Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1850
- Issue
- 22 (1.6.1850)
- Date
- 1850-06-01
- Page
- Spalte 347-348 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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848 Das Erbrecht nach dem Evangelium. Von M. Zipfer. 347 Ein Hauptärgcrniß, das die Pbarisäcr an dem Betragen Jesus genommen, war der Umstand, daß ec zu viele Gemeinschaft mit schleck-rem Gesindel gemacht: Warumisset euer Meister mir Zöllnern und Sündern? (Matth. 9, 11; Luk. 5,?0). Dieser Vorwurf wurde ihm nicht bloß des Essens, das nach dem Gesetze für unrein betrachtet wurde, als vielmehr des mit ihnen gepflogenen Umganges halber gemacht. Seine Antwort darauf, daß nur Kranke des Arztes bedürftig sind, ist wohl bekannt; nicht so aber, was ftir eine Art Menschen eigentlich die Pharisäer hier unter dem Werke „Sünder" (im Original cc^aQzalog ina.sc. et f«m.) gemeint haben. Jndeß bewährt sich auch da der talmndische Spruch: n"“I -IHN mpM nnwjn nriN DOp : und aus einem andern Gespräche erhalten wir Aufschluß darüber. Aus mehreren Stellen des Evangeliums (Matth. 27, 55; Luc. 8, 2z Mare. 15, 41) ist ersichtlich, daß Jesus viele Frauen m seinem Gefolge gehabt, die ihm als warme Verehrer mnd Anbeter bis nach seinem Lode treu geblieben. Daß dies bei den Pharisäern, die in allen Fällen des Lebens nach orientalischer Begriffsweiw eine strenge Grenzscheide zwischen beiden Geschlechtern wünsch! en,*) nicht minder ein Stoff zu Aergerniß gewesen, ist leicht zu begreifen, um so mehr, wenn wir bedenken, daß viele darunter, wenigstens in ihrem früheren Lebenswandel, sich nicht eines besonderen Rufes in Betreff der Sittlichkeit zu erfreuen gehabt. (Luc. 7, 39). Jesus suchte jedoch, als ein geschickter Sachwalter, diesen Vorwurf auf das Haupt seiner Gegner zurück zu schleudern, und ihre Schuld dadurch zu vergrößern. Matth. 21, 31, 32 heißt > es wie folgt: Wahrlich ich sage euch: die Zöllner und Huren (tzoqvcu und nicht wie 1. Cor. 5, 9* 10. 11 7ioqvoi) mögen wohl eher ins Himmelreich kommen, denn ihr. Johannes kam zu euch und lehrte euch den rechten Weg , und ihr glaubtet ihm nicht, aber die Zöllner und Huren {tzoqvcu) glaubten Ihm. Wir sehen also was für Personen unter dem Worte „Sünder" {afiagzcolog) gemeint worden sind. In diesem Sinne handelten auch später alle seine Jünger, die den Grundsatz aufstellten und stets behaupteten, daß der Glaube ') S. Midoth V Mischna zweiten Abschnittes: rjp^n) niNn D'auw mspssa rn^pm ntjwn nrrn junyo )>T poobo Q’KONHI ferner Sucha p. 51 b : vt1? i'no rm pmDD D'boni d\133ö r>n nJi2wo bjSSO D'tfiONl prQD W3L7? OW 1.TB0 Wpnn E'N“) D^p notcw o^3 vro irpnn n6p ->t7 pjo vn pyi noote D'tWNV ntyü'PD. Merkwürdig ist es, daß der Talmud an angeführter Stelle jenen Bibelvcrs (Sach. 12, 12.14) Und das Land wird trauern in abgesonderten Familien, die Familie des Hauses Davids besonders und ihre Frauen besonders; welches letztere fünf Mal wiederholt wird, auf den Untergang eines Pseudo-Messias rpp p rwb d. L Christus Sohn des Joseph) deutet. Ferner Tosefta zu Erachin U.Abschnitt: riywz rroys iw nw: n7 abiyD "37, was auch will Talmud Kiduschin p. 526 b. p miyi E? : ganz übereinstimmr, und was dem Comenrar