Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 11 (1850)
- Issue
- Heft 33 (17.8.1850)
- Date
- 1850-08-17
- Page
- Seite 129 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Berichte, Studien und Kritiken Mer Das Abonmnent auf lin Zahr ist 5 Ttilr. Mnabonnirr bei allen löbl. Postämtern unv allen Bnchdandlungen auf ein Jahr. für jüdische Geschichte und Literatur Herausgegeben von vr. Julius Fürst. lrlirLiiux. Don dieser Aeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. .HA 33. _Leipzig, den 17. August _ 1850, Inhalt. Deutschland Weimar. Mischehen im Weimar'schen auch für Fremde gestattet. Leipzig. Der zrl erwartende Endentscheid über die Emancipation. Leipzig. Weiterer Bericht über die Wiener Blätter. — Oesterreich. Prag. Ueber die Iudenpost. Aus Mahren Erzbischöfliches Rundschreiben, Juden betreffend. Ungarn. Wünsche in Bezug auf den Kultusfonb.— Großbrit annien. London. Die LiteraturgeseUschaft. Die Literaten. Der Charisi'sche Meor Nebuchim. — Polen. Warschau. Auszeichnung des Hrn. Blumbrrg. — Miscellen. Nordamerika. Gothenburg. Preßburg. Nikolsburg. Preßburg. — LB. d. Or. Deutschland. Weimar, 6. Aug. Heute fand in der hiesigen Stadtkirche die Einsegnung einer Mischehe, bei welscher dir Bräutigam Jude, die Braut aber Christin war, durch den Kirchenrath Krause statt. In der Rede sowohl, wie in dem Akte der Einsegnung selbst sah der Geistliche voll jedem konfessionellen Standpunkt ab; nur vom allgemein religiösen Standpunkt ans die Pflichten des ehelichen Lebens cinschärfend, und ebenso bei der Einsegnung nur den allgemeinen Vater der Menschen, „der sich mit gleicher Güte und Liebe auf SL» nai wie aus Golgatha offenbart", anrufend. Beide Verlobten gehören dem Theater in Prag an. Da aber -die Braut, eine Protestantin, das nöthige Zengniß von ihrem Geistlichen in Prag nicht beibringen konnte, da nach dm dortigen Gesetzen die gemischten Ehen nicht gestattet sind, so gestattete unser Kultusministerium darüber hiuauszugehen, indem man aus dein Kopulationsnud Heimathsschein der bürgerlichen Behörde in Pesth, dem Geburtsorte des jüdischen Bräutigams, sich zu der Voraussetzung berechtigt hielt, daß jedes kirchliche Hin- ^erniß dort beseitigt sei. Da nun auch kürzlich eine solche Mischehe von dem Landrabbiner Dr. Heß in Eijknach eittgescgnet worden, so dürfen wir erwarten, daß ähnliche Traumlgen von Ausländern hier noch recht oft erfolgen werden. Leipzig, 4. Aug. Die sächsische Regierung hat ^en ueu auserstalldenen Ständen ein Gesetz vorgelegt, wonach die angenommene und als Landesgesetz pnblicirtcn Grundrechte aufgehoben werden sollen. Die Gleichstellung der Israeliten oder deren Emaneipcttion, die nur in Folge der Grundrechte in Sachsen zur Wahrheit geworden, ist mit dieser Vorlage also in Gefahr und es ist, ganz natürlich, daß die Israeliten Sachsens um ihr wohlverdientes Recht besorgt sind. Zwar hat die Regierung vvrgeschlagcn, daß die Gleichstellung gleich in der Verfassung Platz haben soll, allein da die Abänderung der Verfassung und mithin auch dieser Punkt erst der Diskussion und Zustimmung der Stände unterliegt, so ist, wenn man namentlich die gegenwärtigen Stände im Auge hat, die Bcsorgniß nicht ungcgrnndet. Leipzig, 5. Aug. Soeben ist mir die 4. Nummer der „Wiener Blätter" zugekommcn. Sie enthält: 1) eine sehr scharfe Kritik des neuen Formulars des Judeneides von Seiten jüdischer Geschwornen in Oesterreich, indem nachgewiesen wird, daß weder nach dem Principe des Judenthums noch nach Grundsätzen der Humanität diese Form richtig ist. 2) Weitere Polemik gegen die Ucbergriffe der Stadthanptmannschast in Ungarisch-Brod und die Nothwendigkeit wird nachgewiesen, daß die Regierung etwas thun müsse; 3) Eine Anzeige von Kämpf's „die ersten Makamen rc." und literarische Notizen; 4) Korrespondenzen ans Prag und Preßburg; 5) Notizen. In dem Bciblatte dazu ist abgedruckt: 1) der Anfang eines Aufsatzes; Wie muß die Geschichte in jüdischen Volks- und Bürgerschulen gelehrt werden? 2) Eine Fortsetzung über den Arzt Grnby in Paris $ 33