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Der Orient · 1850-09-28 · 39 (28.9.1850) · p. Spalte 617-618

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Journal
Der Orient
Volume
1850
Issue
39 (28.9.1850)
Date
1850-09-28
Page
Spalte 617-618 (sequence 5)
Language
German
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617 Kritiken. Moral und Politik von Landau. 618 Ein schönes Gedicht des Mose den Esra über den Jod seines altern Bruders anfangend j?pj;D mytn ©DJ 'UJ1JTMJ wurde aus einer marokkanischen Handschrift von R. Elieser Aschkenasi in seinem ©Dl (Metz, 1849. S. 83) abgedruckt. Es befindet sich auch in der Handschrift Pococke 74. Wir wollen hier nur bemerken, daß die Zeile irr© my *by non» uoj *im in' -^rua von Mose ben Esra selbst erwähnt wird, in seinem arabischen Werke (Pococke Nr« 599), so wie auch in dem Kommentar des R. Israel zu Abot.° UeberR. Jebuda ha-Lewi spricht Hr. Edelmann (S. V1U—XIV); derselbe hat einige Ansichten Rapaports zergliedert und berichtigt, und rechts und links verschiedene Gedichte und Fragmente desselben zur Nutzung seiner Meinung gegeben. Ie h u d a Ha-Lewi, welchen Perifot D u r a n6 7 81 *-j)n n nbiyDH nennt, wurde, wie es scheint, von Tanchum Ieruschalmi fleißig stüdirt, er citict auf verschiedenen Seiten seines Werkes Stellen aus dessen Gedichten. Wir lassen dieselben hier folgen. In seinem Kommentar zu Kohelet citirt er folgenden Vers 'ui Grünte' r&m ot Dieses Gedicht findet sich in der Handschrift Pococke 74 und wir lassen es hier folgen. ’fymn ,t& -pn6>vl? dn ’b’nn |orn mpa1? no1? 'N!22N 'i ow by noto dn ’>Jn jxnn k niNn map ruat» p ab ab) idid ’DNcm ClptD n’NI N1?! DOT HJ3W •b^-ian jnb Dia 1'3 tn*i tiNn noN yn nnn -pnj am ■6wn no> Dy u’S’n no lUa» D1Ü1 □'D’ njm -p 'b'Dli’n 'IN DH3 ’uan CN ’“?njnty n!?nj ’tsm : s'‘?’mn -iipn on ’arjn(iyV In der Einleitung seines Wörterbuchs (‘r&jnD) werden folgende Verse des Iehuda ha-Lewi citirt, niND HDD ü’DWm © M —- mub “na üy) Auch folgende sind daselbst angeführt. 6) Ebenfalls auf der Bodleyanischen Bibliothek. Dieser Kommentar ist schätzbar. 7) In der Einleitung seines ©55* n&^D. 8) „Erstrebe dir Besitz, welchen du ewig halten kannst, und verlasse denjenigen, welchen du vererben kannst." D. h. Tyue gute Werke die dein Eigenthum bleiben für die künftige Welt, und verlasse den Reichthum, den du auf dieser Welt zurücklaffen mußt. Ensftprf rap nwrcn mao naij> anj ba bw -\m nnan D'OpiSl ItOp^) ON'INN D3 naip man dh^ wdj baa doq nüai^ noD — .nasj dji tid& nop (Beschluß folgt.) 10) Moral und Politik, oder Versuch über das Prinzip der Sittlichkeit und dessen Anwendung in den Staatsangelegenheiten u. s. w. von L. N. Landau. Pcsth, 1848, 8. (Fortsetzung.) Der Conträt social des von Gott erwählten Volkes ist der Pentateuch, und die darin enthaltenen Gesetze, zur Bewahrung seiner priesterlichen Stellung, sind nicht für andere Völker bestimmt (Ps. 147, 12. 20). Einige Männer der Tradition sind sogar der Ansicht und Meinung, daß so Nichtbündler einzelne Ceremonial-Gesetze des mosaischen Glaubens, die zur Erhaltung des Bundes dienen, erfüllen oder beobachten, sie als Eindringlinge zu betrachten wären und als Nichterwählte, wie wir früher erwähnt, strafbar sind. Entbehrung und Entsagung wird nur vom Erwählten gefordert. Wir körnen Andere daher nicht mit Verachtung betrachten u. uns nicht erkühnen, Gesetze den Nichterwählten aufzubürden. Der Bund Israels ferner influlrt nicht zerstörend auf die Entwickelung des Staatsbundes, sowie zur Zeit des Bestehens des Gottesstaates die erwähnten Ehen-, Familien- und Stammbündniffe nicht Sonderbünde im heiligen Bunde waren. So wie Israel früher als das verkörperte Principat unter den Völkern der Vermittler der Völker der Erde mit Gott war, so sucht es jetzt in seiner Zerstreutheit die Kommunaltugenden zu erfüllen, ringt nach Reinheit des Herzens und vertheidigt gleich dem braven Militär nicht allein den innern Hauptwall, sondern auch die Außmwerke. — Die von vielen Schriftstellern seit den letzten 200 Jahren getadelten Ausdrücke „du sollst" oder „du sollst nicht" bei dem ethischen Gebote oder Verbote, wurden mit Unrecht getadelt, da der hier geforderte Gehorsam die eigentliche Grundlage aller gesellschaftlichen Verhältnisse und nicht der eines Sklaven ist. — Dem Menschen allein ist unter allen Geschöpfen ein Vater, dann ein Oberhaupt zur Leitung der Familien und des Staates gegeben worden. Ein gutes Familienmitglied wird ein gutes Gemeinde-Mitglied und beim Eintritt in das bürgerliche Leben ein tüchtiger Staatsgenosse. Die Gemeinde ist eine erweiterte Familie und der Staat eine erweiterte Gemeinde. Ohne echtes Mitglied der Familie, ohne Gemeinde- und Staats-Mitglied, kann man kein ordentlicher Israelit sein, da diese erwähnten Bündnisse durch die Offenbarung der Menschheit mitgetheilt worden sind. Unterläßt daher der Mensch vorsätzlich deren Verbindlichkeit zu .übernehmen, so weicht er von Gottes Willen ab und trennt sich Los von der Vergangenheit. Es sieht jeder civilisirtt'

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