Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1850
- Issue
- 27 (6.7.1850)
- Date
- 1850-07-06
- Page
- Spalte 421-422 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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431 Kritiken. Die Beschneidung der Israeliten. "♦422 Ähnlich in ähnlichen Schriften von der Beschneidung vor- « kommt. Dagegen finden wir uns veranlaßt hier zu bemerken, daß dieses Schriftchcn vom Verfasser (dessen Name uns hier pseudonym zu sein scheint) alsein Separatabdruck eines von demselben ausgearbeiteten und als demnächst erscheinen sollenden Werkes angegeben ist. Das Hauptwerk Mrt den Titel: „Das Glaubens-, Kirchen- und Sittenrecht der Israeliten Ln seiner Reinheit nach den Gesetzen Mosis dargestellt, wie es auch heute noch gehalten werden kann und muß, soll die mosaische Religion selbst aufrecht erhalten werden." — Nicht uninteressant ist der Inhalt dieses Werkes, und halte ich es nicht für unangemessen, ihn hier den Literaturfreunden mitzutheilen. Einleitung. 1) Die Gesetze Mosis allein können als bindend für den Israeliten hinsichllich seiner religiösen und sittlichen Verhältnisse erachtet werden. — 2) Nothmendigkeit der Rückkehr des heutigen Israeliten zu der reinen Mosislehre. — 3) Verpflichtung zur genauen und gründlichen Kenntniß der reinen Mosislehre. — 4) Charakteristik dieser reinen mosaischen Glaubens- und Sittenlehre. — 5) Quellen dieser Lehre. Erster Theil. Die Glaubens- und Kirchen lehre der Israeliten. Erstes Kapitel: Allgemeiner Charakter und die Grundlage der mosaischen Glaubens- und Kinchenrechtslehre. 1) Gegenstand. 2) Kirchlicher Charakter. 3) Politischer Grund und Charakter. Zweites Kapitel: Das mosaische Glaubenssymbolum. 1) Zeichen der Verpflichtung zum mosaischen Glauben (Beschneidung). 2) Entstehung der Beschneidung als solches Zeichen. 3) Wer ist nach den Gesetzen Mosis dieser Beschneidung unterworfen. 4) Endzweck der Beschreibung. 5) Wesen und Bedeutung der Beschneidung. 6) Folgen unterlassener Beschneidung. 7) Die Zeit, wann sie geschehen muß. Drittes Kapitel: Dogmatischer Inhalt des mosaischen Glaubenssymbolums. 1) Beziehung des Sym.bolums zum kirchlichen Dogma. Das kirchliche Dogma selbst. 3) Unterschied zwischen dem talmudischen und rein mosaischen Dogma. 4) Kritik des letzteren. Viertes Kapitel: Sakramentalische Folgen daraus. 1) Mosaische Theologie. 2) Unsterblichkeitslehre. 3) Sakrisikation der Zehngebote. 4) Saknsikation aller Kirchenlehren. Fünftes Kapitel: Der Kultus. L) Allgemeine Sabbatfeier. 2) Die drei hohen Feste. 3) Die übrigen Feste. 4) Berechnung aller Fest- und Feiertage. Sechstes Kapipel: Mosaische Kirchenverfaffung. 1) Das Priesterrecht. 2) Kirchliches Opfer- und Abgaberecht. 3) Verhältniß zwischen Staat und Kirche. 4) Ceremonialgesetz. — Zweiter Theil. D re Sit ten l eh re. 1. Allgemeiner Abschnitt. 1) Religiöses Prinzip des mosaischen Sittenrechts. 2) « Mosaische Begriffe von Tugend und reiner Sittlichkeit. 3) Begriffe von der allgemeinen Menschenliebe^. 4) Vergeltung durch Lohn und Strafe (zugleich Opferlehre). 5) Vergeltung in jenem Leben. Streben nach Vollkommenheit. N. B e son d e rer A b sch n i tt. Erstes Kapitel: Von der Gerechtigkeit. 1) Allgemeine Gerechtigkeitsliebe. 2) Achtung vor dem Staatsoberhaupte. 3) Ehrfurcht vor dem Gesetz und dessen Aufbewahrung. 4) Eidliche Verpflichtung dazu. 5) Nationalität und Naturalisation. 6} Verhältniß zwischen Gebietenden und Dienenden. 7) Testaments- und Erbschaftsrecht. 8) Sabbatjahr. 9) Eigenthums- und Veräußerungsrecht. 10) Pflichten gegen körperlich Unglückliche, namentlich Taube und Blinde. 11) Pflichten gegen Arme. 12) Schuld- und Pfandangelegenheit. 13) Verhalten gegen fremdes Eigenthum. 14) Pflichten gegen Thiere. 15) Parteilosigkeit und Geschenke. 16) Grenzrechte. Zweites Kapitel: Von der Wahrhaftigkeit. 1) Eid und Meineid. 2) Gelübde. 3) Denunciation. 4) Böser Leumund. 5) Zeugenrecht und Pflicht. 6) Prophetenrecht und Wahrsagerei. 1) Zauberei. Drittes Kapitel: Von der Liebe und Freundschaft. A. Gegen Gott. 1) Abgötterei. 2) Bilderdienst. 3) Gotteslästerung. 4) Sabbatsschändung. 5) Uebertretung des Ceremonialgesetzes. ß. Pflichten gegen ben Nächsten. 1) Rechte des Familienhauptes. 2) Rechte der Väter und Kinder. 3) Erstgeburtsrecht. 4) Ehe. 5) Brautschatz. 6) Heirathsbeförderung. 7) Heiralhsgebräuche. 8) Jungfrau. 9) Levirats- oder Priefterehe. 10) Eheliche Beiwohnung. 11) Ehescheidung. 12) Ehebruch. 13) Blutschande» 14) Nothzucht. 15) Hurerei. 6. Pflichten gegen sich selbst. 1) Geistige: a) Schönheit und Reinheit des Herzens und der Seele, d) Ste- . res Streben, tugenhafter zu werden. 2) Leibliche: a) Verletzung und Befleckung des Leiber, d) Selbstmord. Viertes Kapitel: Bürgerliche Lebensvollkommenheit. 1) Kleidungsgesetze. 2) Speisegesetze. 3) Levitische Unreinigkeit. 4) Heterogen«. 5) Hausgesetze. Fünftes Kapitel: Vom Berufsleben. 1) Basis derselben. 2) Seine staatsbezügliche Bedeutung. — Anhang. 1) Darlegung, daß demnach alle diejenigen mosaischen Gesetze, welche der heueige Israelit nicht mehr zu halten irn Stande ist, bloße Staats-, Polizei- oder Kriminal-, überhaupt nur solche Gesetze sind, die sich auf das einstige staatsbürgerliche Leben in Palästina und nicht auf Religion oder Moral beziehen. 2) Summarische Aufzählung dieser Gesetze. 3) Summarische Aufzählung blos talmudischec Gesetze, die nicht Gesetze Mosis sind und somit nicht bindend für den Israeliten des reinen Mosisglaubens erscheinen können. Ob gedachtes Werk wirklich erschienen ist, ist mir nicht bekannt. — 27