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Der Orient · 1850-07-20 · Heft 29 (20.7.1850) · p. Seite 115

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 29 (20.7.1850)
Date
1850-07-20
Page
Seite 115 (sequence 5)
Language
German
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- 115 fo sehr von dem Judcntbum zu fürchten haben? Wir unserer Seits hatten die Jurisprudenz für eben so heidnisch - jüdischchristlichen Ursprungs, als die Medicin und die Philosophie es sind. Im Jahre 1 ÖtO schien sogar die .damalige Negierung mehr noch die Philosophie, als die Jurisprudenz, vor den Zuden hüten zu wollen. Denn die Eidesformel für den Doktoranden der Rechte. —- Die. Fakultät spricht-, auch von der Unvereinbarkeit der juristischen Doktorwürde mit einem Juden wegen der „ursprünglichen Bedeutung aus der geschichtlichen Entwickelung" dieses akademischen Jrististieucs. Wir werden auf diese, wenn auch unpraktische, doch literarisch interiffant-e Seite der Frage an einer anderen Stelle näher eingehen. Es wird dies erfolgreicher geschehen können, wenn die hohe Falkultät sich bald herablassen möchte, ihre Motive öffentlich zu entwickeln. Wir sagen jedoch schon jetzt, daß die Geschichte den sichersten Beweis giebr, daß die Juden so lange nicht juristische Doktoren wurden, als sie Jurisprudenz nicht studirten. Von der Zeit ab — das ist seit dem letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts, wo sie auch dieses Studium begannen, wurden sie auch wirklich zu Doktoren beider Rechte promovirt. Erst in den 30er Jahren kam ein Mecklenburger Professor zuerst auf den unwissenschaftlichen Gedanken einer Trennung beider Rechte, um die Juden nur an der Würde eines Doktor des ju8 civile theilnehmen zu lassen. — Und vor dem März war noch die Frage eine andere; es handelte sich damals darum, ob Jemand, der das Recht weder lehren, noch sprechen, noch vertheidigcn durfte, dennoch Dr. juris fern sollte. Daß aber Einer, der eventuell Minister, werden kann, dennoch um keinen Preis, trotz aller Befähigung, nicht Dr. juris werben dürfe, diese Idee ist eine Originalität der juristischen Fakultät zu Breslau. — Gelehrte Herren wissen, was sie thun. Unsere Fakultisten werden also die Konsequenzen ihres Beschlusses vorbedacht haben. Sie wisten aber, daß die übrigen preußischen Universitäten 2uden zu juristischen Doktoren promoviren. Werden sie diese nicht anerkennen? Die Berufung der Professoren geschieht (Stat.Abschn. fl. §V3) nur durch das Ministerium. Wie? Wenn das Ministerium einen Professor des Rechts jüdischen Glaubens für die hiesige Universität ernennen mochte, was wird dann die Fakultät gesetzlich dagegen thun können? — Als Strauß nach Zürich berufen wurde, so revoltirten die dortigen „Frommen" gegen ihre gesetzmäßige Behörde, und Hengstenberg segnete diese heilige Rede ll io n. In unserer Zeit macht die Kreuzzeitung Opposition, und die hiesige Fakultät scheint in ihre Fußcapfen gehen zu wollen. Was wird das Ministerium thun? Wahrlich, gegen diese Opposition steht die Majorität des Volkes hinter dem Ministerium." Deutschland. Breslau, 8. Juni. (Genesungsfeier.) In sämmtlichen hiesigen Synagogen wurde Sonnabend die Genesung- Sr. Majestät des Königs gefeiert. Am glänzendsten geschah dies ln der Synagoge im weißen Storch, deren Prediger Hr. Dr. Geiger ist. Die Behörden rutd viele Nolabititäten der Stadt waren eingeladen. Man bemerkte Hrn. Polizei-Präsidenten v. Kehler, Hrn. Platzmajor Neumann , Hrn Bürgermeister Bartsch und Deputirte der Stadtverordneten unter den Gästen. Vor und nach der Predigt wurden von einem starken Chor, zu dem auch das Theater Kräfte gespendet, zwei Psalmen unter Musikbegleitung abgesnngen. — Den anwesenden Christen siel die Musik ans. Bekanntlich ist der Gottesdienst, selbst der hohen Festtage, auch in dieser Synagoge ohne Musik, weil den Juden das Mnsietren am Sabbat und Festtage, selbst durch Nichljuden, verboten ist. Man nrußte sich daher fragen, ob-bei einer politischen Feier die RetigionSgesetze schweigen? — In der anderen Synagoge, Tempel genannt, trug die Feier einen geräuschlosen religiös-innigen Charakter. Herr Rabbiner Ti kt in sprach ein in hebräischer Sprache zu diesem Zweck abgefaßtes Gebet und zwei Psalmen wurden mit Andacht recitirt. Ein Gleiches geschah auf Anordnung des Rabbinatö in den kleinen Synagogen. Wir können nicht unterlassen zu diesem Referat der Oder-Zeitung hinzuznsügen, daß die Art der Feier in der Geigerffchen Synagoge nur von einigen treubündlerischen Banquierö gebilligt wird. Die Juden, als solche, gehören keiner politischen Partei an und so versteht es sich von selbst, daß die Synagoge in: monarchischen Staat von der Genesung des König Notiz zu nehmen hat. Allein diesmal hatten die Juden besonders die Pflicht es ohne Osten tation zu thun, weil nur die vollendete Reaktion daS Attentat zu einem allgemeinen Ereigniß machte. Namentlich erbitterte die Geiger'sche Predigt. Geiger gehörte im Jahre 1848 der Reihe nach fast allen hiesigen politischen Vereinen als Mitglied an. Zuletzt war er Republikaner im deutschen Volksverein. Und jetzt predigte er als Trenbündler. Wir wünschen, daß die Predigt im Drucke so ausfalle, daß sie nicht bloS von der Schlesischen Zeitung, die man hier die -^Zeitung nennt, gelobt werden könne. - Posen, im Juni. Hier wurde der 12. Jahresbericht der israel. Waisenknabenanstall veröffentlicht und wir sehen daraus, daß in derselben 45 Waisenknaben sich befunden, von denen 11 in das thätig-bürgerliche Leben eingetreten, 3 in Amerika ihre Bestimmung gesucht, 5 so abgegangen und 25 sich noch in der Anstalt befinden, von denen 14 in der Anstalt, 9 bei Meistern und 2 zwar bereits aus der Lehre getreten, aber

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