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Der Orient · 1850-06-22 · Heft 25 (22.6.1850) · p. Seite 99

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 25 (22.6.1850)
Date
1850-06-22
Page
Seite 99 (sequence 5)
Language
German
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99 scheint nur als Jüngling so geschwärmt zu Huben, scheint dieses Thema nichtgehörig durchdachr zu haben/und so wie wir finden, daß diejenigen jungen Leute, die es mit den Regeln der Mora! und des Anstandes nicht ganz genau genommen haben, sehr oft die besten und anständigsten Ehemänner werden, so scheint auch mit Herrn Dr. Cohn seit seiner Verheirathung eine merkwürdige Metamorphose oergegangcn zu sein; denn der diesjährige treue Zionswächter liefert uns in Nr. 10 einige Auszüge aus einem größeren Werke desselben Rabbiners „die Gebete der Juden und ihre Gegner," wo es wörtlich heißt: „Israel hat auf Erden keine andere Aufgabe, als durch das Leben in Gott sich zu reinigen, zu läuiern, sich herauszuschälen aus'den irdischen Lüsten und Treiben, der Sinnlichkeit, Israel soll heilig werden, es soll ganz hingegcben sein dem Willen Gottes, dein Dienste Gottes, seiner Weihe, seinem Gefallen und Verlangen." Merkwürdigerweise heißt es hier auch keine andere Aufgabe, so wie in der, in der Zeitung des Iudenthums enthaltenen Predigt, kein anderes Streben, und wie himm.lweit ist diese Aufgabe von diesem Sweben cntfccnt. Wirklich man sollte eher keinen zum Rabbinen wählen, bis ec verheirathet wäre, damit man ziemlich überzeugt wäre, daß seine Gesinnung in religiöser Beziehung eine gewisse Festigkeit gewonnen hatte, und man ihm zurufen kann qn ddn uSl Wie schrecklich, wenn nun manche Leute überzeugt von der Predigt des Herrn Rabbinen diesen Glauben in sich ausgenommen hätten, wir hätten keine andere Pflicht als Jude zu erfüllen als Vaterlandsliebe und diese Leute weigerten, sich den nunmehr von dem Herrn Rabbinen richtiger anerkannten Zweck des Iudenthums als den ihrigen anzuerkenncn, welche Last der Verantwortlichkeit würde da nicht auf seinen Schultern ruhen! Diese Leute könnten ja gar nicht auf ihre VervoUkommung hinarbcilen! Der Herr Rabbiner bezeichnet unser einstiges Ziel noch deutlicher, da es später heißt: „Ja/so lange Zion verödet und Moria vor dem Tempel nicht gekrönt ist, werden wir vergebens an unserer Vollkommenheit arbeiten, unser Leben wird ein halbes bleiben, unser israelitisches Leben sich nie würdig vollenden" Das nenne ich mir noch eilte Aenderung der Gesinnung, und unsere Talmudisten würden bei solchen Widersprüchen sagen müssen n n1? n nww -d. Was ist jedoch aus dem Ganzen zu schließen, wenn wir es aller Ironie entkleiden, und den Kern erfuffen wollen? daß man in keiner Gemeinde am wenigsten'in einer bedeutenden einen Mann wähle, über dessen Gesinnung und deren konsequente Durchführung wir nicht die vollständigsten und sichersten Bürgschaften haben, damit man nicht einem ähnlichen Gesinnungswechsel ausgesetzt sei, der nothwendig unsere religiöse wie unsere politische Stellung herabwürdigen muß, überhaupt einen Mann zu wählen, der, um mit Humbold zu reden, den Muth besitze, eine Meinung zu haben. Berlin, im Mai. Der von den Repräsentanten im Vereine mit dem Vorstande ausgearbeitete Entwurf der Statuten für die hiesige jüdische Gemeinde, ist nun endlich erschienen, und den einzelnen Mitgliedern mit einer Einladungsschrist für die Wahl eines Ausschusses von einundzwanzig Mitgliedern, zur Kenntnißnahme zugeschickt worden. Meinem Versprechen gemäß, beeile ich mich, Ihren Lesern denselben mitzutheilen und zwar für heute ohne weitere kritische Besprechung . Entwurf der Statuten der jüdischen Gemeinde von Berlin. Titel 1. Von der Gemeinde und ihren Mitgliedern. §. 1. Von der Gemeinde. Die jüdische Gemeinde von Berlin bildet eine Religionsgesellschaft, welche unter Genehmigung des Staates Korporationsrechte besitzt. Sie führt den Namen: „Jüdische Gemeinde von Berlin." §. 2. Der Bezirk der jüdischen Gemeinde von Berlin begreift den gegenwärtigen Kommunalbezirk der Sradt Berlin in seinem ganzen Umfange. Eine Veränderung ihres Bezirks kann nur durch Gemeindebeschluß herbeigeführt werden. §. 3. Alle Juden, welche im Gemeindebezirk -ihren ordentlichen Wohnsitz haben, sind durch diese Thatsache allein Mitglieder der Gemeinde. Neuanziehende Juden treten gleichfalls durch Ausschlagung ihres ordentlichen Wohnsitzes innerhalb des gedachten Bezirks in den Gemeindeverband. §. 4. Die Gemeinde ist verpflichtet, Anstalten für den öffentlichen Gottesdienst, den Religionsunterricht der Jugend beiderlei Geschlechts, für Beerdigung der Todten, für Scheck) ita ^Schlachtung), uno Mikweh (Quellbad) zu erhalten und je nach dem Bedürfnisse zu vergrößern und neu zu errichten. §. 5. Die Gemeinde widmet ihre Fürsorge ihren bisher bestehenden Anstalten für Unterrichtszwecke und Armenpflege, Neue Anstalten dieser Art können seitens der Gemeinoe und auf den Grund eines Gemeindebeschluffes errichtet werden. §. 6. Die Geldbedürfnisse der Gemeinde werden durch statutenmäßige; Gemeindebeschlüffe festgestellt. 7. Die Einkünfte des Gemeindevermögens werden zur Deckung der Gemeindebedürfniffe verwendet. Das Vermögen und die Einkünfte der einzelnen Gemeindeanftalten und Stiftungen dürfen nur nach den Statuten derselben verwendet werden. tz. 8. Nur so weit die Einkünfte aus dem Vermögen der Gemeinde zur Bestreitung der Gemeindeoedürfnisse nicht ausreichen, sind die einzelnen Mitglieder der Gemeinde zu Geldbeiträgen verpflichtet. Die Beiträge der Mitglieder werden nach Verhältniß ihres Vermögens oder ihres Einkommens bestimmt. §. 9. Von den Mitgliedern insbesondere. Die Rechte der Mitglieder bestehen in der nach Maßgabe dieses Statuts angeordneten Lheilnahme an der Verwaltung der Gemeindeangelegenheiren und in den Ehrenrechten, sowie in

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