Raschi und dem Verfasser der Tosafot zur Stelle entgangen zu siin scheint. den Convertiten von alten seinen Sünden befreit und ihn überhaupt zu einem neuen Menschen gestaltet. „Durch den Glauben ward auch die Hure Rahab nicht verloren mit den Ungläubigen (Ebr. 11, 3t). Wie bekannt haben die Apostel die meisten Anhänger unter den Heiden, vorzüglich bei den Griechen, die mit dem allmäligcn Sinken ihrer ohnedkeß zerfallenen Staaten einem gleichen Schicksale wie die Juden em, gegengingen gefunden , daher auch ihre Schriften in dieser Sprache verfaßt wurden. Dies erregte von Neuem eine heftige Polemik, indem die jüdischen Bekenner des Cbristentbnms nun mit jenen gemeinschaftliche Sache machen wollten, welche die Beschneidung als Symbol des Einganges zu ihrem Glauben und Stamme annah men. Apstg. 10, 45 heißt es wie folgt: Und die Gläubigen aus der Beschneidung, die mit Petrus gekommen sind, entsetzten sich, daß auch auf die Heiden die Gabe des heiligen Geistes ausgcgossen wird. Daß Aehnliches in Betreff der Sklaven und Unfreien, die nicht minder, wie überhaupt Menschen niedrigen Standes leicht für eine neue Lehre gewonnen werden, häufig zu dieser neuentstandenen Gesellschaft zuströmten, stattgefnnden, ist ebenfalls aus mehrern Stellen ersichtlich; so I. Cor. 7 , 21.22. Bist du ein Knecht berufen, sorge dir nicht; doch kannst du frei werden, so brauche das viel lieber. Denn wer ein Knecht berufen ist in dem Herrn, der ist ein Gefreiter des Herrn; desgleichen wer ein Freier berufen istder ist ein Knecht Christi. Die Apostel hatten viele Mühe, um diese Zänkereien in Betreff des Nationalsrolzes, Standes und Ranges auszugleichen, und man sieht es, wie ihnen um Nichts so sehr zu thun war, als ihre Untergebenen zu überzeugen, daß der Glaube jeden Unterschied aufhebt und Alles gl ich macht, daß Jedermann im Besitze desselben des göttlichen Geistes be'ähigt und des Himmelreiches thcilhastig werden kann. Paulus rühmet es als einen besondern Vorzug, der den Aposteln vor allen Menschenkindern der früdern Zeiten zu Thcil geworden: „Daß die Kreiden Miterben sind, und mir einverleibt und Mitgenossen seiner Verheißung in Christo durch das Evangelium." (Mph. 3, 67). Das vorzügliche Erbe, das Israel verheißen worden, und wovon eben das weibliche Geschlecht ausgeschlosien blieb', war das Land Canaan. Nun hat die christliche Kirche, die alles Alttestamenrarische zu ihrem Vortheile auszubeuten suchte, diese Verheißung von der Besitznahme des gelobten Landes für einen Prototyp des in. Jesus geoffenbaclen Glaubens angesehen und darunter die Erlangung der göttlichen Gnade und des Himmelreichs verstanden. „So das Erbe durch das Gesetz erworbm würde, so wird es nicht durch Verheißung' gegeben." (Galat. 3, 18). Wie wir aber gesehen, soll von diesem himmlischen Canaan kein Gläubiger ausgeschlossen werden. „Es ist; hier kein Unterschied unter Juden und Griechen." (Röm. 10, 12) ,, Da ist nicht Jude Grieche, Beschneioung Vorhaut, Knecht, Freier, sondern Alles und in Allen Christus." (Coloss. 3, 11; 1. Cor. 12,. 137.) Ja in einer andern Stelle wird auch das weibliche Geschlecht, gegen welch >s nicht minder Einspruch gcthan worden, in dieses Erbrecht ausdrücklich ein-