auch in Galizien, fühlt man bereits schmerzlich die Verlassenheit und Trostlosigkeit der religiösen israelitischen Zustände, und allenthalben erheben sich gewichtige Stimmen, welche an Rettung und Erhaltung, an Herausbildung und Neugestaltung mahnen, und unter denjenigen, die ihre Stimme in dieser für dm Ankunft der jüdischen Oesterreicher so bedeutsamen Sache erheben, nimmt Hr. Hill er aus Turnau in dieser seiner kleinen hebräischen Schrift einen Ehrenplatz ein. In schönem und kernigem Hebräisch, wenn gleich der Verfasser auf jede Meisterschaft im Neuhebräischen verzichtet, tritt der Verfasser zuerst einer gerade jetzt sehr rührigen Partei entgegen, welcher die Ehre und Würde des Judenthums und die sittlich-religiöse Erhebung seiner Bekenner, was nur durch Läuterung der jüdischen Studien, durch Verschmelzung der wahren reellen Wissenschaftlichkeit mit derKenntniß des jüdischen Schriftenthums möglich ist, nichts weniger als am Herzen liegt; daun entwirft dev Verfasser, als positive Seite seines Sendschreibens, den Plan, wie diese Institute etwa einzurichten wären, darin bis in die kleinsten Details gehend. In dem Einzelnen wie in dem Ganzen bewährt der Verfasser eine edle Begeisterung für den Fortschritt, eine tüchtige Kenntniß der Ieitbedürfnisse, eine achtungswerthe Umsicht in der nothwendigen äußern Organisation und vor Allem ein edles Gefühl für die Heilung des großen Risses, welchen eine Vergangenheit dev Knechtung herbeigeführt. lleber den Bibelkanon des Fl. Josefus. Anhang zum ersten Artikel. Ueber das apokryphische Buch Esra. (Fortsetzung.) 1) Hat der Verfasser nur ,,bis zur Wiederaufbauung des Tempels und zur Wiedereinrichtung des vorgeschriebenen Gottesdienstes" erzählen wollen, so hätte er mit Kapitel VII [6] schließen können. Hier ist die Vollendung des Tempels V. 5 [15], *ic Einweihung V. 6 [16] und die legale Feier des Pesachfestes V. 10 ff [19 ff]; die Einweisung der Priester und Leviten steht ebenfalls schon V, 46 [2, 70], nur daß von einer „Einweisung" weder hier noch an der andern Stelle IX, 37 [Reh. 7, 73] die Rede ist. 2) Sollte vielmehr von einer Einweisung noch erzählt werden, so hätte Reh. Kap. 11, wo über die neue Einrichtung der Wohnsitze des Volkes und der Priester und Leviten theils in Jerusalem, theils im übrigen Lande, berichtet wird, seinem ganzen Umfange nach nicht fehlen dürfen, und es wären die dort gegebenen Personenregister nothwendiger gewesen als andere im E. A. mitgetheilte, deren Beziehung zu dem von B erth o ld angegebenen Zwecke eine sehr lose ist. Ebenso einleuchtend ist cs, daß zur vollständigen Einrichtung des Tempelknltus auch die neue Anordnung der Priestergaben, Zehnten, Tempelsteuem u. s. w., wie sie Neh. 10, 33—40 (cf. 12, 44 ff) erzählt wird, gehört, und so hätte auch diese Stelle nicht fehlen dürfen. Ist