Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1850-08-17 · Heft 33 (17.8.1850) · p. Seite 130

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 33 (17.8.1850)
Date
1850-08-17
Page
Seite 130 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2360092-2360634-2360668--7142-3535926
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

130 3) Dorfsabbat. Schluß einer Ghetto-Erzählung von Kompcrt. 4) Wieder über die Strafkontribution in Ungarn. 5) eine erzbischöfliche Verordnung für den mährisch-schlesischen Klerus; 6) Ein Gedicht voll I. Märzroth. 7) Korrespondenzen aus Galizien, Prag, ans dem Eisenburger Komilate. 8- Notizen. Oesterreich. ' Prag, 28. Juli. Eine Rechtlosigkeit zieht die andere nach sich. Die Stellung, welche man den Israeliten im Staate und im Codex gal>, war so abnorm, daß allerhand Krümmungen zu Tage.kommen mußten. So besteht für die hiesige Judenstadt eine eigene Filialpost. Diese wurde, vielleicht schon vor 50 Jahren, der Familie Honig von Königsberg wegen Verdiensten um den Staat anheimgegeben, und sie hatte das Recht, für jeden an Israeliten abgegebenen Brief 1 Kreuzer Münze mehr, und für jeden aufgegebenen 1 Kreuzer W. W. abzuvertangen. Diese Revenue ist eigentlich «eine Besteuerung , für die es gar keinen legalen Namen gibt, und außerdem wurde von der Hauptpost damit arger Unfug getrieben; die all. Israeliten adressirten Briefe waren gleichsam gebrandmarkt, und es ging, so weit, daß sogar christliche Dienstboten israelitischer Familien diese Kreuzersterier der Pest entrichten, mußten. Mit der Einverleibung des 5. Stadtviertels,in die Stadtgememde muß auch diese Judenkontribution aufhören.. .-..Die lobl. Obcrpestverwal.tung schrieb an den Gemeindevorstand, daß er 6 Kaufleute dieses Stadttheilö zu Protokoll vernehmen möge, in welcher Art 2 Filiale für dieses Viertel errichtet werden sollen. Die Majorität sprach sich sonderbarer Weise dafür aus, daß der jetzige Usus beibehalten werde! Beit welchen Gründen dieser Spruch unterstützt lvird, ist kaum zu erratheu. Daß 'dem jetzigen Besitzer dieses Privilegiums eine Entschädigung zu Theil werden soll, muß Jedermann zugestehen; allein eine solche eveeptiouelle Belastung beizubehalten, gleichsam jedem Briese einen gelben Fleck als Kennzeichen anzuheften und dafür noch eine Strafe zu zahlen, ist eine derbe Znmuthung. Der Staat erleichtert den Verkehr in jeder Weise, das Porto für Briefe, die Hunderte Meilen weit laufen, wird auf ein paar Kreuzer herabgesetzt, und hier will man ein Judenporto fortbcstehen lassen. Wir müssen daher vollkommen jenen beiden Herren beistimmen, welche gegen diese Auflage und Sonderstellung protestirten, und es ist zu erwartm, daß die hohen Behörden, bei zu bestimmender Entschädigung des jetzigen Postinhabers, die Filiale für die Franz- Josesstadt ganz eben so einrichten werden, wie alle andren. W.-B. Aus Mähren, Ende Juli. DcrFürsterzbischof von Olmütz hat auf Veranlassung einer Zuschrift von Seite der schlesischen Statthalterei, in welcher das Konsistorium ersucht wurde, den Klerus zu ermahnen, das; /; er den Frieden zwischen Israeliten, und Christen erhalten r solle, eine Verordnung an seinen Diozesanklcruö erlassen, st in welcher es heißt: | 1) Das dein katholischen Christen zur Norm seines Verhaltens gegebene Gesetz verlangt, daß man den Nächsten liebe wie sich selbst, und betrachtet als Nächsten jeden Menschen ohne Unterschied der Geburt, des Standes,; des Religionsbekenntnisses. 2) Das Maß der den Israeliten zustehenden bmgerlichen und politischen Rechte hängt von der Staatsverfassung ab, deren Bestimmungen heut zu Tage da kirchlichen Einflußnahme entrückt sind. . Die Reichsvafassung. des Kaiserthumö Oesterreich will rncksichtlich da '! Erwerbung und Ausübung dieser Rechte von dem Ra : ligionöbekenntnisse gänzlich absehen; sie hat dadurch einm Wunsche entsprochen, der im Jahre 1848 atlenthailm gehegt und unumwunden ausgesprochen wurde. Jetzt da die Konsequenzen des Grundsatzes ms Leben zu trete,! beginnen, fceu man im vornehmem für eine politische Nothwendigkeit hielt, wollen die Früchte des gepflanzte,! Baumes uicht gefallen. Der katholische Scclenhirt, berufen in. die Fußstapfen unscrs Herrn Jesu Christi und seiner Apostel zu treten, mengt sich nicht in politische Angelegenheiten; seine Vokation befaßt sich nicht mit der Beurtheilung. des hohem od.r mindern Grades da Zweckmäßigkeit der das Gebiet seiner Kirche nicht tan? g wenden Maßregeln der weltlichen Regierung; seine Ach gäbe ist es bloö, in allen das Gewissen und bcffni Lenkerin, die Kirche, nicht beirrenden bürgerlichen Verschristen durch Wort und That den Gehorsam zu teuren, den wir Alle der Vorgesetzten Obrigkeit, die durch Gottes weise Fügung besteht, um des Gewissens willen schuldig sind (Rom. 13.). Unser Herr Jesus hat sich niemals mit der Lösung der Frage über die Emanzipation dcs jüdischen Volkes von dem Joche der Römer befasst wohl aber Allen ohne Unterschied eingeschärft, dem-Kaiser zu geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes, ist (Luk. 20.). In gleicher Richtung wird sich auch der katholische Seelsorger in Betreff der in Rede stchM den Angelegenheit zu benehmen haben. Auf die Fragen der seiner geistlichen Obsorge Arwertrautcn, über ihr Vcrhältniß zu den Israeliten hat er ihnen die sub 1 angedeutete Wahrheit des christlichen Sittengesetzes eiiiziu schärfen, und rück'sichtlich der bürgerlichen und politisch!'!! Rechte den Gehorsam gegen die bestehenden Gesetze j« lehren, deren gewünschte Abänderungen nicht durch Gewaltthätigkeiten und Tumulte, sondern nur im legalen ■; Wege erzielt werden darf. So thaten die Christen der ersten Jahrhunderte, so lehrten die damaligen Bischt und Priester, so will es auch heute die Kirche von ihm; Gliedern gehalten wissen. Gehr der Seelsorger diep,i ' Weg, so hat er seine Ausgabe, ein Sendbote des Fricdens.zu sein, erfüllt, ohne sich 'in Besprechung politische

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.